1. Gewerbegebiet Seifen-West II – Satzung beschlossen

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15. April bis 17. Mai 2021 mit der Entwurfsfassung vom 19. Februar2021 statt. Es wurden von der Bevölkerung keine Stellungnahmen abgegeben.

Die vorgenommenen Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen durch die Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Das Verfahren kann somit zum Abschluss gebracht werden.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage der Fassung vom 19. Februar 2021 zu eigen zu machen.

Die in der Stadtratssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage.

Für die in der Stadtratssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 25.05.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

Der Bebauungsplan “Gewerbegebiet Seifen-West II” und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124 “Gewerbegebiet Seifen-West” in der Fassung vom 25.05.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

 

  1. Immenstadt in der Nach-Covid-Zeit – Aufbruchstimmung vermitteln

In einem 10-Punkte-Programm sprach Stadtrat Eberhardt Fetzer die durch die Covid19-Pandemie entstandenen Probleme an. Er appellierte, die Sorgen und Nöte vieler Menschen und Unternehmen in den von der Pandemie besonders betroffenen Branchen zu unterstützen, Zuversicht zu vermitteln und Halt zu geben. Etliche seiner Anregungen betreffen das Zusammenspiel von Kommune – Land – Bund (Fördermittel von Bezirk, Land und Staat für die betroffenen Branchen zu generieren, Verlängerung der Öffnungszeiten im Einzelhandel) oder überfordern die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Immenstadt (Verzicht auf alle Parkplatzgebühren und weitere Gebühren für Gastronomie, Kulturschaffende und Einzelhandel). Im Vorfeld hatte sich Eberhard Fetzer mit Bürgermeister und Verwaltung abgestimmt und laufende Hilfen und Initiativen besprochen und darauf verzichtet, auf einer formellen Beschlussfassung zu bestehen.

Bürgermeister Nico Sentner betonte, dass jeder mit besonderen Problemen und Anliegen sich an die Verwaltung und ihn wenden könne. Alle, auch der Stadtrat, würde ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche zu richten, die besonders unter den Einschränkungen gelitten haben und – wo es machbar ist – zu unterstützen.

 

  1. Geschäftsordnung des Stadtrates geändert

Der Hauptausschuss hatte sich im Vorfeld intensiv mit der Problematik beschäftigt. Die aktuelle Geschäftsordnung des Stadtrates Immenstadt für die Legislaturperiode 2020-2026 muss formal nach einer Überarbeitung der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Immenstadt geändert werden. Aber auch die Bewirtschaftungsbefugnis des ersten Bürgermeisters erfordert nach Ansicht des Hauptausschusses eine Änderung der Geschäftsordnung. Wegen Preissteigerungen wird seitens des bayerischen Gemeindetags empfohlen, die Bewirtschaftungsmittel des ersten Bürgermeisters entsprechend anzupassen und anzuheben. Zu Buche schlagen hier vor allem die zwischenzeitlichen Preissteigerungen im Baugewerbe, vor allem im Hoch- und Straßenbau, aber auch bei den Baustoffen.

Der Gemeindetag hat eine Richtgröße für die Höhe der Bewirtschaftungsbefugnis je nach Größe der Gemeinde zwischen vier und fünf Euro je Einwohner festgelegt. Hier handelt es sich jeweils um Bruttobeträge. Derzeit liegt die Befugnis für den ersten Bürgermeister bei 50.000 €.

Eine Nachfrage beim Bayer. Städtetag hat ergeben, dass bei der Größe von Immenstadt der Richtwert von fünf Euro pro Einwohner verhältnismäßig sei. Es wäre daher möglich, die Bewirtschaftungsbefugnis des Ersten Bürgermeisters von bisher 50.000 € auf 70.000 € zu erhöhen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, dem Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses zu folgen und stimmte der Neufassung der Geschäftsordnung zu.

 

  1. Neufassung der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke beschlossen

Einstimmig folgte der Stadtrat dem Empfehlungsbeschluss des Werkausschusses und stimmte der Neufassung der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu zu.

 

  1. Jahresergebnis 2020 zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen

Die Jahresrechnung des städtischen Haushaltsjahres 2020 wurde von der Kämmerei fertig gestellt und die wesentlichen Kennzahlen von der Kämmerin Franziska Lorenz präsentiert. Als Anlage für die Stadträte/-innen wurde zudem eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben (über 25.000 €) im Jahr 2020 angefüg. Der Gesamtschuldenstand (Stadt und Stadtwerke) beläuft sich auf knapp 40 Mio. Euro

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(Herzlichen Dank an Kämmerin Franziska Lorenz für die Genehmigung, ihre Präsentation zu veröffentlichen!)

Den Zuwendungen des Bundes als Kompensation der Gewerbesteuerausfälle ist es vor allem zu verdanken, dass die Verschuldung nicht weiter zugenommen hat.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis zu nehmen und diese verfahrensgemäß an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.

Die vorgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wurden genehmigt.

 

  1. Förderung Alte Schule Bühl über Dorferneuerungsprogramm – keine finanziellen Verpflichtungen für die Stadt

Für die Sanierung der Alten Schule in Bühl durch die Genossenschaft ‚Alte Schule Bühl‘ besteht die Möglichkeit, eine Förderung über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) zu erhalten. Hierzu wurden Gespräche mit dem Baudirektor des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben, Herrn Max Lang geführt. Als Voraussetzung, damit die Alte Schule über das Dorferneuerungsprogramm gefördert werden kann, benötigt das ALE einen Antrag der Stadt, um auch Private, Vereine oder andere Körperschaften aufnehmen zu können. Bürgermeister Nico Sentner betonte, der Antrag führe zu keiner – auch keiner finanziellen – Verpflichtung seitens der Stadt. Eine erneute Antragsstellung für andere Projekte sei jederzeit möglich.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen, beim Amt für Ländliche Entwicklung einen Antrag auf Aufnahme ins Bayerische Dorferneuerungsprogramm zur Umsetzung des Vorhabens „Alte Schule Bühl“ zu stellen.

Herbert Waibel