1. Jahresrechnung 2023 festgestellt und Entlastung ausgesprochen

Die Jahresrechnung 2023 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. Der Gesamthaushalt hat in Einnahmen und Ausgaben ein Volumen von 61.501.608,40 Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 festzustellen und die Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 auszusprechen.

2. ÖPNV Angebotskonzeption des Landkreises ‚Mobil 365‘

Das Konzept

Beim der ÖPNV Angebotskonzeption des Landkreises OA
Mobil 365′ geht es um eine möglichst „perfekte Abstimmung von Bus und Bahn, von früh bis spät“ ( https://mobil365.oberallgaeu.org )

– Ein umfassendes Fahrplanangebot von Bussen und neuen On-Demand-Diensten soll die 28 Gemeinden des Landkreises verbinden. Busse sollen täglich von etwa 5 Uhr bis 22 Uhr auf den Hauptstrecken und mit der Bahn abgestimmt verkehren.

– Mit einem integralen Taktfahrplan (ITF) soll der Umstieg an wichtigen Verbindungen, ähnlich wie in der Schweiz, zuverlässig und ohne lange Wartezeiten möglich werden. Busse erreichen die Knotenpunkte kurz vor den Zügen und fahren direkt nach dem Umstieg wieder ab. So können Fahrgäste bequem zwischen Bus und Bahn wechseln oder innerhalb des Busnetzes umsteigen. Das Busnetz weist 21 Taktknoten (u.a. Immenstadt Bahnhof) auf, bei denen auf die Minute abgestimmt umgestiegen werden kann.

– On-Demand-Angebote bieten individuelle Mobilität „auf Abruf“. Nachdem in der App die gewünschte Zieladresse und Abfahrtszeit eingegeben wird, bündelt ein Algorithmus die Anfrage mit den Wünschen anderer Fahrgäste und bietet einen Fahrtvorschlag an. Kleinere Umwege sind erlaubt, solange sie den Anschluss an die Bahn nicht gefährden.

Die Kosten

Sieben Millionen Euro, wobei die Fördermittel bereits abgezogen sind. Die Kosten für das neue Nahverkehrsangebot fallen jedes Jahr an. In den ersten zwei Jahren werden sie schrittweise steigen, da das Angebot nach und nach ausgeweitet wird. Der On-Demand-Verkehr soll Ende 2025/Anfang 2026 starten, der erweiterte Linienverkehr Ende 2026. Bis 2027 wäre das komplette System in Betrieb. Dann würde der jährliche Finanzbedarf voraussichtlich bei etwa sieben Millionen Euro liegen.

Finanzieren will der Landkreis sein Mobilitätskonzept über eine Erhöhung der Kreisumlage von zwei Prozent. Immenstadt müsste sich anteilig jährlich mit 387.000 Euro beteiligen. Alle Kommunen könnten dies, so eine Arbeitsgruppe, folgendermaßen finanzieren:

Variante 1:

– Erhöhung Grundsteuerhebesatz um 35 %-Punkte

– Erhöhung Gewerbesteuerhebesatz um 10 %-Punkte

Variante 2:

– Erhöhung Grundsteuerhebesatz um 70 %-Punkte

Die Entscheidung der Finanzierbarkeit der höheren Kreisumlage liegt bei jeder Gemeinde. Daneben sind für die Finanzierung möglich: Kurbeitrag/Fremdenverkehrsbeitrag, Mieten, Pachten, Zinsen, Parkgebühren, sonst. Benutzungsgebühren, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, etc.

Immenstadt unterstützt den Mobilpass Allgäu, der Urlaubern freie Fahrt mit Bus und Bahn in der Region bietet. Dieser wird über den Kurbeitrag finanziert.

2026 laufen die Konzessionen für die Buslinien im Oberallgäu aus. Deswegen ist in diesem Jahr eine Richtungsentscheidung wichtig. An einer Befragung zum Konzept ‚Mobil 365′ haben landkreisweit 2485 Personen teilgenommen, 270 aus Immenstadt. Das Befragungsergebnis fällt mit 81 Prozent für die Umsetzung der genannten Verbesserungsmaßnahmen zu den genannten Kosten deutlich aus.

Mit großer Mehrheit (22 : 1 Stimmen) nahm der Stadtrat die Ausführungen zum Projekt ÖPNV Angebotskonzeption ‚Mobil 365′ zur Kenntnis und begrüßt grundsätzlich die Initative zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes des Landkreises ab dem Jahr 2026 wie vorgestellt.

Keine Mehrheit des Stadtrates (9 : 14 Stimmen, z.T quer durch die Fraktionen) fand der Beschlussvorschlag „Aus der Sicht der Stadt kann der dadurch entstehende höhere Finanzbedarf des Landkreises für die ÖPNV Angebotskonzeption ‚Mobil 365′ mitgetragen werden.“

Unsere Stadtratsfraktion hat in einer öffentlichen Sitzung das Thema ‚Mobil 365′ ergebnisoffen diskutiert. Folgende Argumente Pro und Contra haben wir näher betrachtet.

