Das Landratsamt OA – Kreisjugendamt hat um die Benennung geeigneter Personen für die Wahl als Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Sonthofen gebeten.
Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein und am 1.1.2014 das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Wenn Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit haben, setzen Sie sich bitte möglichst umgehend per Mail mit mir in Verbindung (bitte Tel. angeben) – ich rufe Sie dann zurück und kann Ihnen eine Rückmeldung geben, da ich 2 Perioden als Jugendschöffe tätig war.
Mit freundlichem Gruß
Herbert Waibel
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