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Fremdenverkehrsbeitrag – Aussetzung der Vorauszahlung beschlossen
Bei der Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages für das Jahr 2019 (incl. Vorauszahlungen 2021) wurden die Vorteilssätze auf der Grundlage der aktuellen Fremdenverkehrsbeitragssatzung entsprechend festgelegt und geändert. Die Änderung war aufgrund einer Beanstandung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes erfolgt. Da bei den Vorteilssätzen Nachbesserungsbedarf besteht, sollen die Vorauszahlungen 2021 (für alle die noch keine Erklärung des Fremdenverkehrsbeitrages 2019 abgegeben haben) ausgesetzt und generell die Vorteilssätze nochmals überprüft und ggf. geändert werden.
Einstimmig beschloss der Stadtrat die Aussetzung der Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrages für das Veranlagungsjahr 2021. Die Verwaltung wird mit der Überprüfung und ggf. Neufestsetzung der Vorteilssätze für den Fremdenverkehrsbeitrag beauftragt. Sobald eine neue Festsetzung der Vorteilsätze vorliegt, wird die Verwaltung mit der Veranlagung der Fremdenverkehrsbeiträge bzw. der Vorauszahlungen bis spätestens Ende des Jahres 2021 beauftragt.
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Einführung Bürgerticket für Ringbus
Die Alpsee Grünten Tourismus GmbH (AGT) hat zusammen mit den Gemeinden Sonthofen, Immenstadt, Rettenberg, Blaichach und Burgberg die ÖPNV-Bürgerkarte auf den Weg gebracht. Die ÖPNV-Bürgerkarte hat künftig eine Gültigkeit von Montag bis Freitag ab 09.00 Uhr und an ganztägig an Wochenenden und Feiertagen.
Der Verkauf der Jahreskarte erfolgt über die Tourist-Infos. Die Berechtigung kann auf die Allgäu-Walser-Fan-Card gebucht werden, da diese vom Busunternehmer in den Linien gelesen werden kann. Das Ticket ist ab dem Verkaufsdatum für 365 Tage nutzbar.
Der Stadtrat der Stadt Immenstadt hat hierzu folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachstand ÖPNV Bürgerkarte der Alpsee-Grünten-Region und begrüßt ausdrücklich deren baldmögliche Einführung als Probebetrieb, bis zum Fahrplanwechsel an Weihnachten 2022. Er stimmt zu, den Einstandspreis von 127,75 € / Jahr durch einen Verkaufspreis von 119,40 € / Jahr mit der Differenz von 8,35 € mit nachfolgender Aufteilung zu unterstützen:
– 50 % nach Verkaufszahlen sowie 50 % nach Einwohner-Werten der AGT-Gemeinden.
Die Verwaltung / AGT wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte, Maßnahmen und Verträge abzuschließen.
Alle Beschlüsse werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Schwaben gefasst.
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Aufstellungsbeschluss zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Hotel Bühl Mitte” gefasst
Mit Durchführungsvertrag vom 19.06.2019 verpflichtete sich die Familie Alger als Vorhabensträger, das ursprünglich geplante Vorhaben innerhalb einer Frist von 5 Jahren ab Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (14.7.2020) fertigzustellen (wir berichteten). Die bisherigen Planungsüberlegungen wurden jedoch wieder verworfen und mit den Architekten Dietrich | Untertriffaller ein neues Konzept erarbeitet. Dieses wurde öffentlich vorgestellt und mit dem Aufstellungsbeschluss soll ein neues Verfahren eröffnet werden.
Der erste Bauabschnitt des geänderten Vorhabens soll nun, so Familie Alger, innerhalb von 5 Jahren, der zweite Bauabschnitt innerhalb von 8 Jahren ab Bekanntmachung des neuen Satzungsbeschlusses realisiert werden.
Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat die beschleunigte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Hotel Bühl Mitte”. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde durch einen Lageplan ersichtlich.
Erfordernis und Ziele der neuen Planung:
– Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung eines vom bisherigen, der Planung zu Grunde liegenden, abweichenden Bauvorhabens mit zwei Hotelgebäuden zur touristischen Nutzung.
– Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der neuen Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Kommentar:
Hochwertige Übernachtungsqualität stärkt Tourismusstandort
Unsere Aktiven-Stadtratsfraktion wünscht der Familie Alger viel Glück und Erfolg bei der Umsetzung ihres Vorhabens „Appartementhaus und Seecafé Alger“. Mit dem geplanten Vorhaben wird hochwertige Übernachtungsqualität geschaffen. Unserer Fraktion ist es wichtig, dass auch im neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ebenfalls ausdrücklich festgehalten wird, dass das ambitionierte Vorhaben in der Zukunft langfristig touristisch genutzt werden wird, damit Immenstadt/Bühl am Alpsee als Tourismusstandort dauerhaft gestärkt wird. In diesem Sinne haben wir auch deutlich gemacht, dass wir ein ganzjähriges öffentliches gastronomisches Angebot im Rahmen der touristischen Nutzung für Gäste und Einheimische als Wesentlich erachten, ohne dabei die unternehmerische Freiheit einzuschränken.
