Liebe Freunde der Aktiven,
liebe an der Kommunalpolitik Interessierte,
in der gestrigen Stadtratssitzung wurden folgende Punkte behandelt:
1. Tennishalle
Nach längerer Debatte war sich der Stadtrat in der Mehrheit einig, dass eine finanzielle Unterstützung des TCI (Sanierung Tennishalle) nur unter der Voraussetzung möglich erscheint, wenn der bestehende Vertrag zwischen TCI und Stadt Immenstadt so verändert wird, dass die Stadt bei einer denkbaren Zahlungsunfähigkeit des TCI nicht mehr in Haftung genommen werden kann (Abrisskosten Halle, Schuldenübernahme). In diesem Sinne wird der Bürgermeister mit den Verantwortlichen des TCI verhandeln.
Auch in diesem Punkt hat sich die starre Blockbildung im Rat gelöst und unserer Kernforderung, eine saubere, vertraglich geregelte Lösung, die die Stadt nicht einseitig belastet, anzustreben, wird nun entsprochen. Auch wird allgemein anerkannt, dass kein Schulsport im größeren Umfang in der Tenneshalle möglich ist. Im Bereich der Tennishalle bewegen wir uns im Bereich der “absolut freiwilligen Leistung” und angesichts klammer Kassen ist genau zu prüfen, wie eine finanzielle Förderung aussehen kann, die vor der übergeordneten Prüfungsbehörde stand hält.
2. Änderung der Geschäftsordnung
Von Seiten der CSU-Fraktion wurde in der letzten Beiratssitzung ein Forderungskatalog vorgelegt, die Geschäftsordnung zu verändern. Bürgermeister Schaupp und Amtsleiter Fischer sagten zu, bis zur nächsten Beiratssitzung diese Punkte rechtlich prüfen zu lassen. Unverständlich war für mich die harsche Reaktion des Fraktionsvorsitzenden der CSU, Arndt Botzenhardt, als in einem anderen Zusammenhang und in anderen Punkten eine Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung vorgelegt wurde (Ernennung von Beamten) um diese der aktuellen Gesetzeslage anzupassen.
Letztendlich hat der Stadtrat in seiner Mehrheit dieser von der Verwaltung vorgelegten Änderung der GO zugestimmt. Der Antrag der CSU wird in einer der nächsten Stadtratssitzungen behandelt werden.
3. Masterplan Friedhof
Auf dem schmalen Grat einerseits die Pietät zu wahren und andererseits angemessen von verfetteten (verhindern/verzögern den Verwesungsprozess), teilweise kontaminierten Böden und alternativen Bestattungsmöglichkeiten zu sprechen, wurde vom Stadtrat beschlossen:
a) ein Gutachten zur Beurteilung einer möglichen Sturzgefährdung (Immenstädter Horn) einzuholen (das letzte stammt aus dem Jahre 1990).
b) beim Kauf neuer Gräber ab sofort keine sog. Tieferlegungen zuzulassen. Ausnahmen nur unter der Maßgabe eines Bodenaustausches, dessen Kosten von den Bestattungspflichtigen zu tragen sind.
c) die sog. Baumbestattung zu erlauben (an den Bäumen im Grünstreifen der Sektion 59a und 60).
d) die in einem Zinksarg beigesetzten Verstorbenen zu belassen. Grabstätten, in denen ein Zinksarg beigesetzt ist, dürfen nach Ablauf des Nutzungsrechtes nicht mehr weitervergeben werden.
e) wenn bei Öffung eines Grabes ersichtlich wird, dass für eine Erdbestattung die vorgeschriebene Tiefe von 1,80 m nicht erreicht werden kann (z.B. durch Felsrippen), hat die Erdbestattung in diesem Grab zu unterbleiben. Angehörige haben ein geeignetes Erdgrab auszusuchen. Es werden dabei keine Gebühren erhoben. Kosten für Fundament und Versetzung des Grabdenkmals werden von der Stadt getragen. (Dies dürfte sich auf wenige Einzelfälle beschränken.)
4.Masterplan Loipen
Die von der Verwaltung vorgestellte Prioritätenliste bei der Loipenpräparierung wurde vom Rat mit großer Mehrheit für gut befunden (erste Priorität Knottenried, dann absteigend je nach Schneelage die weiteren Loipen). Das weitere Konzept sieht vor, bei der Loipe in Bühl auf ehrenamtliches Engagement (Zusammenarbeit mit dem Ski-Club) zu setzen, um Kosten zu senken. In Knottenried soll ein Parkscheinautomat für eine freiwillige “Loipenpflegespende” aufgestellt werden (geringe Kosten, da Strom direkt in der Nähe, keine Überwachung notwendig).
Die durchschnittlichen Kosten im Jahr von 50.000 € (60-70 Einsatztage) sollen im Schnitt nicht überschritten werden (Budgetierung mit Rücklagenbildung).
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass bei überdurchschnittlich guten Wintern (wie letztes Jahr) aus Kostengründen unvermittelt die Loipenpräparierung eingestellt werden muss.
Herbert Waibel
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