1. Genehmigung der Stadtratsprotokolle vom 23.05., 28.05. und 04.06.2019

Die Stadtratsprotokolle wurden einstimmig genehmigt.

2. Verordnung ‚verkaufsoffener Sonntag‘ am 14.07.2019 genehmigt

Die Arbeitsgemeinschaft Impuls hat die Offenhaltung der Geschäfte (verkaufsoff. Sonntag) anlässlich der Veranstaltung „Jahrmarkt der Träume“ am 14.07.2019 von 12 – 17 Uhr beantragt. Einstimmig genehmigte der Stadtrat die entsprechende Verordnung.

 

3. Feuerwehr: Budgetfortschreibung  – Entscheidung vertagt

Wenn Feuerwehr-Großfahrzeuge nach 25 Jahren und Kleinfahrzeuge nach 15 Jahren ersetzt werden sollten, müsste nach Vorlage der Verwaltung das aktuelle Budget (220.000 € / Jahr, derzeitige Ansparung Ende 2019 1,2 Mill. Euro) um zusätzlich ca. 1 Mill. Euro aufgestockt werden. Da einige Rückfragen aus den Reihen des Stadtrates zur Berechnung nicht unmittelbar geklärt werden konnten, wurde die Entscheidung bis zur Abklärung vertagt.

 

4. Sanierung der Tiefgarage (TG) Klostergarten unumgänglich– öffentlicher Parkraum wird knapp

4.1 Erweiterung Parkangebot in der Innenstadt

Während der unumgänglichen Generalsanierung der TG ab März 2020 fallen für voraussichtlich 8 bis 10 Monate die rund 200 Stellplätze weg. Die Verwaltung überprüfte die Eignung von öffentliche Plätzen als Ersatzparkflächen.

Ergebnis: Im Bereich der Fußgängerzonen können keine Parkflächen geschaffen werden. Sowohl der Marienplatz als auch der St.-Nikolaus-Platz müssen für Feuerwehr-Einsätze freigehalten werden (Zufahrt, Drehleiteraufstellfläche). Bestehende Parkverbote können nicht aufgehoben werden.

Letztlich können nur auf dem Viehmarktplatz ausreichend Ersatzparkplätze geschaffen werden. Hierzu müsste in etwa die Hälfte der Fläche für Parken mit Parkausweis abgegrenzt und von der Verkehrsüberwachung kontrolliert werden. Veranstaltungen können in dieser Zeit nicht stattfinden. Für den Viehscheid müsste die Parkfläche für einige Tage geräumt werden.

Während der Schließung der Klostergarten-TG wird es vermutlich zu einem verstärkten Andrang bei der Tiefgarage am Bahnhof kommen. Um bei deren Überfüllung eine ortsnahe Ausweichmöglichkeit anbieten zu können, wäre eine Erweiterung des bestehenden öffentl. Parkplatzes auf dem ehem. Doblergelände um 23 Parkplätze möglich.

Auf Anregung von Aktiven-Stadtrat Michael Würfel wird zusätzlich geprüft, ob der Parkplatz nördlich der Hofgarten-Stadthalle (Rettungsfläche im Falle einer Evakuierung), wenn keine Veranstaltungen stattfinden als Kurzzeitparkplatz ausgewiesen werden können, beispielsweise von 8 – 14 Uhr.

Der Stadtrat nahm den Bericht zur Kenntnis und beauftragte einstimmig die Verwaltung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

Dem Stadtrat ist klar, dass es für Pendler und Besucher der Stadt in der Sanierungsphase schwieriger werden wird, einen Parkplatz zu erhalten, bittet für die unumgänglichen Maßnahmen um Verständnis und hofft, dass vermehrt Rad und Stadtbus benutzt werden.

4.2 Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten

Die Baumeisterarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Es gab nur die Firma Geiger ein Angebot über 1,9 Mio. € ab. Einstimmig folgte der Stadtrat der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, dieses Angebot anzunehmen, das sich im Bereich der Kostenschätzung bewegt.

 

5. Abwehr der Umweltgefahrensituation ‘Unterm Horn’ – Stadtrat beschließt Maßnahmen und Klage

Über die Problematik haben wir ausführlich berichtet. ( https://www.dieaktiven.de/blog/2019/01/30/planungen-gewerbegebiet-seifen-west-und-hotel-kleiner-alpsee-kommen-voran-gutachten-kommt-zum-ergebnis-erhoehtes-risiko-bei-schlagwetter-unterm-horn/ ) Zur Reduzierung der Umweltgefahrensituation ‘Unterm Horn’ wurde inzwischen ein Vorentwurf (Rückhaltebecken für Holz und Geschiebe und Verbesserung der Abflusssituation) durch die Stadt Immenstadt erstellt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 300.000.- Euro. Der Vorentwurf wurde an das WWA Kempten zur Stellungnahme wegen einer möglichen finanziellen Beteiligung weitergeleitet. Das WWA Kempten erkennt keine Förderoption durch ein geeignetes Förderprogramm an und lehnt eine direkte Kostenbeteiligung ab.

Nach Ansicht des Stadtrates konnte durch das fehlerhafte Gutachten des WWA die Bauherren nicht an den Kosten des Rückhaltebeckens beteiligt werden. Dieser Kostenanteil wird jetzt vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, gefordert. Bürgermeister Armin Schaupp führte diesbezüglich mehrere Gespräche mit Verantwortlichen des WWA und des LRA – ohne bisheriges Ergebnis.

