Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 15. Dezember

  1. Flügel des Hofgartes wird nicht verkauft

Eine deutliche Stadtratsmehrheit hatte beschlossen, den Konzertflügel des Hofgartens zu verkaufen. Aufgrund der Entwicklung, dass den Flügel nun die Schulgemeinschaft des Gymnasiums zur veröffentlichen Kaufsumme von 16.500 € den Flügel erwerben und diesen Kauf über Spenden finanzieren möchte, hat sich eine Mehrheit des Hauptausschusses dafür ausgesprochen, dem Stadtrat zu empfehlen, den Flügel nicht zu verkaufen und es beim bisherigen Zustand (Lagerung und Bespielung im Hofgarten) zu belassen.

Der Stadtrat hat sich mit sehr großer Mehrheit (22 : 1 Stimmen) dafür ausgesprochen, der Empfehlung des Hauptausschusses zu folgen und auf den Verkauf zu verzichten.

 

  1. Haushaltsangelegenheiten

Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.

Künftig werden wesentlich mehr Leistungen der öffentlichen Hand als bisher der Umsatzsteuerpflicht unterzogen. Einstimmig wurde die Verwaltung vom Stadtrat beauftragt, das Optionsrecht gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen.

 

  1. Bau- und Erschließungsmaßnahmen verabschiedet

3.1  Zweiter Bauabschnitt Rauhenzell (Hirtenbichl/Kreuzacker)

Das Submissionsergebnis des günstigsten Bieters ergab folgende Kosten: Straßenbau und Regenrückhaltung 346.722,92 €; Schmutz und Regenwasser-Kanalisation 474.178.97 € und Wasserversorgung 78.556,46 €. Die Ergebnisse der Ausschreibung blieben unter der Kostenschätzung des Bauamtes. Einstimmig beschloss der Stadtrat die Bau- und Erschließungsmaßnahmen entsprechend zu vergeben. Bauausführung wird von März – Oktober 2017 sein. Nach Aussage des Bauamtes sind etwa 85 % aller Bauplätze dieses Neubaugebietes bereits verkauft worden. Immenstadt ist für junge Familien weiterhin attraktiv. Damit sind die Stimmen widerlegt die meinten, aufgrund der Grundsteuererhöhung würden bauwillige Familien in Immenstadt nicht mehr bauen.

3.2 Flurstraße

Die mit den Anwohnern abgestimmte Entwurfsplanung mit einer Gesamt-Kostenberechnung 938.000 € wurde zur Kenntnis genommen. Mit 19:4 Stimmen wurde der Baubeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Hub-Nord-Teilfläche / Aufstellungsbeschluss

Mit 22:1 Stimmen beschloss der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Hub-Nord Sondergebiet Landwirtschaft und Wohnen“ im Parallelverfahren. Der nördriche Bereich soll als “Sonderfläche Landwirtschaft” und der südliche Bereich als “Wohnbaufläche” dargestellt werden.

buehl-hub-nord

 

  1. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Bayern wird vom Immenstädter Stadtrat abgelehnt

An zwei aktuellen Beispielen zeigte die Verwaltung auf, welche Kosten auf Grundstückseigentümer zukommen würden, wenn Immenstadt eine Straßenausbaubeitragssatzung beschließen würde. In der Flurstraße müssten die Eigentümer im Durchschnitt, je nach Grundstücks-/Hausgröße ca 13.000 € (1.995 € – 95.427 €) und in der Bahnhofstraße im Durchschnitt 14.000 € bezahlen (1.554 € – 95.527 €)

Da die Stadt Immenstadt in dieser Periode keine Schulden aufgenommen hat, erfüllt Sie derzeit die durch Landrat Klotz vorgegebenen Voraussetzungen, auf eine Straßenausbausatzung zu verzichten. Der Stadtrat hat einstimmig dafür votiert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit auf die Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung in Immenstadt verzichtet werden kann. Bei einer Einführung dieser Satzung müssten zur Bearbeitung im Bauamt zwei weitere Verwaltungsmitarbeiter eingestellt werden. Bürgermeister Armin Schaupp wurde beauftragt, politisch aktiv zu werden und das Stadtratsvotum gegenüber politischen Amtsträgern zu kommunizieren und darauf hinzuwirken, dass in Bayern neue, eindeutige politische Gesetze und Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Kommunen Rechtssicherheit verschaffen, damit sie ohne staatlichen Druck entscheiden können, ob sie diese Straßenausbausatzung einführen wollen – oder nicht.

 

Kommentar

Das ist erfreulich: Auch die Kollegen von CSU/JA gehen inzwischen den Weg von Bürgermeister Armin Schaupp, SPD, Grünen und Aktiven mit, über eine definierte Grundsteuererhöhung politisch deutlich zu machen, dass der Stadtrat – vermutlich auch eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung – keine Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung in Immenstadt wünscht.

Möglich wird dieser Weg, weil die Mehrheit des Immenstädter Stadtrates gegen große Widerstände im Sommer die Weichen dafür gestellt hat, auch in schwierigen Zeiten keine Schulden aufzunehmen und Grundsteuer entsprechen zu erhöhen. Landrat Klotz ermöglicht unter dieser Voraussetzung mit seinem politischen Gewicht, diese ungerechte Straßenausbaubeitragssatzung nicht einzuführen.