Herbert Waibel
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Baugebiet Akams schreitet voran
Das geplante Neubaugebiet in Akams schreitet voran. Es erfolgten intensive Gespräche mit der kath. Kirche (Aufteilung der Baugrundstücke kirchlich/städtisch) und eine Verfeinerung der Planungen.
4.1 Nachprüfungsantrag „kaltes Nahwärmenetz“ abgelehnt
Der Bauausschuss hat es am 6.7.21 mehrheitlich abgelehnt, die Energieversorgung des künftigen Baugebietes zentral durch ein kaltes Nahwärmenetz mit Wärmepumpen vorzugeben. Mit 9 : 15 Stimmen lehnte der Stadtrat einen Nachprüfantrag von Stadtrat Markus Fetzer ab, diesen Beschluss aufzuheben.
Kommentar
Anreize statt Bevormundung – keine Zeitverzögerung für Bauwillige
Unsere Fraktion steht der Versorgung mit neuen Energieformen grundsätzlich positiv gegenüber. In diesem Falle hat sich die Aktiven-Fraktion gegen ein kaltes Nahwärmenetz mit Wärmepumpen ausgesprochen, da wir nicht davon überzeugt sind, dass die vorgeschlagene Technik für dieses Baugebiet sinnvoll ist. Voraussetzung für diese Technik ist eine ausreichende Grundwassersicherheit, die aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gegeben ist und damit die Wirtschaftlichkeit des Projektes gefährdet. Auch würden weitere Untersuchungen und eine Inanspruchnahme von staatlichen Förderungen eine deutliche zeitliche Verzögerung des Neubaugebietes bedeuten. Die jungen, einheimischen Familien warten schon sehr lange darauf, dass dieses Projekt endlich verwirklicht wird.
Unserer Ansicht nach liegt es im Eigeninteresse der künftigen Bauherren, eine für sie stimmige Energieversorgung (passive förderfähige Wärmedämmung KFW Effizienzhausstufe 40/40+, 55 in Verbindung mit einer modernen sparsamen Heiztechnik, z.B. Pellets, Scheitholz, Tiefenbohrung, Solarthermie, Photovoltaik o.a.) auszuwählen und diese nicht die Stadt vorgeben sollte. Es sollte eher darüber nachgedacht werden, den Bauherren Anreize zu geben (Energiezuschlag-/punkte wie seinerzeit im Baugebiet Rauhenzell erfolgreich angewandt), sich für eine nachhaltige Energieversorgung zu entscheiden.
Herbert Waibel
4.2 Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2019 aufgehoben und erneuter Aufstellungsbeschluss “Baugebiet Akams”gefasst
Einstimmig beschloss der Stadtrat, den bisherigen Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2019 des Bebauungsplans mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ aufzuheben und durch den gegenständlichen Aufstellungsbeschluss, auf der Grundlage der Novelle des BauGB durch das Baulandmobilisierungsgesetz zu ersetzen. Der Bebauungsplan wird in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,5 ha. Die Stadt beabsichtigt mit dem Vorhaben, am südlichen Ortsrand des Ortsteils Akams, im unmittelbaren Anschluss an den Ortsrand und an das bestehende Wohngebiet, verträgliche Erweiterungsflächen für Wohnbebauung zu schaffen und wird diesen Beschluss ortsüblich bekannt machen.
4.3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan “Baugebiet Akams”
Gegen eine Stimme billigte der Stadtrat nach Erörterung und Beratung den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ mit Planzeichnung, Satzung, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils Stand 22.07.2021.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
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Verkehrsangelegenheiten – Antrag SPD Fraktion „Fahrradstraßen“ abgelehnt
Die SPD Fraktion beantragte, folgende Straßen als Fahrradstraßen mit dem Zusatz „KfZ-Verkehr frei“ auszuweisen:
Rothenfelsstraße, Stengerstraße, Luitpoldstraße, Lustgartenstraße, An der Stadtmauer, Bei Maria Stern, An der Aach, Gerbergasse, Mühlhaldeweg (westlicher Teil, teilweise), Spitalstraße.
