Herzliche Einladung zur öffentlichen Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft die Aktiven
am Montag, 12. Dezember, 20.00 Uhr, Hotel Hirsch, Konferenzraum, Immenstadt
Zu aktuellen Fragen der Kommunalpolitik finden folgende Veranstaltungen statt:
- 1. Öffentliche Fraktionssitzung unserer Wählergemeinschaft am
Montag, 12. Dezember, 20.00 Uhr, Hotel Hirsch, Konferenzraum, Immenstadt
Vorbereitung auf die Stadtratssitzung vom 15. Dezember.
- Öffentliche Bürgerinformation von Bürgermeister Armin Schaupp am
Montag, 12. Dezember, 19.00 Uhr, Rathaus, großer Sitzungssaal, zu den Themen der Stadtratssitzung. Hinweis: Tagesordnungspunkte, die nicht in dieser Sitzung behandelt werden, werden in der Sitzung am Dienstag, 20. Dezember abgearbeitet.
Themen der Stadtratssitzung am Do., 15. Dezember, 19.00 Uhr
- Genehmigung von Stadtratsprotokollen
- Haushaltsangelegenheiten
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.
Laienhaft ausgedrückt: Bei diesem Punkt geht es darum, dass bestimmte Leistungen der Stadt künftig umsatzsteuerpflichtig werden. Nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG kann eine Kommune die Fortführung der Besteuerung nach den Grundsätzen des § 2 Abs. 3 UStG längstens bis zum 31.12.2020 erklären.
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen
- Zweiter Bauabschnitt Rauhenzell (Hirtenbichl/Kreuzacker)
Vorstellung des Submissionsergebnisses und Beschluss zur Vergabe Bauauftrag „Erschließung“
- Flurstraße
Vorstellung der Entwurfsplanung, der Kostenberechnungen und Baubeschluss.
- Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Hub-Nord-Teilfläche / Aufstellungsbeschluss
- Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Bayern
Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Thematik in Immenstadt
In einem Brief des Landratsamtes OA an die Bürgermeister vom 21.11.2016 schreibt Uwe Reininger: „Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 09. November 2016 ein weitreichendes Urteil in Sachen Straßenausbaubeitragsrecht erlassen… Aus der nun veröffentlichten Rechtsprechung lässt sich entnehmen, dass ein Komplettverzicht auf die Einnahmequelle „Straßenausbaubeitrag“ nicht damit zu rechtfertigen ist, dass eine Gemeinde haushaltsmäßig mehr oder weniger gut dasteht, sondern dass darüber hinaus, eine atypische Situation vorliegen muss.
Dies ist dann der Fall, wenn eine Gemeinde die in Art. 62 Abs. 2 GO festgelegte Rangfolge der Deckungsmittel einhält und trotz des Beitragsverzichts sowohl die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist, vgl. Art. 61 Abs. 1 Satz 1 GO als auch die dauernde Leistungsfähigkeit sichergestellt ist, vgl. Art. 61 Abs. 1 Satz 2 GO. Mit Blick darauf, dass Kredite gemäß Art. 62 Abs. 3 GO an der letzten Rangstelle der gemeindlichen Einnahmequellen stehen, scheidet bei einem defizitären Haushalt der Verzicht auf eine Straßenausbaubeitragssatzung von vorneherein aus. Auch eine „Umgehung“ der Straßenausbaubeitragssatzung durch eine höhere Grundsteuer widerspricht ganz klar dem gesetzlichen Vorrang der besonderen Entgelte vor den Steuern, weil dann die Kosten für Straßenausbaumaßnahmen von den Begünstigten auf die Allgemeinheit verlagert werden. Ich möchte aber auch ganz klar betonen, dass mit der Übersendung des Urteils keinerlei Maßnahmen verbunden sind. Die Entscheidung, wie das Landratsamt Oberallgäu als Rechtsaufsichtsbehörde mit der Umsetzung des Urteils umgeht, ist eine politische Entscheidung, die ausschließlich Herr Landrat Klotz zu gegebener Zeit treffen wird. Auch bleibt abzuwarten, wie das Bayerische Staatsministerium des Innern in dieser Angelegenheit weiter verfährt und ggf. die Rechtsaufsichts-behörden anweist, gegen Kommunen, die keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen haben, einzuschreiten. Auf jeden Fall müsste aber dann eingehend überprüft werden, ob eine atypische Situation in diesen Kommunen vorliegt.“
Der Stadtrat hat nun zu entscheiden: Soll eine Straßenausbausatzung (mit Rückrechnung bis zu 20 Jahren) eingeführt werden – oder nicht?
Kommentar
Deutlich wird: Der heftig kritisierte Beschluss der Mehrheit des Stadtrates von Bürgermeister, Aktiven, SPD, Grünen künftig keine Schulden aufzunehmen und die Grundsteuer dafür zu erhöhen, ist derzeit die einzige Möglichkeit für die Stadt, diese (Wir meinen: Eine ungerechte Satzung, da wenige Grundstücksbesitzer übermäßig stark finanziell belastet werden, die „Pech“ haben, an der “verkehrten”, zu sanierenden Straße zu leben.) Straßenausbausatzung nicht einzuführen. Auf der Stadtratssitzung wird an den Beispielen der Sanierungen der Flurstraße und der Bahnhofstraße aufgezeigt, welche finanziellen Belastungen auf die betroffenen Grundstückbesitzer zukommen würden, wenn die Straßenausbausatzung eingeführt würde und welche Auswirkungen es auf die Grundsteuerpunkte hat, wenn Immenstadt auf diese Satzung verzichtet.
- Königsegg-Grundschule
Bekanntgabe der baufachlichen Stellungnahme (Sanierung / Neubau) der Reg. v. Schwaben und Grundsatzbeschluss.
- Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs und Kostenersatz für Einsätze und Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
- Antrag der JA, den Allgäu-Triathlon zu bezuschussen
Kommentar
Unsere Fraktion wird diesen Antrag zu diesem Zeitpunkt ablehnen. In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer des Allgäu-Triathlon, Christoph Fürleger, dem Wirtschaftsreferenten der Stadt Immenstadt, Peter Elgaß und den Aktiven-Stadträten wurde eine Zusammenarbeit zur Erschließung weiterer finanzieller Mittel vereinbart. Dabei haben wir Aktiven-Stadträte deutlich gemacht, dass wir einerseits diese Traditionsveranstaltung sehr schätzen, aber auch fundierte Zahlen der Veranstaltung als Grundlage benötigen und wenn, dann eine Bezuschussung favorisieren, bei der auch weitere „Allgäu“-Partner mit ins Boot geholt werden sollten.
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