Ergebnis der Stadtratssitzung vom 22. Februar 2017

1. Bauleitplanung „Hub-Nord“ mit großer Mehheit beschlossen

Mit großer Mehrheit hat der Stadtrat die Aufhebung der Bauleitplanung „Hub-Nord“ und daraus folgend den Aufstellungsbeschluss des Bebauungs- und Flächennutzungsplan „Hub-Nord“ und den Erlass einer Veränderungssperre „Hub-Nord“ beschlossen.

2. Finanzielle Beteiligung am Bühler Projekt „Dorfgemeinschaftshaus“ (Alte Schule) – Beschluss

Nachdem die Bühler Feuerwehr schon seit über einem Jahr versucht, dringend notwendige Sanierungsarbeiten im bestehenden Feuerwehrhaus von der Stadt einzufordern, entstand in den letzten Wochen die Idee durch die Bühler Vereine (Feuerwehr, Schützen, Musik) und der Bühler Pfarrgemeinde, ein Dorfgemeinschaftshaus am Standort der Alten Schule zu errichten. Nach mehreren gemeinsamen Gesprächen mit allen Vereinsvorständen, dem Pfarrgemeinderat Bühl, Herrn Stadtpfarrer Siegel und den beiden Kirchenverwaltungen Bühl und Immenstadt wurde einhellig der Wunsch geäußert, ein solches Gebäude zu verwirklichen. Es wäre eine einmalige Gelegenheit, alle unter einem Dach unterzubringen, so wie es zum Teil auch in den anderen Ortsteilen (z.B.Stein, Rauhenzell, Diepolz) der Fall ist und dort bekanntlich sehr gut funktioniert.

Die Diözese Augsburg sowie die Pfarrpfründestiftung St. Nikolaus als Eigentümerin der Alten Schule unterstützen das Projekt Dorfgemeinschaftshaus und würden das Grundstück für ein solches Kooperationsprojekt zur Verfügung stellen.

Unsere Fraktion hatte folgenden Antrag eingebracht

„Die Stadt Immenstadt i. Allgäu unterstützt grundsätzlich die Initiative der Bühler Vereine (FFW, Musikkapelle, Schützen) und der Kath. Pfarrgemeinde Immenstadt, ein Dorfgemeinschaftshaus Bühl zu realisieren, in dem die o.g. Bühler Vereine, die Gruppen der Pfarrgemeinde Immenstadt / Bühl und die Fahrzeuge der FFW Bühl untergebracht werden können.

Um eine Grundlage für eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ob alle Beteiligten die entstehenden Kosten für einen Neubau / Sanierung „Alte Schule“ sowie die Folgekosten des laufenden Unterhaltes leisten können, sollen die nötigen Ausschreibungen für einen Generalübernehmervertrag erstellt werden, in dem belastbare Kostenberechnungen für einen Neubau / Sanierung erstellt werden.

Die Kosten von 20.000 € übernimmt im Wesentlichen die Stadt Immenstadt i. Allgäu. Wenn eine belastbare Kostenberechnung vorliegt entscheidet der Stadtrat in Abstimmung mit den beteiligten Vereinen darüber, ob und zu welchen Bedingungen für alle Beteiligten das Dorfgemeinschaftshaus realisiert werden soll.“

Nach intensiver Diskussion beschloss der Stadtrat mit 18:7 Stimmen

  1. Die Stadt Immenstadt i. Allgäu unterstützt grundsätzlich die Initiative der Bühler Vereine (FFW, Musikkapelle, Schützen) und der Kath. Pfarrgemeinde Immenstadt, ein Dorfgemeinschaftshaus Bühl zu realisieren, in dem die o.g. Bühler Vereine, die Gruppen der Pfarrgemeinde Immenstadt / Bühl und die Fahrzeuge der FFW Bühl untergebracht werden können.
  2. Um eine Grundlage für eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ob alle Beteiligten die entstehenden Kosten für einen Neubau / Sanierung „Alte Schule“ sowie die Folgekosten des laufenden Unterhaltes leisten können, sollen die nötigen Ausschreibungen für einen Generalübernehmervertrag erstellt werden, in dem belastbare Kostenberechnungen für einen Neubau / Sanierung erstellt werden.
  3. Die Kosten werden mit 20.000 € gedeckelt und von der Stadt Immenstadt i. Allgäu getragen. Mehrkosten werden von der Dorfgemeinschaft getragen.
  4. Von der Stadt werden die Kosten / Bedingungen der “Rentenbasis” zur Nutzung des Grundstücks „Alte Schule“ mit der Kirche vereinbart und in Gesprächen mit den Beteiligten geprüft, ob ein „Ringtausch“ von Grundstücken (Feuerwehrgebäude, kath. Jugendfürsorge, Pfarrgemeinde) möglich ist.
  5. Wenn eine belastbare Kostenberechnung der Funktionalausschreibung (Neubau/Sanierung und Unterhaltskosten) vorliegt, wird dem Stadtrat das Ergebnis berichtet. Danach entscheidet der Stadtrat in Abstimmung mit den beteiligten Vereinen / Kirche darüber, ob und zu welchen Bedingungen für alle Beteiligten das Dorfgemeinschaftshaus realisiert werden soll.

Kommentar

Startschuss für Planungen des Bühler Dorfgemeinschafthauses

Gemeinschaftsleistung mit vereinten Kräften

Ein erster, wichtiger Schritt eines langen, mühsamen Weges ist getan. Das gemeinsame Auftreten der Bühler Vereine und der katholischen Kirche im Vorfeld mit konkreten Ergebnissen und Zusagen hat die meisten Stadträte überzeugt, einer fundierten Vorplanung zuzustimmen und dafür die nötigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Bei dem bisher gezeigten Engagement aller Beteiligten ist es mir nicht bange, dass in einer ersten großen Gemeinschaftsleistung die Grundlage dafür gelegt wird, wie das Raumprogramm des künftigen Dorfgemeinschaftshauses aussehen soll, was ein Neubau oder eine Sanierung im Altbestand kosten wird, was die Vereine an Eigenmitteln- und Eigenleistungen beitragen können und wie letztendlich die Lasten des Gebäudeunterhaltes langfristig gerecht verteilt werden können.

Wenn diese Aufgaben erledigt sind, haben die Vereine, Kirche und Stadt eine solide Grundlage für eine fundierte Entscheidung, ob dieser finanzielle Kraftakt gemeinsam gestemmt werden kann.

Ich wünsche den Bühler Mitbürgern, dass die Vision eines DorfGEMEINSCHAFThauses Wirklichkeit wird.

Herbert Waibel