Amtsleiter Reinhold Hüppy erläuterte im Vorfeld die aktuelle Gesetzeslage: Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung). Fahrradstraßen werden in der Straßenverkehrsordnung in § 41 Absatz 1 u.a. folgendermaßen geregelt:
Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Gegen sechs Stimmen lehnte der Stadtrat den Antrag ab.
Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat, ein nachhaltiges, umfassendes Mobilitätskonzept, insbesondere für den Radverkehr, auch mit externer Fachunterstützung, zu erstellen.
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Verkehrslenkung Bühl – Trieblings: Beschränkungen teilweise zurückgenommen
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 8. Juni 2021 wurden mehrere Maßnahmen zur Verkehrslenkung und -beruhigung im Ortskern von Bühl beschlossen. Unter anderem eine temporäre (1.5.-30.9.) Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km im Bereich Römerbrücke bis Ratholz (Risthof). In einem Schreiben vom 15. Juni wurde von den betroffenen Anwohnern um Aufhebung dieses Punktes gebeten. Danach fand ein Gespräch mit Ersten Bürgermeister Nico Sentner sowie Referatsleiter Reinhold Hüppy und den Anwohnern vor Ort in Trieblings statt. Bürgermeister Sentner erläuterte den Anwesenden die Hintergründe des Ausschuss-Beschlusses und schlug folgenden Kompromiss vor:
„Die Beschränkung 30 km/h wird auf die Strecke zwischen der „Römerbrücke“ und der Zufahrt zum „Gut Hochreute“ (1. Mai – 30. September) reduziert. Weiter Richtung Trieblings bleiben die 50 km/h bestehen. Nach ausgiebiger Diskussion wurde dieser Vorschlag von den anwesenden Anwohnern akzeptiert und angenommen.
Gegen vier Stimmen beschloss der Stadtrat, den Beschluss Nr. 1 „Anbringung eines Verkehrszeichens ‘Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h‘ im Zeitraum vom 01.05. – 30.09. mit dem Hinweisschild „Radverkehr frei“ ab der Römerbrücke bis Trieblings“ unter TOP 2 des öffentlichen Teils des Bau- und Umweltausschusses vom 08. Juni 2021 aufzuheben.
Die Beschränkung 30 km/h wird auf die Strecke zwischen der „Römerbrücke“ und der Zufahrt zum „Gut Hochreute“ im Zeitraum vom 01.05. – 30.09. mit dem Hinweisschild „Radverkehr frei“ reduziert.
Die Beschilderung am Ende des Froschweiherparkplatzes wird entsprechend aktualisiert (Landschaftsschutzgebiet, mit den wichtigsten darin enthaltenen Verboten wie z.B. Parken, Feuer, Camping, Befahren von Wiesen, Schutz der Pflanzen) sowie die Information, dass es ab diesem Bereich keine öffentlichen Park- und Badeplätze am See mehr gibt.
Die Anregung einer deutlich besseren Beschilderung war vom Trieblingser Sigi Wegmann vorgeschlagen worden. Bürgermeister Nico Sentner teilte mit, dass der Bauhof schon die Vorbereitungen treffe, die Beschilderung entsprechend zu erstellen. Auch machte er deutlich, dass dieser Bereich beim geplanten Mobilitätskonzept (siehe Punkt 5) ebenfalls betrachtet werde.
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Kindergarten Stein – Handlungsvollmacht des Ersten Bürgermeisters zur Auftragsvergabe in der Sommerpause
Das Projekt Sanierung und Neubau Kindergarten Stein läuft unter Hochdruck, um die Eröffnung und alle Fristen bestmöglich einzuhalten. Auch während der Sommerpause des Immenstädter Stadtrats wird das Projekt weiterlaufen. So werden nach Rücklauf und Auswertung der Ausschreibungen Aufträge vergeben werden müssen. Hierzu wird es im Sinne einer Dringlichkeit erforderlich sein, das der 1. Bürgermeister Aufträge oberhalb der in der Geschäftsordnung geregelten Beträge, unterzeichnet. Ansonsten besteht die Gefahr eines Zeitverzuges und damit einhergehend eine Gefährdung von Förderungen.
Einstimmig ermächtigte der Stadtrat den Ersten Bürgermeister, die im Zusammenhang mit der Maßnahme „Sanierung und Neubau Kindergarten Stein“ in der Sommerpause erforderlichen und dringlichen Aufträge, auch falls diese sich auf oberhalb der in der Geschäftsordnung geregelten maximalen Auftragssummen belaufen sollten, zu unterzeichnen.
Der Stadtrat/Bauausschuss wird in einer nachfolgenden Sitzung über die Ausschreibungsergebnisse und die vergebenen Aufträge informiert.
Herbert Waibel
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