1. Stadtrat stimmt der künftigen Nutzung beim digitalisierten Amtsblatt des LRA Oberallgäu zu

Die Stadt Immenstadt nutzt das Amtsblatt des Landratsamts Oberallgäu zur Bekanntmachung von Beschlüssen, Satzungen und anderen Inhalten. Die Veröffentlichung erfolgt bisher durch den Abdruck des Amtsblatts in der Allgäuer Zeitung.

Das Landratsamt Oberallgäu digitalisiert nun ihr Amtsblatt bis Mitte 2024, d. h. künftig ist das Amtsblatt ausschließlich digital über deren Internetseite abrufbar. Dies ist der Wille des bayerischen Gesetzgebers (Art. 17 abs. 3 BayDiG und BayKommV). Zahlreiche benachbarte Landratsämter haben ihr Amtsblatt bereits digitalisiert.

Künftig entfallen damit auch die Kosten in Höhe von rund 1.400 Euro/ Jahr für die Veröffentlichung in der Allgäuer Zeitung.

Einstimmig stimmte der Stadtrat der Nutzung des ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatts des Landratsamt Oberallgäu als Bekanntmachungsart nach Art. 17 Abs. 3 BayDiG (Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern) und § 1 Abs. 2 S. 2 BayKommV (Bayerische Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften) zu.

2. Immenstadt beteiligt sich am Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) der Alpsee-Grünten-Gemeinden und sucht Umsetzungsbegleiter

Im August 2022 gründeten die fünf Kommunen Blaichach, Burgberg, Rettenberg, Immenstadt und Sonthofen die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Alpsee-Grünten. Dazu schlossen sie sich zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zusammen.

Zentrales Ziel der Integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) Alpsee-Grünten ist es, die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensbedingungen in der Region zu stärken sowie die landschaftliche und ökologische Vielfalt zu erhöhen. Dazu wurde in einem rund 1-jährigen Prozess ein gemeinsames ILEK zusammen mit einem Planungsbüro für die Region ausgearbeitet. Das ILEK stellt einen Fahrplan für die zukünftige interkommunale Zusammenarbeit dar. Es enthält Handlungsfelder (z.B. Interkommunale Zusammenarbeit (z.B. im IT-Bereich), Landwirtschaft, Landschaft, Energie, Klimaschutz, Mobilität, Infrastruktur, Soziales, Kultur), Ziele und konkrete Maßnahmen. Das Konzept kann jederzeit fortgeschrieben bzw. ergänzt werden.

Zur erfolgreichen Umsetzung des ILEK und der dort verankerten Maßnahmen ist die Einstellung einer sogenannten Umsetzungsbegleitung (Regionalmanager) maßgebend. Dessen zentrale Aufgabe ist es, die im ILEK festgelegten Maßnahmen umzusetzen. Die Umsetzungsbegleitung handelt u.a. als Projektmanager, Koordinator, Netzwerker und ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Für die Stelle der Umsetzungsbegleitung kann eine Förderung von bis zu 75% (max. 90.000 € pro Jahr) beim Amt für Ländliche Schwaben beantragt werden. Die Stelle soll zunächst für drei Jahre (mit Aussicht auf Verlängerung) ausgeschrieben werden.

Einstimmig beschloss der Stadtrat:

Das vorliegende ILEK Alpsee-Grünten wird zur Kenntnis genommen. Die darin festgehaltenen Ziele und Maßnahmen werden befürwortet. Es soll als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit der fünf ILE-Kommunen dienen.

Es soll eine Umsetzungsbegleitung innerhalb der ILE Alpsee-Grünten für die Initiierung und Begleitung der ländlichen Entwicklungsprozesse und zur Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes der ILE Alpsee-Grünten geschaffen werden. Die Umsetzungsbegleitung soll in Form einer Personalstelle im Beschäftigungsverhältnis angegliedert bei der Stadt Immenstadt. Dazu soll entsprechend der Musterausschreibung des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE) Schwaben eine Vollzeitstelle ausgeschrieben werden. Die Stadt Immenstadt wird hierzu federführend agieren und auch den entsprechenden Förderantrag am ALE Schwaben stellvertretend für die ILE Alpsee-Grünten stellen.

Bei den Bewerbungsgesprächen und der Auswahl eines passenden Kandidaten werden alle fünf Kommunen gleichberechtigt vertreten sein.

Die Kosten für die Personalstelle (abzüglich der Förderung) werden zu 50 % entsprechend der Einwohnerzahl der Mitglieder und zu 50 % zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern aufgeteilt. Sie werden über den Haushalt der Stadt Immenstadt abgewickelt und fließen somit in die Umlage.

