Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 15. Dezember
- Flügel des Hofgartes wird nicht verkauft
Eine deutliche Stadtratsmehrheit hatte beschlossen, den Konzertflügel des Hofgartens zu verkaufen. Aufgrund der Entwicklung, dass den Flügel nun die Schulgemeinschaft des Gymnasiums zur veröffentlichen Kaufsumme von 16.500 € den Flügel erwerben und diesen Kauf über Spenden finanzieren möchte, hat sich eine Mehrheit des Hauptausschusses dafür ausgesprochen, dem Stadtrat zu empfehlen, den Flügel nicht zu verkaufen und es beim bisherigen Zustand (Lagerung und Bespielung im Hofgarten) zu belassen.
Der Stadtrat hat sich mit sehr großer Mehrheit (22 : 1 Stimmen) dafür ausgesprochen, der Empfehlung des Hauptausschusses zu folgen und auf den Verkauf zu verzichten.
- Haushaltsangelegenheiten
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.
Künftig werden wesentlich mehr Leistungen der öffentlichen Hand als bisher der Umsatzsteuerpflicht unterzogen. Einstimmig wurde die Verwaltung vom Stadtrat beauftragt, das Optionsrecht gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen.
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen verabschiedet
3.1 Zweiter Bauabschnitt Rauhenzell (Hirtenbichl/Kreuzacker)
Das Submissionsergebnis des günstigsten Bieters ergab folgende Kosten: Straßenbau und Regenrückhaltung 346.722,92 €; Schmutz und Regenwasser-Kanalisation 474.178.97 € und Wasserversorgung 78.556,46 €. Die Ergebnisse der Ausschreibung blieben unter der Kostenschätzung des Bauamtes. Einstimmig beschloss der Stadtrat die Bau- und Erschließungsmaßnahmen entsprechend zu vergeben. Bauausführung wird von März – Oktober 2017 sein. Nach Aussage des Bauamtes sind etwa 85 % aller Bauplätze dieses Neubaugebietes bereits verkauft worden. Immenstadt ist für junge Familien weiterhin attraktiv. Damit sind die Stimmen widerlegt die meinten, aufgrund der Grundsteuererhöhung würden bauwillige Familien in Immenstadt nicht mehr bauen.
3.2 Flurstraße
Die mit den Anwohnern abgestimmte Entwurfsplanung mit einer Gesamt-Kostenberechnung 938.000 € wurde zur Kenntnis genommen. Mit 19:4 Stimmen wurde der Baubeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
- Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Hub-Nord-Teilfläche / Aufstellungsbeschluss
Mit 22:1 Stimmen beschloss der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Hub-Nord Sondergebiet Landwirtschaft und Wohnen“ im Parallelverfahren. Der nördriche Bereich soll als “Sonderfläche Landwirtschaft” und der südliche Bereich als “Wohnbaufläche” dargestellt werden.
- Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Bayern wird vom Immenstädter Stadtrat abgelehnt
An zwei aktuellen Beispielen zeigte die Verwaltung auf, welche Kosten auf Grundstückseigentümer zukommen würden, wenn Immenstadt eine Straßenausbaubeitragssatzung beschließen würde. In der Flurstraße müssten die Eigentümer im Durchschnitt, je nach Grundstücks-/Hausgröße ca 13.000 € (1.995 € – 95.427 €) und in der Bahnhofstraße im Durchschnitt 14.000 € bezahlen (1.554 € – 95.527 €)
Da die Stadt Immenstadt in dieser Periode keine Schulden aufgenommen hat, erfüllt Sie derzeit die durch Landrat Klotz vorgegebenen Voraussetzungen, auf eine Straßenausbausatzung zu verzichten. Der Stadtrat hat einstimmig dafür votiert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit auf die Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung in Immenstadt verzichtet werden kann. Bei einer Einführung dieser Satzung müssten zur Bearbeitung im Bauamt zwei weitere Verwaltungsmitarbeiter eingestellt werden. Bürgermeister Armin Schaupp wurde beauftragt, politisch aktiv zu werden und das Stadtratsvotum gegenüber politischen Amtsträgern zu kommunizieren und darauf hinzuwirken, dass in Bayern neue, eindeutige politische Gesetze und Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Kommunen Rechtssicherheit verschaffen, damit sie ohne staatlichen Druck entscheiden können, ob sie diese Straßenausbausatzung einführen wollen – oder nicht.
Kommentar
Das ist erfreulich: Auch die Kollegen von CSU/JA gehen inzwischen den Weg von Bürgermeister Armin Schaupp, SPD, Grünen und Aktiven mit, über eine definierte Grundsteuererhöhung politisch deutlich zu machen, dass der Stadtrat – vermutlich auch eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung – keine Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung in Immenstadt wünscht.
