auf seiner Sitzung am Donnerstag, 25. Februar 2016 hat der Stadtrat folgende Beschlüsse gefasst.
1. Einstimmig wurden die Satzung über die Erschließungsbeiträge, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sowie die Satzungen von Wochen- und Jahrmärkten verabschiedet.
2. Haushaltsangelegenheiten
2.1 Finanzrichtlinien zum nachhaltigen Wirtschaften
Nach lebhafter Debatte wurden die „Finanzrichtlinien zum nachhaltigen Wirtschaften“ mit 13 : 11 Stimmen vom Stadtrat verabschiedet. Bürgermeister, die Aktiven-, SPD- und Grünen-Stadträte haben diese Richtlinien unterstützt. Folgend die Richtlinien im Wortlaut:
Finanzrichtlinien zum nachhaltigen Wirtschaften
§ 1 Generationengerechter Haushalt
(1) Aus der Verantwortung für die zukünftigen Generationen ergibt sich das zu erreichende Ziel eines generationengerechten Haushalts.
Dieses Ziel gilt als erreicht, wenn die
a) Mindestzuführung im Verwaltungshaushalt auch ohne Generationenbeitrag erreicht wird und
b) erwirtschaftete Finanzmittel ausreichen, um die erforderlichen Investitionen ohne Neuverschuldung zu tätigen.
(2) Der Stadtrat verpflichtet sich, neue Aufgaben bzw. finanzielle Belastungen nur anzugehen, wenn deren Finanzierung im Sinne des Abs. 1 gesichert ist.
§ 2 Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen
Der Stadtrat verpflichtet sich, Erlöse aus dem Verkauf von unbeweglichem Anlagevermögen z. B. Grundstückserlöse, Beteiligungen o.ä. ausschließlich zum Schuldenabbau bzw. wiederum zum Erwerb von Grundstücken / Grundstücken incl. Gebäuden oder Beteiligungen zu verwenden.
Können keine Darlehen unmittelbar getilgt werden, werden Überschüsse in eine Sonderrücklage überführt.
§ 3 Generationenbeitrag
(1) Zum Erreichen des Zieles eines generationengerechten Haushaltes im Sinne des § 1 wird ein Generationenbeitrag eingeführt, der jedes Jahr neu anzupassen ist. Mit dem Generationenbeitrag werden ausschließlich Vorhaben aus dem Pflichtaufgabenbereich bzw. der Daseinsvorsorge und Infrastruktur finanziert. Beispielhaft seien genannt: Schulbauten (incl. Gymnasium, Realschule), Kindertagesstätten, Schutzmaßnahmen, Straßenbau.
Vor der jährlichen Haushaltsdebatte wird die von Bürgermeister und der Verwaltung erreichte Umsetzung aller durch den Stadtrat im Vorjahr gestellten Aufgaben bewertet.
Nach Festlegung der Investitionsziele für das kommende Jahr wird der Generationenbeitrag durch eine jährliche Anpassung des gemeindlichen Hebesatzes der Grundsteuer B festgelegt. Dabei wird von einem Basissatz aus dem Jahr 2015 (420 Punkte) ausgegangen. Anpassung bedeutet, dass der Generationenbeitrag nur in der Höhe erhoben wird, die notwendig ist, um die Vorgaben des § 1 Abs. 1 zu erfüllen. Der Generationenbeitrag wird dabei als „Ultima Ratio“ verstanden, das heißt, als das letztmögliche Mittel des Haushaltsausgleiches.
Sinkt die Höhe des für einen Haushaltsausgleich erforderlichen Generationenbeitrages, sinkt auch die Höhe des Hebesatzes.
(2) Überschüsse eines Jahres werden in eine Sonderrücklage für Generationenprojekte überführt und werden zuerst zur Finanzierung der vorgesehenen Projekte, dann zur Schuldentilgung verwendet (siehe § 2).
§ 4 Ausnahmen
(1) In extremen Haushaltslagen, wenn die wesentlichen Einnahmen (wie Gewerbesteuer, Einkommenssteuerbeteiligung, Schlüsselzuweisungen) gegenüber dem Vorjahr defizitär erheblich abweichen, kann der Stadtrat einen Generationenausgleich über mehrere Jahre festlegen.
(2) Sollte aus der Finanzplanung absehbar sein, dass durch die geplanten Vorhaben es zu stärkeren jährlichen Schwankungen des Generationenbeitrages kommt, kann der Stadtrat einen Hebesatz festlegen, der dem mittleren Bedarf der nächsten Jahre Rechnung trägt. Jährliche Überschüsse werden in die Sonderrücklage (gemäß § 3 Abs. 3) überführt.