In der Debatte des Stadtrates wurde deutlich, dass es fahrlässig wäre, wenn angesichts der Kenntnisse der potentiellen Gefahrensituation keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden würden. Unterschiedliche Auffassungen gab es im Stadtrat, ob die Stadt Schutzmaßnahmen (Planung 2020, Bau 2021) mit einer juristischen Klärung (Klage auf Übernahme eines Kostenanteils wg. des fehlerhaften Gutachtens vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, eingefordert wird) oder ob ohne juristische Klärung die Schutzmaßnahmen geplant und gebaut werden und über weitere Gespräche mit WWA und LRA eine Kostenbeteiligung erreicht werden soll.

Mit 13 : 10 Stimmen beschloss der Stadtrat, die nötigen Schutzmaßnahmen (Planung 2020, Bau 2021) durchzuführen und juristisch klären zu lassen, ob über das LRA OA das WWA Kempten wg. des fehlerhaften Gutachtens an den entstandenen Mehrkosten beteiligt werden kann. Davor soll Bürgermeister Armin Schaupp nochmals intensiv mit den beteiligten Behörden abklären, ob nicht doch eine gütliche Kostenbeteiligung erzielt werden kann.

Dafür votierten die Stadträte der Stadtratsfraktionen der Wählergemeinschaft ‚die Aktiven‘, Grüne, SPD und Bürgermeister Armin Schaupp, dagegen CSU und JA.

 

 

Kommentar von Herbert Waibel

Bürger und städtische Infrastruktur vor Naturkatastrophen schützen

Immer wieder haben etliche Bürgerinnen und Bürger Immenstadts mit den Folgen von Naturkatastrophen zu kämpfen (z. B. Hochwasser 1999 und 2005, Hangrutsch Immenstädter Horn 2006. Ich bin stolz darauf, dass der Immenstädter Stadtrat mit großem (finanziellen) Einsatz die erforderliche Maßnahmen durchgeführt hat, um unsere Bevölkerung möglichst vor den Folgen solcher Naturkatastrophen zu schützen. Als letzte Maßnahmen wurden die meisten Wildbäche mit Schutzbauten versehen. Derzeit wird die Maßnahme Winkelbach durchgeführt. Als letzter Wildbach wird der Fleschermühlbach angegangen. Aber: einen 100 %igen Schutz wird es nie geben.

Unstrittig in der Debatte des Stadtrates war, dass durch die Baumaßnahmen „Unterm Horn“ ausgelöste Verschärfung drohender Gefahren bei Starkregenereignissen zügig Schutzmaßnahmen angegangen werden sollen. Wir Aktiven-Stadträte/-in haben uns dafür ausgesprochen, dass die Stadt juristisch klären lässt, ob durch fehlerhafte Einschätzungen des WWA deutliche Mehrkosten auf die Stadt zurollen – oder nicht und ob deswegen die Stadt einen Anspruch auf einen angemessenen Zuschuss von staatlicher Stelle hat – oder nicht. Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass vor einer Klage unser Bürgermeister nochmals intensive Gespräche mit Vertretern des LRA und des WWA führen wird. Vielleicht wächst bei den Behördenvertretern die Einsicht, dass eine gütliche Einigung allen Beteiligten nutzt. Sollte dies nicht erreicht werden, soll dies unabhängig vor Gericht entschieden werden. Dafür sind Gerichte da.

 

6. Neubau Steg mit Plattform im Großen Alpsee wird von Stadtratsmehrheit unterstützt

Ein Bauherr beabsichtigt, einen Steg mit Plattform am Ostufer des Großen Alpsees (‘Seeblick’ ehem. ‘Josefsklause’) zu errichten. Der Steg und die Plattform sollen öffentlich zugänglich sein. Die Plattform soll für Badegäste nicht zur Verfügung stehen, für die Gaststätte jedoch schon.

Mit 15 : 8 Stimmen hat sich der Stadtrat dafür ausgesprochen, dieses Vorhaben politisch zu unterstützen, da dies den Tourismus bereichern würde und an einem Bereich des Alpsees geplant ist, der bereits touristisch intensiv genutzt wird.

Für den Großen Alpsee ist die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung zuständig. Wie bei den Maßnahmen des Projektes ‚Alpsee 2000‘ (Neugestaltung Hafen, Bau Erlebnissteg und künstliche Badeinseln am Ostufer) ist es für die Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung ein Abwägungsprozess, ob ein weiteren Steg als Ausnahme bauplanungsrechtlich zugelassen wird.

 

7. Finanzielle Herausforderungen – Haushaltsplan 2020 und Finanzplan 2021-2023 vorgestellt

Kämmerin Franziska Lorenz stellte die Eckdaten der Prognose für den Haushaltsplan 2020 und des Finanzplanes vor. Dabei rechnet sie nach den amtlichen Steuerschätzung mit leichten Einnahmesteigerungen bei Gewerbesteuer, Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung, Grundsteuer B sowie schwankenden Schlüsselzuweisungen von gesamt 21,88 Mio. € im Jahr 2020 auf 23,81 Mio. € im Jahr 2023.

Die freie Finanzspanne, die aufzeigt, wie viel Geld der Stadt nach der Bedienung der Verpflichtungen noch für Investitionen bleibt, prognostiziert Frau Lorenz zwischen 0,5 und 1 Mio. € / Jahr. Somit ist diese angesichts der anstehenden Investitionen viel zu gering.

Wenn alle Maßnahmen wie geplant durchgeführt werden würden, entstünde im Haushalt eine Deckungslücke von durchschnittlich rund 8 Mio. €.

Der Stadtrat nahm den Bericht zur Kenntnis und wird in den Fraktionen beraten, wie mit dieser Entwicklung der Finanzen umgegangen werden soll. Dies wird den amtierenden und auch den künftigen Stadtrat von Immenstadt immer wieder beschäftigen.

Herbert Waibel