Möglich wird dieser Weg, weil die Mehrheit des Immenstädter Stadtrates gegen große Widerstände im Sommer die Weichen dafür gestellt hat, auch in schwierigen Zeiten keine Schulden aufzunehmen und Grundsteuer entsprechen zu erhöhen. Landrat Klotz ermöglicht unter dieser Voraussetzung mit seinem politischen Gewicht, diese ungerechte Straßenausbaubeitragssatzung nicht einzuführen.
Auf der Stadtratssitzung wurde in einer Präsentation an den Beispielen der Sanierung der Flurstraße und der Bahnhofstraße aufgezeigt, welche finanziellen Belastungen auf die betroffenen Grundstückbesitzer zukommen würden, wenn die Straßenausbaubeitragssatzung eingeführt werden würde.
Die umlagefähigen Gesamtkosten der Sanierung Flurstraße belaufen sich geschätzt auf 404.000 € (entspricht 79 Grundsteuerpunkte) und der Bahnhofsstraße 486.700 € (entspricht 95 Grundsteuerpunkte). Aktuell entspricht 1 Grundsteuer-Punkt einem Hebesatz von 5.143 €. Sie können sich vorstellen, dass die Grundsteuer deutlich gesenkt werden könnte, wenn Immenstadt diese Straßenausbausatzung – auch rückwirkend – einführen würde. Und die Liste der in Immenstadt zu sanierenden Straßen ist leider sehr groß. In der Präsentation wird der Straßenzustand / Handlungsbedarf farblich hervorgehoben (von blau: guter Zustand über gelb und orange zu rot: sehr schlechter Zustand).
Herbert Waibel
Präsentation zur Straßenausbaubeitragssatzung
Beispiel Ebermannstadt: http://www.nordbayern.de/region/pegnitz/strassenausbaubeitragssatzung-stadtrat-hat-keine-wahl-1.4067517
- Generalsanierung der Königsegg-Grundschule beschlossen
Zur Erinnerung: Im Rahmen des Förderverfahrens zum Neubau/Sanierung der Königsegg Grundschule ist durch die Regierung von Schwaben eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zwingend vorgeschrieben. Auch auf Initiative von Bürgermeister Armin Schaupp hat die Staatsregierung neue Möglichkeiten für eine Ganztagesschule eröffnet, die eine bessere Integration des Hortes in die Schulräume ermöglicht und damit eine bessere Auslastung von Räumen zulässt. Damit werden im Vergleich zum vorherigen Raumprogramm ca. 2 Mio. € Baukosten eingespart, da das Raumprogramm entsprechend reduziert werden kann. Daher ist eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Neubau oder Sanierung erforderlich geworden.
Das Ergebnis der Untersuchungen des Architekturbüros Unzeitig hat ergeben, dass sich bei Sanierung und Neubau keine großen Unterschiede ergeben. Z. B. bei der Variante „Raumprogramm Standard“ kostet ein Neubau 9.238.223 €, eine Sanierung im Bestand 9.323.665 €. Es muss jedoch bei den Zahlen beachtet werden, dass die Sanierung im Bestand eine größere Nutz-Fläche zur Folge hat. Bei einer Sanierung würde nur das Betonskelett in der jetzigen Kubatur stehen bleiben, alles andere müsste „wie ein Neubau“ erstellt werden.
Die Regierung von Schwaben hat die Prüfung abgeschlossen und mitgeteilt, dass sie sowohl einen Neubau als auch eine Sanierung fördern würde. Einschränkend hat sie festgestellt, dass die Förderhöhe der Bestandssanierung gedeckelt wird durch die Kostenpauschale für einen bedarfsgerechten Neubau (Ein Neubau fällt von der Nutzfläche etwa 350 m² kleiner aus als die derzeitige zu sanierende Fläche der Grundschule.).
Sowohl für die Sanierung als auch einen Neubau gibt es nachvollziehbare Argumente. Diese wurden in einer Debatte ausführlich beleuchtet.
Eine Mehrheit des Stadtrates hat sich in einem Grundsatzbeschluss mit 12 : 11 Stimmen für eine Generalsanierung der Königsegg-Grundschule ausgesprochen (Raumprogramm „Entwurf“ mit ergänztem Raumprogramm Ganztagesbetreuung; derzeit geschätzte Kosten 10.031.665 €, städtischer Anteil nach erfolgter Förderung 7.228.526 €). In unserer Fraktion haben 2 Aktiven-Stadträte für die Sanierung und 4 Aktiven-Stadträte für einen Neubau gestimmt.
