- Genehmigung verkaufsoffener Feiertag
Die Verordnung für den verkaufsoffenen Feiertag 03.10.2017 wurde einstimmig genehmigt.
- Bauleitplanung
- Bräunlings-Ost; Aufstellen eines Bebauungsplanes mit Satzungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Immenstadt hatte den Entwurf zum Bebauungsplan „Bräunlings-Ost“ mit Begründung gebilligt und die Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingeholt.
Parallel mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fand auch eine öffentliche Auslegung statt. Die Ergebnisse wurden vorgestellt.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: Der Bebauungsplan “Bräunlings-Ost” wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Bräunlings Ost” im Wege der Berichtigung angepasst.
- Verlängerung der Veränderungssperre – Bereich „Bühl-Mitte“
Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 15.10.2015 wurden für das Gebiet eine Veränderungssperre über einen Zeitraum von zwei Jahren erlassen (27.10.2015 -26.10.2017).
Die Ende Oktober 2017 auslaufende Zweijahresfrist kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Es ist ausreichend, wenn hierzu die allgemeinen Voraussetzungen einer Veränderungssperre (Sicherung Planungsziele) erfüllt sind.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, zur Sicherung der Planung für das künftige Bebauungsplangebiet „Bühl-Mitte“ die 1. Verlängerung der Veränderungssperre in Kraft zu setzen.
- Grundschule Königsegg
Sachstandsbericht zur Betriebserlaubnis und weiteres Vorgehen
Dem Stadtrat war seit 2011 bekannt, dass die Betriebserlaubnis 2017 abläuft. Die Planungen zur Umsetzung Sanierung / Neubau waren dieses Zeitfenster ausgelegt. Zeitverzögerungen entstanden durch
die Umplanung (Standort Auwald-Kindergarten zum bisherigen Standort) infolge Nutzung der Option Offene Ganztageschule / Kombimodell und die darauf einsetzende Diskussion, inwieweit dieses Nachmittagsbetreuungsmodell Akzeptanz bei den betroffenen Lehrern und Eltern findet. Darüber hinaus bietet die aktuelle Planung nur Mittagsbetreuung für ca. 120 Schüler (Gesamtschülerzahl ca. 260).
Die Stadt Immenstadt i. Allgäu beantragte beim LRA-OA am 28.07.2017 die Verlängerung und damit verbundene Neufestsetzung der Nutzungsfrist für die GS Königsegg. Begründung: Die beschlossene Generalsanierung der GS Königsegg – Umsetzung bis 2018/19 infolge der offenen Finanzierung, Ablaufplanung und Organisation des Schulbetriebs.
In Beantwortung der Fristverlängerung, hat der LRA OA mitgeteilt, dass eine Neubefristung in Hinblick auf eine zu umfangreiche Liste von Mängeln an der Königsegg-Grundschule, nicht zugestimmt wird.
Die Stadt war gezwungen, organisatorische Sofortmaßnahmen eines vorläufigen Brandschutz- und Sicherheitskonzept umzusetzen, um einen Schulbetrieb 2017/18 zu ermöglichen. Dies ist inzwischen erfolgt.
Dieses vorläufige Brandschutz- und Sicherheitskonzept wurde vom LRA-OA genehmigt.
Im Änderungsbescheid wird von der Stadt verlangt, bis zum 30.09.2018 folgende weitere Auflagen und Bedingungen zu erfüllen:
– Es ist ein Bauantrag für eine dauerhafte und uneingeschränkte Nutzung der GS Königsegg (einschließlich Nutzungsänderungen) bis 30.11.2017 beim LRA-OA zur Genehmigung einzureichen.
– Zum Bauantrag ist ein prüffähiger Brandschutznachweis mit einer unbefristeten Planungskonzeption vorzulegen.
– Es ist ein Bauzeitenplan für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen / Bauabschnitte vorzulegen.
– Die im Schreiben der Stadt Immenstadt i. Allgäu vom 07.09.2017 angeführten Maßnahmen sind fristgerecht umzusetzen. Das Schreiben ist Bestandteil der Genehmigung.
– Für den Fall, dass Bauarbeiten auch während des Schulbetriebes geplant und ausgeführt werden, ist hierzu ein entsprechend angepasster Brandschutznachweis, je nach Bauabschnitt, vorzulegen.
Um diese Auflagen und Bedingungen fristgerecht erfüllen zu können, hat die Beauftragung eines Brandschutzkonzeptes unverzüglich zu erfolgen. Vom Büro „die Kneißl GmbH“ liegt bereits ein entsprechendes Angebot in Höhe von 23.740,50 € vor.