Pro

– Im Landkreis gibt es derzeit ein eher unattraktives Angebot des ÖPNV. Der ÖPNV wird von der Bevölkerung nur angenommen, wenn er künftig über ein gutes Angebot attraktiv und unkompliziert genutzt werden kann.

– Über eine Verbesserung des ÖPNV wird im Landkreis seit Jahren diskutiert, passiert ist wenig. Dies kann sich mit den geplanten Verbesserungen nun wenden. Eine Mobilitätswende mit einem durchdachten Mobilitätskonzept des ÖPNV auf Landkreisebene kann gelingen.

– Von einem stark verbesserten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) profitieren alle Bürger und Immenstadt profitiert als Verkehrsknotenpunkt besonders von dieser Konzeption, aber auch Touristen, die unsere Region besuchen.

– Ein verbesserter ÖPNV dient dem Klimaschutz und der Teilhabe an Mobilität von Jugendlichen und Senioren.

Contra

In dieser Legislaturperiode von Dez. 2020 (Schuldenstand 36,58 Mio. €) – Dez. 2024 (62,03 Mio. €) ist die Verschuldung Immenstadts im Schnitt um über 6,3 Mio. Euro / Jahr gestiegen. Angesichts der Verschuldung Immenstadts und anstehender großer anstehender Maßnahmen (z.B. Ganztagesbetreuung Grundschulen, Neubau / Sanierung Mittelschule, Sanierung Sonthofener Straße, …) die finanziert werden müssen, ist der Immenstädter Anteil dieses sinnvollen ÖPNV Projekts mit 357.000 € / Jahr – auch mit Steuererhöhungen – nur sehr schwer finanzierbar. Eigentlich müsste Immenstadt jetzt schon Steuern erhöhen. Mit dieser jährlichen Zusatzbelastung für den ÖPNV ist voraussichtlich eine Steuererhöhung der Grundsteuer / Kombination von Grund- und Gewerbesteuer unausweichlich.

Unsere Stadträte haben sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht und nach ihrem Gewissen unterschiedlich abgestimmt.

Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender

3. Eigenbetrieb Stadtwerke – Jahresabschluss 2022 festgestellt und Entlastung ausgesprochen

Der Jahresabschluss 2022 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Er empfahl einstimmig dem Stadtrat, den Jahresabschluss 2022 endgültig festzusetzen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließen die Stadtwerke ab mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 245.722,13 EUR.

Im Wirtschaftsjahr 2022 wurden Investitionen in Höhe von rund 1,5 Mio EUR getätigt (in Klammern Gewinn-/Verlustrechnung):

Bäder: 35.000 Euro (Betriebsdefizit: – 802.000 €, 2021: -711.000 €); Tiefgaragen: 43.000 Euro (Defizit – 203.000 €, 2021 – 586.000 €); Fernwärme: 62.000 Euro (Defizit – 197.000 €, 2021: – 135.000 €); Wasserversorgung: 949.000 Euro ( + 348.000 €, 2021: + 524.000 €); Abwasser: 384.000 Euro ( Defizit – 38.000 €, 2021: + 855.000 €)

Im Bereich der Wasserversorgung wurden ca. 3 km Wasserleitungen und über 100 Hausanschlüsse erneuert oder neu verlegt.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Jahr 2022 festzustellen und die Entlastung für das Rechnungsjahr 2022 auszusprechen.

4. Satzungsrecht – Übergang auf das Kommunalunternehmen Stadtwerke vollzogen

Zum 1. Januar 2025 wurde der bisherige Eigenbetrieb Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu in ein Kommunalunternehmen umgewandelt.

Nach der „Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu, Anstalt des öffentlichen Rechts“ vom 17. Mai 2024 ist das Kommunalunternehmen berechtigt, anstelle der Stadt Satzungen und Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen und zu vollziehen.

Die folgenden Satzungen wurden vom Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens in der Sitzung am 8. Januar 2025 mit Wirkung ab 15. Januar 2025 erlassen:

– Wasserabgabesatzung (WAS)

– Entwässerungssatzung (EWS)

– Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS

– Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS

– Kleineinleitersatzung / Kommunalabgabe Kleineinleiter

Die bisher von der Stadt Immenstadt erlassenen Satzungen sind deshalb zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft zu setzen. Ebenfalls ist die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Immenstadt i. Allgäu „Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu“ vom 23. Juni 2021 außer Kraft zu setzen.

Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat, die folgenden Satzungen mit Ablauf des 14. Januar 2025 außer Kraft zu setzen:

– Wasserabgabesatzung (WAS) vom 01.04.2019

– Entwässerungssatzung (EWS) vom 26.04.2021

– Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS vom 01.01.2025

– Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS vom 01.01.2025

– Kleineinleitersatzung / Kommunalabgabe Kleineinleiter vom 01.01.2002

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Immenstadt i. Allgäu „Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu“ vom 23.06.2021 tritt mit Ablauf zum 31.12.2024 außer Kraft.