Präsentation Sanierung/Neubau Königsegg-Grundschule
- Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs und Kostenersatz für Einsätze und Leistungen gemeindlicher Feuerwehren beschlossen
Einstimmig hat der Stadtrat beschlossen, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren nach der vorgestellten Vorlage zu beschließen.
- Antrag der JA, den Allgäu-Triathlon zu bezuschussen wird vertagt
Unsere Fraktion hat den Antrag gestellt, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und in einer späteren Sitzung zu behandeln, da erst am 15.12.2016 eine fundierte, aussagekräftige Bilanz durch die Verantwortlichen des Allgäu-Triathlon an die Stadträte zur Einsichtnahme gegeben wurde. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Herbert Waibel
Klarheit und Wahrheit, lieber Herbert !!!
Die JA-Immenstadt hat in ihrem Antrag klar gefordert:
Die Veranstalter sollen vor dem Stadtrat die Fakten vorstellen.
Die Verwaltung hat den Veranstalter nicht zur Sitzung eingeladen, geschweige denn informiert!!!
Deshalb habe ich nochmals gefordert, den Veranstalter zur nächsten Sitzung zu laden. Dort kann die Organisation des Triathlons dem Stadtrat alle Fragen beantworten und Klarheit über die Notwendigkeit des Zuschuss geben.
Erich Angerer
Genau, lieber Erich,
erst knapp vor der Stadtratssitzung ist über die Verwaltung bei uns der schon lang geforderte, aussagekräftige, ausführliche Bilanzbericht des Allgäu-Triathlon eingegangen. Keine Zeit für Stadträte, sich vertieft damit zu befassen. Da macht es keinen Sinn, sich mit dem Thema im Stadtrat zu beschäftigen und dazu die Verantwortlichen einzuladen. Da kann man unserer städtischen Verwaltung keinen Vorwurf machen.
Trotzdem glaube ich, dass wir auf einem guten Weg sind und nun in gemeinsamen Gesprächen mit den Verantwortlichen ausloten können, ob ein Zuschuss nötig ist und wie ein evtl. Zuschuss auf eine breitere Basis gestellt werden kann. Stichwort: ALLGÄU-Triathlon.
Herbert Waibel
Aber Hallo,
Einladung aussprechen ist die eine Seite. Geht immer.
Zahlen und Fakten sind seit 20.09.16 bei der Verwaltung zum an die Stadträte zu verteilen.
Eine Vorschau kam am Mittwochabend per Mail.
Erich Angerer
… da meinst Du andere Daten und Fakten, die “normale” – wenig aussagekräftige Bilanz, die schon länger vorliegt. Ich spreche von der uns kürzlich zugesandten “ausführlichen” Bilanz, die ins Detail geht und damit deutlich aussagefähiger ist, ob ein Zuschuss notwendig ist – oder nicht.
Meine Begründung zum Ergebnis der Stadtratssitzung vom 15.12.2016
Werter Herr Bürgermeister, liebe Fraktionskollegen,
anbei die Gründe für meine Entscheidung für die Sanierung des Grundschul-Bestandes.
Zur Vorgeschichte:
Bei einer früheren Stadtratssitzung mit dem Architekten Martin Unzeitig aus Sonthofen hatte ich ihn gefragt, ob beide Lösungen Neubau oder Sanierung der Königsegg-Grundschule gleichwertig sei. Diese Frage hat er eindeutig bejaht.
Ich persönlich halte viel von Herrn Unzeitig, denn ich kenne ihn seit unseren Anbauplänen an den Kindergarten St. Mauritius im Jahr 2009. Bei unserem kleinen Architektenwettbewerb hatte uns sein Entwurf für einen Anbau voll überzeugt. Auch im Stadtrat hatte er seinen Entwurf damals vorgestellt. Inzwischen hat er einen abgeänderten Plan für eine Krippe in Stein bereits umgesetzt. Auch beim Neubau des Altenheims in Immenstadt hat er sein Können
unter Beweis gestellt.
Eigene Erfahrungen
Die Frage ist, ob das entkernte Betonskelett der Schule wieder verwendet werden kann. Diese Frage hat Herr Unzeitig bereits eindeutig beantwortet
Aus eigenen Erfahrungen weiß ich, dass Beton im Außenbereich bei unseren Klimabedingungen (lange Winter auch mit heftigen Frostperioden)
speziell an Beton-Brücken zu Problemen führen kann. Beton reagiert empfindlich gegen eindringen von Wasser und Chloriden speziell aus Tausalzen. In einem Gebäude ist Beton jedoch viel besser geschützt und erreicht er erst nach langer Zeit seine volle Festigkeit. Nach vielen Jahren hat sich ein Gebäude dann auch durch das Eigengewicht etwas gesetzt. Wenn die Fundamente an der Königseggschule nicht ausreichend wären, hätten sich in der Schule nach 45 Jahren wahrscheinlich längst Risse gezeigt. Die sanierte Schule sollte nach Entkernung und Wiederaufbau auch nicht
schwerer werden als bisher.