3. Stadtwerke werden in ein Kommunalunternehmen umgewandelt

In den Sitzungen des Stadtrates am 27. April 2023 und 29. Juni 2023 wurden bereits Grundsatzbeschlüsse zur Umwandlung des Eigenbetriebs in ein Kommunalunternehmen gefasst, die wirtschaftlichen Auswirkungen dargestellt (Geschätzte Einsparungen rund 550.000 Euro / Jahr; diese kommen u.a. dadurch zustande, dass bei Ausschreibungen Nachverhandlungen möglich sind und z.T. ein höherer Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann.) sowie die Satzung des künftigen Kommunalunternehmens formuliert.

Gemeinsame Arbeitsgruppen Stadt / Stadtwerke wurden gebildet und begleiten den Prozess der Umwandlung. Die künftige Zusammenarbeit wird in einem Dienstleistungsvertrag geregelt, welcher – je nach Bedarf – jährlich angepasst wird. Dieser tritt an die Stelle des bisherigen Verwaltungskostenbeitrages.

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2024 einstimmig beschlossen, dem Stadtrat die Empfehlung auszusprechen, den Eigenbetrieb der Stadtwerke Immenstadt in die Rechtsform eines Kommunalunternehmens umzuwandeln und die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens sowie den Übergang zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (VTV-V) zum 1. Januar 2025 zu beschließen.

Der Stadtrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beschloss mit großer Mehrheit (gegen 2 Stimmen der SPD-Fraktion) die Satzung für das künftige Kommunalunternehmen in der vorliegenden Fassung und die Umwandlung des Eigenbetriebes in ein Kommunalunternehmen mit Übergang zum TV-V zum 1 Januar 2025.

4. Verkauf des Alpsee Skytrails an die Mittagbahn wird mit der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Mittelstation der Mittagbahn ermöglicht.

Die Stadt Immenstadt beabsichtigt, den Alpsee Skytrail mit acht Masten und dem dazugehörigen „Kiddy Parcours“ mit sechs Masten zu verkaufen. Hierzu wurde in einem öffentlichen Markterkundungsverfahren zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote entschied sich der Stadtrat, den „Skytrail“ an die Mittagbahn zu verkaufen.

Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wird das Ziel verfolgt, den Alpsee Skytrail vom bestehenden Parkplatz des Alpseehauses zur Mittelstation am Mittagberg zu verlegen.

Die Umgebung ist durch die Bergbahn und dem Rasthaus am Mittag bereits vorbelastet und bildet ein thematisch schlüssiges Gesamtkonzept. Alternative Standorte im Bereich der Mittagbahn wären entweder talseitig besser einsehbar oder nur mit größeren Geländeveränderungen (aufgrund der Topographie) realisierbar, so dass der gewählte Standort unter Berücksichtigung des Landschaftsbilds am geeignetsten erscheint.

Der Geltungsbereich befindet sich südwestlich der Mittelstation.

Wir bedanken uns beim Bauamt, dass wir dieses Foto veröffentlichen können.


Durch die Änderung des FNP sollen folgende Ziele verfolgt werden:

Die Ausweisung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freizeitanlage“ dient der Verlegung des bestehenden „Kletterparks“ („Alpsee Skytrail“) im Ortsteil Bühl am Alpsee zur Mittelstation am Mittagberg

Durch die Änderung können das touristische Potenzial sowie die touristische Anziehungskraft und die Attraktivität des Mittagbergs gesteigert werden. Davon profitieren wiederum die Einwohner durch eine mittel- bis langfristig gesicherte Versorgung mit Arbeitsplätzen.

Durch den touristischen Multiplikatoreffekt können indirekt Arbeitsplätze in tourismusnahen Branchen geschaffen werden.

Der Klimawandel beeinflusst den Tourismus im Oberallgäu und deren Städte und Gemeinden. Durch Schneemangel bzw. Verschiebung des natürlichen Schnees in höhere Lagen verkürzt sich die Wintersportsaison. Auch die Herstellung von Kunstschnee ist bei zunehmenden Temperaturen am Mittagberg nicht sichergestellt. Es ist daher wahrscheinlich, dass die weiter zurückgehen werden. Hier bietet der Kletterpark eine Alternative.

Ohne die Änderung des Flächennutzungsplans ist es der Stadt nicht möglich, die Attraktivität der Mittagbahn langfristig zu sichern. Der Stadt erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen.

