Nicht unbedingt als passend zum Strassenbild der Bahnhofstrasse ist der geplante Neubau zu betrachten, aber die Schuld hier dem Bauamt zuzuschieben ist falsch.
Da eine Altstadtsatzung, die die Bebauung in diesem Gebiet regeln würde, meines Wissens nach nicht vorhanden ist, muß die Stadt nach der Bayerischen Bauordnung entscheiden. Und danach ist eben eine solche Bebauung möglich. Die Stadt hat deshalb einem solchen Bauvorhaben rechtlich zuzustimmen. Wenn nicht, können Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.
In der Vergangenheit wurde offenbar im Stadtrat das Thema Altstadtsatzung immer geschoben, da es Mitunter auch negative Auswirkungen auf Gewerbetreibende in der Innenstadt haben könnte. Der Rat wäre also gut beraten, sich ernsthaft zu überlegen eine solche Satzung zu erstellen, damit zukünftig das Aussehen solcher Bauten besser geregelt werden kann.
Ralf Kunstmann
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