Zu den Schülerzahlen:
Die Vorgaben der Staatsregierung betreffend Größe eines Neubaus erscheinen mir genauso weitsichtig, wie ein Mann der sich nach einer Diät einen Maßanzug anfertigen lässt. Kaum hat er ein paar Kilo zugenommen braucht er ein neues Jackett oder muss sich einen Zwickel einsetzten lassen.
Wenn unsere künftigen Baugebiete alle bevölkert sind, haben wir wieder mehr Schüler dessen bin ich überzeugt. Denn in den vorhandenen Wohngebieten werden junge Familien mit Kindern, die älteren Eigentümer ablösen. Dass die attraktiven Gebiete in Deutschland (wie Süddeutschland mit dem Alpenraum) durch Zuzug an Einwohnern zunehmen, ist als Trend auch zu erkennen.
Nachhaltigkeit beim Bau einer Grundschule heißt für mich, dass wir nicht nur eine Generation betrachten dürfen.
Aus diesen Gründen sind wir meines Erachtens gut beraten, bei der Schul- und Klassenzimmergröße etwas Spielraum zu haben. Die Ausführungen und Überlegungen von Herrn Rektor Gessenharter haben mich überzeugt.
Unsere Vorstellungen (speziell von unserem Bürgermeister) an flexiblen Raumöglichkeiten kann Unzeitig als Aufgabe umsetzen.
Ob es so kommt wie StR Hofmann meinte, dass es irgendwann nur noch eine Grundschule geben wird, möchte ich bezweifeln, weil die heutigen Neubaugebiete mehr im Norden von Immenstadt entstanden und sich erweitern.
Risiko
Das Risiko bei meiner/unserer Entscheidung ist, dass die Annahmen erst nach der Entkernung der Schule zur Gewissheit werden.
Im schlimmsten Fall müssen wir auch das entkernte Beton-Skelett erneuern. Dieses Risiko beträgt 1,5 Mio. €, denn der Wert des Skeletts wurde bereits beziffert. Dieser eventuelle Mehrbetrag sollte uns eine großzügigere und langfristige Entscheidung wert sein.
Die Chance, dass diese Mehrkosten nicht entstehen, ist aus meiner Sicht deutlich höher als 50%.
Eine nochmalige neue Über-Planung / Neuplanung hätte uns einige hunderttausend Euro (in jedem Fall) gekostet.
Mit herzlichen Grüßen
und dem Wunsch für eine erholsame Weihnachtszeit.
Peter Schmid
Meine Stimme galt dem Neubau, aus folg. Gründen:
Die Risiken bei der Sanierung sind m.E. viel zu hoch:
Der jetzt existierende Schimmel im Keller wird auch bei einem sanierten Gebäude wieder “durchdrücken”, dieses Thema haben wir garantiert in 10 Jahren wieder auf dem Tisch.
Sanierungen sind immer mit unvorhersehbaren Kostensteigerungen verbunden, das ist auch bei Totalentkernung so. Ich kenne kein einziges Vorhaben, das bei Sanierung im kalkulierten Bereich abgerechnet wurde (Beispiel Gymnasium Sonthofen, wenn auch hier nicht total entkernt wurde). Dies wird auch bei der Köegg der Fall sein, da auch die statischen Elemente in den 70er Jahren oft “fehlerhaft” dimensioniert waren und/oder mit anderen Vorgaben gerechnet wurden, im Vergleich zu heutigen Standards. Da neue Bauten viel mehr Gewicht auf die Waage bringen (enorme statische Vorgaben heutzutage, 3-fach-Verglasung, Dämmung uvm) wird das was bei der Entkernung übrig bleibt auch verstärkt werden müssen, bleibt also nicht so wie es derzeit ist.
Desweiteren ist die mangelnde Flexibilität in dieser alten Gebäudestruktur, die durch die verbleibenden statischen Elemente vorgegeben sind, negativ zu bewerten. Man ist dahingehend immer in der alten Struktur “gefangen”.
Und ich bleibe bei meiner Aussage vor einem Jahr: der Standort neben dem Schulzentrum östl. der Bahnlinie ist weit aus geeigneter (Schule ist im Schulverbund und nicht abgekoppelt, flexible Raumaufteilung Gebäudeübergreifend bei Modell Campus, Optimale Lösung der Busandienung und Parkierung Eltern-PKWs).
Ich wünsche allen Lesern frohe Weihnachten
Ralf Kunstmann