1. Feuerwehrangelegenheiten – Vergabe Löschfahrzeug LF 20
Einstimmig wurde der Auftrag des Löschfahrzeugs LF 20 aus der Sammelbeschaffung an die kostengünstigsten Bieter vergeben. Kosten: Fahrzeug 83.000 €, Aufbau 292.000 €
Löschgruppenfahrzeug (kurz: LF) ist die Bezeichnung für einen Typ von deutschen Feuerwehrfahrzeugen unterschiedlicher Größenordnung. Namensgebendes Merkmal dieser Fahrzeuge ist eine Besatzung von neun Personen (ein Gruppenführer, acht Mannschaftsmitglieder = Gruppe), womit diese Fahrzeuge auch zur Stütze jeglicher Einsatztätigkeit der Feuerwehr werden. Die Beladung dieser Löschfahrzeuge ist schwerpunktmäßig auf Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung einfachen Umfangs ausgelegt und umfasst eine im Fahrzeug fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe, die vom Fahrzeugmotor angetrieben wird. Bei Einsätzen, die kompliziertere Technik erfordern, wird diese mittels Spezialfahrzeugen zur Einsatzstelle gebracht. Die feuerwehrtechnische Beladung ist für die taktische Feuerwehrgrundeinheit einer Gruppe ausgelegt. (Wikipedia)
Hinter der Fahrzeug-Ersatzbeschaffung der Feuerwehren unseres Stadtgebietes steht ein langfristiges Konzept. Die Kosten werden aus dem Budget Feuerwehren (220.000 € im Jahr für Fahrzeug und Geräte) finanziert.
2. Haushaltsangelegenheiten – Vorlage Jahresrechnung 2014 und Zwischenbericht Haushalt 2015
Einstimmig wurde die Jahresrechnung 2014 und der Zwischenbericht 2015 verabschiedet.
Der Gesamthaushalt 2014 hat das Endergebnis in den Einnahmen und Ausgaben von 40.705.979,67 € Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt 1.315.272 €. Dies ist strukturell viel zu wenig, um die anspruchsvollen anstehenden Aufgaben der Stadt (z. B. Neubau der Königsegg-Grundschule ohne Einsparungen oder Neuverschuldung stemmen zu können.
Der Schuldenstand der Stadt beläuft sich zum 31.12.2014 auf 32,4 Mio. € (ohne Stadtwerke)
Zum 1.1.2015 beläuft sich der Schuldenstand der Stadt nach Übergang des Bereiches „Kanal“ von der Stadt auf die Stadtwerke auf 20,9 Mio. €. Eine ausführliche Beschreibung von wichtigen Kennzahlen und Gesamtverschuldung erfolgt bei der Debatte des Haushalts 2016.
Kämmerer Sigi Zengerle berichtete, dass sich mit einer positiven Entwicklung Gewerbesteuereinnahmen und der Einkommensteuer-Beteiligung zu rechnen ist. Nicht ausreichend sind die Mittel für den Winterdienst. Aufgrund der Steuermehreinnahmen wird die Zuführung an den Vermögenshaushalt höher ausfallen als im Ansatz (2.750.000 €). Die Mindereinnahmen bei den Zuschüssen werden durch Minderausgaben bei den Investitionen ausgeglichen.
3. Erlass einer Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
Dieser Punkt wurde nach einer „launigen“ Debatte an die Fraktionen / den Hauptausschuss zur weiteren Beratung zurück verwiesen. Grund ist die Anregung eines Hundebesitzers bei Bürgermeister Armin Schaupp, einen „Hundeführerschein“ nach Münchner Vorbild (siehe http://www.muenchen.info/dir/recht/985/985_20140409.pdf ) einzuführen. In der Verordnung Hundesteuer ist unter § 6b dort Folgendes geregelt:
Steuerbefreiung wegen absolviertem Hundeführerschein
(1) Weist ein Hundehalter nach, dass er mit dem Hund freiwillig und erfolgreich eine Prüfung nach den Vorgaben des § 6 b Abs. 3 (Hundeführerschein) absolviert hat, so ist die Haltung des Hundes für das auf die Prüfung folgende Jahr steuerfrei. Eine Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung kann für jeden Hund eines Haushalts oder einer haushaltsähnlichen Gemeinschaft nur einmal erfolgen.
Hintergrund der Rückverweisung an die Fraktionen / Hauptausschuss ist auch die derzeit laufende Debatte um Leinenzwang in Teilen des Stadtgebietes. Befürworter des „Hundeführerscheins“ erhoffen sich Hundehalter, die ihren Hund besser im Griff haben und es so zu weniger Konflikten zwischen Hunden und Kindern/Radlern/ Fußgängern kommt.
Herbert Waibel
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