Derzeit wird der Kostenumfang für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen auf ca. 1 Mio. € abgeschätzt.
Will man bei der Grundschule Königsegg einen Betrieb baulicherseits für ca. weitere 10 Jahre sicherstellen, schlägt die Bau-Verwaltung weitere Sanierungsmaßnahmen vor. Derzeit geht die Bau-Verwaltung von einem weiteren Mittelbedarf von ca. 2,5 Mio. € aus. Die Bau-Verwaltung schlägt vor, diese Maßnahmen auf ca. 3 Jahre zu strecken und in baubetrieblich sinnhafte Teilabschnitte aufzuteilen. Dazu wird die Verwaltung dem Stadtrat erneut im Zuge der Haushaltsberatungen berichten, wenn die Planung einen größeren Detaillierungsgrad erreicht hat.
Der Stadtrat beschloss mit 21 : 3 Stimmen den Brandschutzplanungsauftrag zu vergeben.
Das weitere Verfahren wird vom Stadtrat noch festgelegt.
Geplant wird eine Besichtigung des Stadtrates (mit Lehrern und Elternvertretern) zu einer Modellschule, die eine vorbildhafte Ganztagesschule anbietet. Dann werden die Beschlüsse zur künftigen Ganztagesbetreuung und der weiteren Vorgehensweise einer Zukunftslösung für die Königsegg-Grundschule gefasst.
Stellungnahme von Bgm. Armin Schaupp zum laufenden Verfahren Königsegg-Grundschule
Sehr geehrter Stadtrat,
bevor wir den Tagesordnungspunkt Grundschule Königsegg näher erörtern, möchte ich auf den Vorwurf von Schulleiter Gessenharter eingehen, dass bei den Planungen und Beschlüssen des Stadtrates zu einem Neubau / einer Sanierung der Königsegg-Grundschule, das Wohl der Kinder überhaupt keine Rolle spielen würde.
Das werte ich als Angriff auf unser Gremium und ich muss diesen Vorwurf energisch zurückweisen und ich stelle mich ausdrücklich schützend vor diesen Stadtrat.
Dieser Stadtrat hat in den letzten Jahren die meisten Investitionen in Schule und Kitas vorgenommen.
Warum hat denn das uns bekannte Zeitfenster von 2011 bis 2017 nicht ausgereicht, um einen Planungsprozess für die Grundschule erfolgreich abzuschließen ?
Zunächst einmal hat dieser Stadtrat sich mehreren großen Anforderungen zu stellen, wie:
– Wie sieht eine Grundschule der Zukunft aus ?
– Welche Nachmittagsbetreuung bringt hohe Qualität und ist finanzierbar ?
– Welcher Standort ist der richtige ?
Wir hatten bereits eine fertige Planung, die aber bei manchen Beteiligten Unwohlsein in mehreren Teilaspekten verursachte. Daraufhin diskutierten und überdachten wir diese Planung nochmals:
– Ist es der richtige Standort ausgewählt worden? (Foto: Planungsmodell eines Neubaus der Königsegg-Grundschule)
– Die Problematik der Zusatzräume für die Hortbetreuung bzw. daraus folgend leerstehende Klassenzimmer am Nachmittag.
Als der Freistaat das Modell Offene Ganztagesbetreuung öffnete, war dies die Chance das Raumprogramm reduzieren zu können, wieder Planungsüberlegungen am bisherigen Standort der Königsegg-Schule anstellen und Kosten in Höhe von ca. 30% einsparen zu können, wenn Klassenzimmer in die Nachmittagsbetreuung mit einbezogen werden.
Aber was wurde planerisch unter wesentlicher Mitwirkung des Schulleiters umgesetzt ?
Ein Hort für 120 Kids – statt einer möglichen Ganztagesbetreuung für 260 Kids – wäre realisiert worden, eine Schule, die jetzt schon zu klein wäre – und es wäre eine „alte“ Schule gebaut worden.
Das mangelnde Öffnen der Schulleitung für alternative, gleichwertige Ganztagesbetreuungsmodelle hat letztendlich zu der jetzigen Situation geführt, dass das Zeitfenster nicht ausreichend war. Erschweren kamen auch noch die teilweise überzogenen Forderungen der Schulleitung während der Umbauphase hinzu.
