1. Rücknahme der Parkregelungen an Samstagen
Nach einer kurzen, kontroversen Diskussion über unseren Antrag auf Rücknahme der Parkregelung an Samstagen in der Kernstadt (wir berichteten) haben wir auf Anregung von Bürgermeister Armin Schaupp unseren Antrag zurückgestellt und warten noch die Bürgerinformation am Dienstag zum Thema “Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und der Bahnhofstraße”, 19.00 Uhr, Schlosssaal, ab. So ist es noch möglich, dass auf breiterer Basis dieses Thema noch diskutiert werden kann. Wir entscheiden danach, ob wir ihn in der nächsten Hauptausschussitzung (u.U. mit Ergänzungen) am 18. September wieder auf die Tagesordnung setzen lassen.
Inzwischen haben uns mehrere Rückmeldungen per Mail erreicht, die unsere Sichtweise bestätigten. Außerdem erreichten uns weitere Beobachtungen/Anregungen (z.B. freies Parken 1 Std., Problem Dauerparken am Autohaus Hailer und der Liststraße nähe Mummener Straße) die sicherlich in die Diskussion einfließen werden.
2. Ortsbegehung des Treffens der Menschen mit Behinderung
Aufgrund dieser Begehung hat die Verwaltung eine Karte erstellt, die die Problemzonen für Menschen mit Behinderungen aufzeigen. Diese Karte soll möglichst vielen Betroffenen zur Information gegeben werden und weitere Anregungen aus diesem Kreis aufgenommen werden. Mit den Betroffenen soll einerseits eine Prioritätenliste erarbeitet und andererseits bei anfallenden Baumaßnahmen die Konfliktbereiche behindertengerecht umgestaltet werden.
3. Kindertagesstätten
Von der Verwaltung wurde eine Übersicht erstellt, welche Kosten auf die Stadt zukommen, wenn der derzeitige Bedarf an 24 Krippenplätzen gedeckt werden würde. Bis zur Fertigstellung der Erweiterung des Kindergartens St. Mauritios in Stein bestünde die Möglichkeit, die durch die Inbetriebnahme des Kiindergartens St. Nikolaus im Sept. 12 freiwerdenden Räumlichkeiten der Kath. Jugendfürsorge in Bühl weiter zu nutzen und für den Betrieb von zwei Kinderkrippengruppen umzubauen. In den Fraktionen wird nun beraten, ob die nicht unerheblichen Kosten (Miete, Nebenkosten, Baukosten, Anschaffungskosten für Inventar und Personalkosten) für diese Übergangsregelung bis 2014 (Garantie des Betriebes der Kinderkrippe bis 2014 durch die Kath. Jugendfürsorge) im Verhältnis stehen.
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