§ 5 Inkrafttreten
Die Finanzrichtlinien treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Stadtratsbeschluss vom 25. Februar 2016
Wie bereits beschrieben, ist unsere Fraktion der Auffassung, dass wir uns eine weitere Verschuldung (derzeit 40 Millionen Euro) in unserer Stadt nicht „leisten“ können, damit wir handlungsfähig bleiben. Bei den derzeitigen Rahmenbedingungen würde die Verschuldung der Stadt um 2 Mio. Euro/Jahr steigen. Die öffentliche Debatte im Vorfeld dieses Beschlusses macht deutlich, dass dieses Vorgehen richtig ist. Jetzt kommen von etlichen Bürgerinnen und Bürger verschiedenste Einsparvorschläge z. B. Umwandlung des Freibads in ein Naturbad (langfristige Einsparungen rund 200.000 € / Jahr), weitere Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen, die bis jetzt als „Selbstverständlichkeit“ gesehen wurden, damit es möglichst nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommt. Von uns allen hängt es ab, ob wir mit den Finanzmitteln auskommen – oder nicht. Und, dies darf nicht verschwiegen werden, mit der Sanierung des Schulzentrums, dem Neubau der Grundschule, dem Unterhalt von Straßen und Brücken usw. stehen erhebliche Pflichtaufgaben an, die finanziell gestemmt werden müssen.
2.2 Feststellung der Jahresrechnung 2013 und Entlastung
Einstimmig wurde die Jahresrechnung 2013 vom Stadtrat gebilligt und die Entlastung ausgesprochen.
3. Gewährung einer Ausfallbürgschaft zugunsten des FCI für den Bau des Kunstrasenplatzes
Mit großer Mehrheit wurde einer Ausfallbürgschaft zugestimmt.
Da derzeit im Rahmen der Spardebatte über die Sinnhaftigkeit des Kunstrasenfeldes debattiert wird, möchte ich in Erinnerung rufen:
Fahrt nahm die gewünschte Realisierung eines Kunstrasenfeldes (das für Vereins- und Schulsport genutzt werden wird und bei unseren Witterungsverhältnissen absolut Sinn macht) auf, als Stadtrat Ländle und ich im Rahmen der Rechnungsprüfung über eine weitere anstehende Sanierung des Hartplatzes und künftige erhebliche Unterhaltskosten für diesen Hartplatz im Stadtrat berichtet haben. Wenig später wurde der Wunsch der Klinik an die Stadt heran getragen, Grundstücke für Parkplätze zu verkaufen, damit der Ausbau/Standortsicherung der Klinik langfristig gewährleistet wird. Nur durch Zustimmung des FCI konnten Spielflächen an die Klinik / Landkreis verkauft werden. Mit diesen Erlösen konnte das Kunstrasenfeld kostenneutral finanziert werden. Ohne diesen Verkauf hätte der Bau des Kunstrasenfeldes nicht realisiert werden können.
4. Kreisverkehr B 308/Im Stillen/Grünes Zentrum
Mit 19 : 5 Stimmen wurde die Auftragsvergabe beschlossen.
Wir Aktiven-Stadträte meinen, dass ein Kreisverkehr an dieser Stelle sinnhaft ist und langfristig Kosten spart. Die damalige Entscheidung des Stadtrates, in Immenstadt auf Kreisverkehrlösungen zu setzen, ist, im Nachhinein betrachtet, richtig gewesen.
In der Stadt geht das Gerücht um, die beiden großen Tafeln, die auf künftige Verkehrsbeschränkungen hinweisen, hätten 10.000 Euro gekostet. Wie etliche Gerüchte, die durch unsere Stadt wabern, sind auch diese falsch. Die Schilder sind vom städt. Betriebshof angefertigt worden. Für den Aufbau sowie den späteren Abbau werden Kosten in Höhe von ca. 1.000 Euro bis max. höchstens 1.500 Euro entstehen. Die Schilder wurden so angefertigt, dass sie -entsprechend dem Baufortschritt – dann jeweils mit aktuellen Daten – ergänzt werden können.
Herbert Waibel (kursiv – Kommentar)
Wichtige Ergänzung zu meinem Beitrag:
Hallenbad und Freibad sind derzeit aus steuerlichen Gründen den Stadtwerken zugeordnet. Einsparungen, die dort erzielt werden, senken die Gesamtverschuldung der Stadt, haben aber keine unmittelbare Auswirkung auf die Höhe der Grundsteuer B.
Ich bedanke mich bei Kämmerer Sigi Zengerle für den Hinweis.