Dieser Stadtrat hat die Verantwortung in die Zukunft zu schauen und eine Investition dieser Größenordnung richtig zu platzieren. Und da ist es ein Muss, dass alternative Betreuungsmodelle objektiv auf den Prüfstand kommen, insbesondere wenn sie auch noch Kosten sparen.
Die vorliegende Planung, die unter wesentlicher Mitwirkung der Schulleitung geplant wurde, ist nicht zukunftsfähig und wäre eine glatte Fehlinvestition.
Jetzt besteht die Chance, eine zukunftsfähige Schule zu entwickeln, die eben gerade das Wohl der Kinder und die Finanzen der Stadt im Blick hat.
Es drängt sich dabei natürlich die Frage auf, ob Herr Gessenharter gewillt ist, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten.
Ich schlage dem Stadtrat folgendes weitere Vorgehen vor:
– Beschluss zur Beauftragung der Planung des Brandschutzkonzeptes
– Besichtigung von Muster-Schulen (mit Lehrern und Eltern), die einen gebundenen und offenen Ganztagesschulbetrieb anbieten
Im Jahr 2018 sollten wir dann einen grundlegenden Beschluss zur Ganztagesbetreuung und über den weiteren Sanierungsablauf fällen.Aktiven-Stadtrat Herbert Waibel – Stellungnahme Königsegg-GS
Ich denke, nicht nur unsere Fraktion, sondern die Mitglieder des gesamten Stadtrates sind sehr enttäuscht darüber, dass der langjährige Prozess eines Neubaus / einer Sanierung der Königsegg-Grundschule noch nicht zum erfolgreichen Abschluss geführt wurde. Bürgermeister Schaupp hat ausgeführt, welche Gründe dazu geführt haben.
Bei all den Diskussionen und Entscheidungen im Stadtrat habe ich wahrgenommen, dass alle beteiligten Stadträte vor allem das Wohl der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer und guter Arbeits- und Lernbedingungen im Auge hatten. Gerade deshalb haben wir ja miteinander gerungen und Entscheidungen revidiert. Anders ausgedrückt: Wenn dem nicht so wäre, hätten wir jetzt vielleicht eine sanierte oder neu gebaute Grundschule, die aber nicht den künftigen pädagogischen Erfordernissen entsprechen würde.
Dass dieses Gremium eine zukunftsfähige, gute Grundschule schaffen wollte und weiterhin will, wurde und wird auch daran deutlich, dass bei allen Planungen der Stadtrat über die von der Regierung geforderten Mindeststandards beim Raumprogramm hinaus geplant hat. Wir sind der Lehrerschaft in der Argumentation stets gefolgt, dass diese Mindeststandards der Regierung kaum pädagogisch sinnvolles Arbeiten ermöglichen und waren und sind bereit, die doch erheblichen Mehrkosten zu tragen, die über das Standardraumprogramm hinausgehen.
Unsere Fraktion hält den Weg für sinnvoll,
– natürlich sofort das Brandschutzkonzept anzugehen,
– dann die Planungen für ein Ganztagesschulmodell aus einem Guss zu entwickeln, bei dem eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler bis 17 Uhr und in den Ferienzeiten durch qualifiziertes Personal gewährleistet ist und
– dann die Entscheidungen über den weiteren Sanierungsablauf / Neubau zu fällen.
- Planungsstand „Sanierung Bahnhofstraße“
Es wurden vor allem drei Varianten diskutiert:
– Ausführung der Pflasterflächen mit Bayerwald-Granit, ca.1,35 Mio. € netto Baukosten zzgl. 20% Baunebenkosten.
– Ausführung der Pflasterarbeiten mit „Import-Granit“ (Portugal, Türkei, China), ca 1,22 Mio € Baukosten zzgl. 20% Baunebenkosten.
– Ausführung von Teil-/Straßenflächen mit Asphalt zur Einhaltung der Baukosten aus dem Plangutachten (1,02 Mio. € netto).
Die Vertreter aller Fraktionen waren sich einig, dass die Baukostenexplosion (etwa 800.000 €) zur ursprünglichen Planung kaum nachvollziehbar ist. U. a. wurde bei der ersten Planung kein Frostschutzkies (Kosten rund 250.000 €) eingeplant.
Der Stadtrat beschloss einstimmig die Bahnhofstraße überwiegend in Asphalt auszuführen, und nur einzelne Teilbereiche (ähnlich Hofgartenstraße / Alleestraße) zu pflastern, um die Kosten im Rahmen (Kosten ca. 1 Mio € – Pflasterbauweise 1,8 Mio €) zu halten.
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