Die Lage im Bereich der Mittelstation ist geeignet für einen Kletterpark. Der Tourismuswert wird somit gestärkt und quantitativ verbessert. Thematisch ergänzt sich das Angebot ideal. Städtebauliche Nutzungskonflikte sind nicht erkennbar.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich “Mittelstation Mittagberg” sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die räumlichen Geltungsbereiche dieser Änderung werden aus den Lageplänen ersichtlich.

5. Ganztagsbetreuung Grundschule Immenstadt – Vergabeverfahren in Gang gesetzt

An den Bayrischen Grundschulen besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 ein gesetzlicher Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung (beginnend mit der Klassenstufe 1). In der Machbarkeitsuntersuchung des Büros FG-Architektur aus Sonthofen wurden im Rahmen der Stadtratssitzung vom 25. April.2024 der Bestand, das Raumprogramm, eine Planung der Betreuung bzw. des Teilneubaus, sowie der zeitliche Ablauf und eine Kostenaufstellung ausführlich erläutert.

Auf der Basis der Bewertungsmatrix im VGV-Verfahren hat das Büro Landherr & Wehrhan, München, die Angebote ausgewertet und Vorschläge zur Einladung in die nächste Bewerbungsrunde erstellt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Angebote ist der weitere Zeitplan wie folgt vorgesehen:

Beauftragung Fachplaner und Architekten                           05/2024

Einreichung Förderantrag                                                     09/2024

Bewilligung durch die Regierung von Schwaben     vor       03/2025

Beginn Ausführungsplanung                                                 01/2025

Ausschreibung in mehreren Paketen                       ab        04/2025

Baubeginn Abbruch / Sanierung und Erweiterung               02/2026

Ende der Bauausführung                                                      12/2027

Eine Übergangslösung für die Turnhalle und den Sportbetrieb (auch für die betroffenen Vereine) ist derzeit noch in der Abstimmung. Angedacht sind hier die verstärkte Nutzung der Julius-Kunert-Turnhalle, der Grüntenhalle bzw. auch der Turnhalle am Berufsschulzentrum bzw. der Maria-Stern-Mädchenrealschule.

Der Stadtrat nahm das vorgestellte Ergebnis des VgV-Verfahrens zur Kenntnis und beschloss einstimmig, die Vergabe an die jeweiligen Fachplaner für die Tragwerksplanung, Elektrotechnik, Freianlagen und Heizung-Lüftung-Sanitär sowie die Objektplanung an den hierfür vorgesehenen Architekten.

Die Stadtverwaltung wird zur Durchführung aller hierfür weiteren Schritte ermächtigt.

6. Erfolgreiche sozialpädagogische Betreuung der Praxis- und Deutschklassen der Mittelschule wird fortgesetzt

Seit Jahren werden durch die Klassenmodelle der Deutsch- und Praxisklassen Schülerinnen und Schülern mit zusätzlicher Sozialpädagogischer Betreuung im Ganztagsunterricht erfolgreich begleitet und gefördert.

Das gebundene Ganztagsangebot der Deutschklasse zielt darauf ab, dass möglichst viele der geförderten Schüler frühzeitig in das reguläre deutschsprachige Unterrichtsangebot wechseln können. Der Verbleib in der Deutschklasse soll verkürzt und ein Schulabschluss erleichtert werden.

Die Praxisklasse soll in Kooperation mit außerschulischen Partnern und durch eine auf die Leistungsmöglichkeit der Schüler abgestimmte schulische und außerschulische Förderung unterstützen. Die Schüler sollen so in die Wirtschaft und das Berufsleben begleitet werden. Es sollen Schulversagen, Ausbildungsabbrüche und Arbeitslosigkeit vermieden werden.

Beide Klassenmodelle werden durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Förderrichtlinien hierzu sehen eine regelmäßige Ausschreibung nach Vergaberecht vor.

Für beide Klassenformen ging jeweils nur ein Angebot der gfi gGmbH ein. Diese hat die Praxis- sowie auch die Deutschklasse auch in den vergangenen Jahren betreut.

Soz.-päd. Betreuung mit Deutschkurs der Praxisklasse

Angebot über 56.098 € für ein Schuljahr (2024/2025) mit optionaler Verlängerung um ein weiteres Schuljahr

Soz.-päd. Betreuung der Deutschklasse

Angebot über 29.480 € für ein Schuljahr (2024/2025) mit optionaler Verlängerung um ein weiteres Schuljahr

Einstimmig stimmte der Stadtrat dem Vertragsschluss über die sozialpäd. Betreuung der Praxisklassen mit Deutschkurs sowie der sozpäd. Betreuung der Deutschklasse mit der gfi gGmbH zu.

Die Verwaltung wurde bevollmächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen und ausreichend Haushaltsmittel bereitzustellen.