Auf der Stadtratssitzung wurde in einer Präsentation an den Beispielen der Sanierung der Flurstraße und der Bahnhofstraße aufgezeigt, welche finanziellen Belastungen auf die betroffenen Grundstückbesitzer zukommen würden, wenn die Straßenausbaubeitragssatzung eingeführt werden würde.

Die umlagefähigen Gesamtkosten der Sanierung Flurstraße belaufen sich geschätzt auf 404.000 € (entspricht 79 Grundsteuerpunkte) und der Bahnhofsstraße 486.700 € (entspricht 95 Grundsteuerpunkte). Aktuell entspricht 1 Grundsteuer-Punkt einem Hebesatz von 5.143 €. Sie können sich vorstellen, dass die Grundsteuer deutlich gesenkt werden könnte, wenn Immenstadt diese Straßenausbausatzung – auch rückwirkend – einführen würde. Und die Liste der in Immenstadt zu sanierenden Straßen ist leider sehr groß. In der Präsentation wird der Straßenzustand / Handlungsbedarf farblich hervorgehoben (von blau: guter Zustand über gelb und orange zu rot: sehr schlechter Zustand).

Herbert Waibel

Präsentation zur Straßenausbaubeitragssatzung 

Download (PDF, 2.09MB)


Beispiel Ebermannstadt: http://www.nordbayern.de/region/pegnitz/strassenausbaubeitragssatzung-stadtrat-hat-keine-wahl-1.4067517

 

  1. Generalsanierung der Königsegg-Grundschule beschlossen

koenigsegg-grundschule

Zur Erinnerung: Im Rahmen des Förderverfahrens zum Neubau/Sanierung der Königsegg Grundschule ist durch die Regierung von Schwaben eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zwingend vorgeschrieben. Auch auf Initiative von Bürgermeister Armin Schaupp hat die Staatsregierung neue Möglichkeiten für eine Ganztagesschule eröffnet, die eine bessere Integration des Hortes in die Schulräume ermöglicht und damit eine bessere Auslastung von Räumen zulässt. Damit werden im Vergleich zum vorherigen Raumprogramm ca. 2 Mio. € Baukosten eingespart, da das Raumprogramm entsprechend reduziert werden kann. Daher ist eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Neubau oder Sanierung erforderlich geworden.

Das Ergebnis der Untersuchungen des Architekturbüros Unzeitig hat ergeben, dass sich bei Sanierung und Neubau keine großen Unterschiede ergeben. Z. B. bei der Variante „Raumprogramm Standard“ kostet ein Neubau 9.238.223 €, eine Sanierung im Bestand 9.323.665 €. Es muss jedoch bei den Zahlen beachtet werden, dass die Sanierung im Bestand eine größere Nutz-Fläche zur Folge hat. Bei einer Sanierung würde nur das Betonskelett in der jetzigen Kubatur stehen bleiben, alles andere müsste „wie ein Neubau“ erstellt werden.

Die Regierung von Schwaben hat die Prüfung abgeschlossen und mitgeteilt, dass sie sowohl einen Neubau als auch eine Sanierung fördern würde. Einschränkend hat sie festgestellt, dass die Förderhöhe der Bestandssanierung gedeckelt wird durch die Kostenpauschale für einen bedarfsgerechten Neubau (Ein Neubau fällt von der Nutzfläche etwa 350 m²  kleiner aus als die derzeitige zu sanierende Fläche der Grundschule.).

Sowohl für die Sanierung als auch einen Neubau gibt es nachvollziehbare Argumente. Diese wurden in einer Debatte ausführlich beleuchtet.

Eine Mehrheit des Stadtrates hat sich in einem Grundsatzbeschluss mit 12 : 11 Stimmen für eine Generalsanierung der Königsegg-Grundschule ausgesprochen (Raumprogramm „Entwurf“ mit ergänztem Raumprogramm Ganztagesbetreuung; derzeit geschätzte Kosten 10.031.665 €, städtischer Anteil nach erfolgter Förderung 7.228.526 €). In unserer Fraktion haben 2 Aktiven-Stadträte für die Sanierung und 4 Aktiven-Stadträte für einen Neubau gestimmt.

Präsentation Sanierung/Neubau Königsegg-Grundschule   

Download (PDF, 343KB)


 

  1. Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs und Kostenersatz für Einsätze und Leistungen gemeindlicher Feuerwehren beschlossen

Einstimmig hat der Stadtrat beschlossen, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren nach der vorgestellten Vorlage zu beschließen.

 

  1. Antrag der JA, den Allgäu-Triathlon zu bezuschussen wird vertagt

Unsere Fraktion hat den Antrag gestellt, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und in einer späteren Sitzung zu behandeln, da erst am 15.12.2016 eine fundierte, aussagekräftige Bilanz durch die Verantwortlichen des Allgäu-Triathlon an die Stadträte zur Einsichtnahme gegeben wurde. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Herbert Waibel