die Bürgerinitiative “Rettet die Landschaft am Alpsee” hat den Stadtrat darüber informiert, dass Sie ein “Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürgerentscheits gegen einen Hotelkomplex am Ostufer des Alpsees” auf den Weg zu bringen.
Die Fragestellung, mit der die BI um Unterschriften nach Art. 18a Bay. Gemeindeordnung wirbt, lautet:
“Sind Sie dafür, dass sämtliche Planungen für einen Hotelkomplex oberhalb des Alpsee-Ostufers (Flur-Nr. 1410, 1410/3, 1411) eingestellt werden, einschließlich der damit verbundenen Straßenplanung?”
Grundinformationen zum Bürgerbegehren finden Sie über den Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerbegehren_und_B%C3%BCrgerentscheid_in_Bayern
Kommentar:
Die Planung auf Dürchführung eines Bürgerbegehrens ist demokratisch legitim. Wir haben in Immenstadt dieses Verfahren direkter Demokratie schon praktiziert.
Bei etlichen Veranstaltungen im Vorfeld – aber auch auf unserer Aktiven-Homepage – sind viele Argumente Für und Wider Hotelprojekt ausgetauscht worden.
Die BI hat in Ihrem Antrag aus ihrer Sicht verschiedene Begründungen für das Bürgerbegehren aufgeführt, die bereits kontrovers diskutiert wurden. Was mich irritiert ist das Argument, “Die freie Nutzung der Liegewiese und des Bolzplatzes soll nicht beeinträchtigt werden”, da vom Stadtrat bei den Planungen eindeutig darauf geachtet wurde, dass die Liege-/Festwiese direkt am Alpsee vom Hotel unberührt bleibt. Dies ist auch auf dem Foto der BI, dass auf der Info der Stadträte abgebildet ist (Luftbild Ostufer Großer Alpsee, Fläche der “Hotel-Wiese” durch Kreis Richtung See unscharf markiert, Baumreihe gehört zur Liegewiese) zu sehen. Schade, dass Fakten ignoriert werden!
Herbert Waibel
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