Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 20. Juli

  1. Richard Schindele neuer Stadtrat
  • Für das verstorbene Stadtratsmitglied Werner Oppold wurde auf Vorschlag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Richard Schindele als Nachrücker berufen und vereidigt

Die Stadträte/Stadträtin der Wählergemeinschaft  die Aktiven  wünschen dem neuen Stadtratskollegen Richard Schindele für sein neues Amt alles Gute und eine glückliche Hand bei allen Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt!

  • Änderung in der Besetzung von Haupt-, Bau-, Umwelt- und Rechnungsprüfungsausschuss.

Stadtrat Richard Schindele gehört künftig dem Bau- und Umweltausschuss an.

 

2. Bestellung von Vertretern für die Organe von Zweckverbänden und sonstigen Organisationen, an denen die Stadt beteiligt ist.

  • Zweckverband Land- und Alpwirtschaftsschule Immenstadt

Nach dem Tod von Stadtrat Werner Oppold, wird von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen StR Richard Schindele als stellvertretender Verbandsrat für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Land- und Alpwirtschaftsschule Immenstadt i. Allgäu vorgeschlagen und einmütig vom Stadtrat entsandt.

  • Oberallgäuer Volkshochschule

Nach dem Tod von Stadtrat Werner Oppold, wird von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen StR Richard Schindele als Vertreter für die Mitgliederversammlung der Oberallgäuer Volkshochschule vorgeschlagen und einmütig vom Stadtrat entsandt.

 

3. Auflösung der Energie- und Versorgungs-GmbH&CoKG Oberallgäu

In der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2016 wurde die Auflösung der Energie- und Versorgungs- GmbH & Co. KG Oberallgäu beschlossen, nachdem der Gesellschaftszweck nicht wie vorgesehen erreicht werden kann. Um die Eintragung im Handelsregister verlassen zu können, ist es erforderlich, einen entsprechenden Stadtratsbeschluss zu fassen.

Einstimmig  stimmt der Stadtrat der Auflösung der Energie- und Versorgungs-GmbH & Co. KG Oberallgäu zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die für die Auflösung erforderlichen Erklärungen abzugeben und die mit der Abwicklung zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen.”

 

4. Aufhebung der Plakatierungsverordnung

Die Plakatierungsverordnung vom 20.07.2005, die sich auf öffentliche und private Flächen gleichermaßen bezieht, widerspricht der Sondernutzungssatzung, die sich rein auf öffentliche Verkehrsflächen bezieht:

  1. Werbeanlagen – private Flächen – Baurecht – zuständig: Landratsamt
  2. Plakatierung wird in Immenstadt relativ freizügig gehandhabt– öffentliche Fläche – Sondernutzungssatzung – zuständig: Stadt Immenstadt (nur Banner auf spez. Flächen)
  3. Plakatierungsverordnung wird abgesetzt – keine Reglementierung für das Plakatieren auf privater Fläche

Mit großer Mehrheit (5 : 16 Stimmen) beschloss der Stadtrat, die Plakatierungsverordnung der Stadt Immenstadt i. Allgäu vom 20.07.2005 aufzuheben

Kommentar

Unsere Fraktion hatte sich in den entsprechenden Sitzungen des Hauptausschusses für eine strengere Plakatierungsverordnung ausgesprochen, da unserer Meinung nach ein Wildwuchs an Plakaten das Stadtbild deutlich beeinträchtigt. Für unsere Haltung hatten wir keine Mehrheit erhalten.

 

5. Nachprüfantrag zu TOP 2 der Hauptausschusssitzung vom 20.06.2017 – Neue Straßennamen für Rauhenzell

Die Stadträte des Ortsteils Rauhenzell unter der Federführung von Aktiven-Stadtrat Rudi Seber beantragten, dass der Beschluss, zwei neue Straßen in Rauhenzell in „Stauffenbergstr.“ und „Blumenbichl“ zu benennen, aufgehoben wird. Sie beantragen – nach einer nicht repräsentative Umfrage in Rauhenzell –  den beiden Straßen die Namen „Nagelfluhstraße“, „Am Vogelhort“ (Alte Flurbezeichnung) oder „Stadelweg“ zu geben (Weitere Vorschläge: Maria-Eich-Weg [Bezug Rauhenzeller Kapelle], Tratzbergweg [Bezug ehem. Herrschergeschlecht derer Pappus von Tratzberg], Schörghuberstraße [ehemal. Rauhenzeller Bürgermeister bis zur Eingemeindung 1972]

Mit großer Mehrheit (16 : 5 Stimmen) beschloss der Stadtrat, den Beschluss des Hauptausschusses aufzuheben und den beiden Straßen die Namen „Nagelfluhstraße“ und „Am Vogelhort“ zu geben.

 

6. Bauleitplanung – Erweiterung des Geltungsbereichs der Abstandsflächensatzung vom 19.03.2009 (Kernstadt Immenstadt)

Gemäß Artikel 6 Abs. 7 Bayerische Bauordnung (BayBO) kann die Stadt Immenstadt i. Allgäu, abweichend von Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6, für das Gemeindegebiet oder Teile davon eine Satzung für die Verkürzung von Abstandsflächen erlassen. Von dieser Ermächtigung hat die Stadt Immenstadt für den Altstadtbereich bereits Gebrauch gemacht.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über den historischen Altstadtbereich der Stadt Immenstadt. Die Abstandsflächen der Gebäude erstrecken sich – zumindest in großen Teilen – über die eigenen Grundstücksgrenzen bzw. über die Mitte der öffentlichen Flächen hinaus, so dass eine Verkürzung der Abstandsflächen im Altstadtbereich bereits vorliegend ist.

Im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens „Rot-Kreuz-Haus“ wurde festgestellt, dass dieser Bereich ebenfalls dem historischen Altstadtbereich zugeordnet werden könnte und der Geltungsbereich der Satzung weiter gefasst werden müsste. Der Altstadtbereich lässt sich dabei so charakterisieren, dass die im Geltungsbereich liegenden Gebäude, obwohl es keine offizielle Baulinie gibt, direkt an der Straße stehen und einen städtebaulich sauberen innerstädtischen Straßenraum bilden.

Einmütig beschloss der Stadtrat die Satzung nach Art. 6 Abs. 7 Bayer. Bauordnung (Abstandsflächensatzung Altstadtbereich) zu ändern.

 

7. Bräunlings-Ost, Aufstellen eines Bebauungsplans; Satzungsbeschluss

Einstimmig beschloss der Stadtrat: Der Bebauungsplan “Bräunlings-Ost” in der Fassung vom 20.07.2017 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

 

8. Fragen von Stadträten zu den Beteiligungsberichten

Im Vorfeld waren allen Stadträten die Berichte aller Institutionen, an denen die Stadt beteiligt ist, zugegangen.

Beteiligungen der Stadt:

Sparkasse Allgäu, Allgäuer Überlandwerk; Sozial-Wirtschaftswerk des Lkr OA Wohnungsbau GmbH; Die Sozialbau Kempten Wohnungs- und Städtebau GmbH; Die Sozialbau Immenstadt GmbH, Mittag Schwebebahn; Alpsee Bergwelt GmbH & Co KG, Alpsee-Grünten Tourismus GmbH, Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH

Gestellte Fragen von Stadträten wurden von der Verwaltung bereits im Vorfeld beantwortet.

 

Herbert Waibel