1. Sparkassenangelegenheiten

Bekanntgabe der Position des Vorstands und Verwaltungsrates zur Berichterstattung – Einsicht auf Geschäftsentwicklung abgelehnt

Der Vorstand der Sparkasse lehnt es ab, der Bitte der Stadt Immenstadt nachzukommen und Auskunft  über den Jahresabschluss 2017 hinausgehend aktualisierte Geschäftszahlen zur Verfügung zu stellen.

Kommentar: Unverständliche Entscheidung der Sparkassenleitung

Vor gut einem Jahr berichteten wir von einer Podiumsdiskussion mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Allgäu, Manfred Hegedüs, und Professor Dr. Guido Eilenberger (der für die Stadt Immenstadt zu dem Thema ein Gutachten erstellt hatte), dass Vorstandsvorsitzender Manfred Hegedüs eine Ausschüttung an die Träger der Bank nicht mehr kategorisch ausschließt, sie aber davon abhängig macht, wann die Sparkasse das geforderte Eigenkapital erreicht hat. Herr Hegedüs zeichnete ein eher pessimistisches Bild der künftigen Gewinnentwicklung der Sparkasse, Prof. Eilenberger kam zum Ergebnis, dass die Sparkasse Allgäu auch für die Zukunft solide aufgestellt sei und eine Ausschüttung rechtlich korrekt und möglich wäre.

https://www.dieaktiven.de/blog/2017/03/17/podiumsdiskussion-zeigt-auf-sparkasse-allgaeu-koennte-gewinne-an-traeger-ausschuetten/

Nun hat die Stadt Immenstadt die Sparkassenleitung gebeten, die aktuellen Geschäftsergebnisse der Sparkasse zu übermitteln, damit überprüft werden kann, ob die pessimistische Entwicklungs-Prognose von Herrn Hegedüs zugetroffen ist – oder nicht. Kein Verantwortlicher der Stadt Immenstadt i. Allgäu würde von der Sparkasse Allgäu etwas verlangen, was die Sparkasse in ihrer Substanz gefährden würde.

Für uns unverständlich ist, dass dieser harmlose Antrag der Stadt Immenstadt auf Einsicht der Geschäftsentwicklung vom Verwaltungsrat mit der Begründung abgelehnt wurde, dass sich die Eigenmittelanforderungen an Kreditinstitute permanent ändern würden und die diskutierten Gegenüberstellungen von SOLL und Ist (vor allem bei Kapitalanforderungen) schon heute nicht mehr gültig seien.

Kommunale Träger trugen bis Ende 2015 in schwierigen Zeiten auch das Risiko für die Sparkassen. Diese Gewährträgerhaftung verschaffte den Sparkassen Vorteile, z. b. bei den Refinanzierungskosten. Da sollte es selbstverständlich sein, dass Immenstadt (aber auch Sonthofen, Kempten, Füssen sowie die Landkreise OA und OAL) als Anteilseignerin durch Teilausschüttungen am Gewinn beteiligt wird, wie dies bei anderen Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist (z.B. AÜW, Sozialbau), praktiziert wird. Es gibt genügend Beispiele, dass kommunale Träger an Gewinnen von Sparkassen beteiligt werden – auch in Bayern. Es drängt sich der Verdacht auf, dass dies die Sparkasse Allgäu, auch bei einem weiterhin guten Geschäftsverlauf, mit allen Mitteln verhindern will.

Unsere Fraktion wird an diesem Thema dran bleiben und immer wieder ansprechen, damit sich die Sparkasse nicht so ohne weiteres aus ihrer Verantwortung stehlen kann.

Herbert Waibel

2. Bauleitplanung – Aufstellungsbeschluss Eckarts-West

Westlich einer bestehenden landwirtschaftlichen Hofstelle am Ortsrand von Eckarts sollen Bauflächen für vier Einfamilienhäuser entstehen. Auf Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Stadtrat einstimmig, die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Sämtliche anfallenden Kosten für die Bauleitplanung sowie sämtliche Erschließungsaufwendungen, die für das Bauleitplanverfahren erforderlich sind, werden den Antragstellern auferlegt und ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

3. Beteiligung an der „Sozialbau Wohnungs- und Städtebau GmbH“ (Sozialbau) – städtische Anteile werden nicht veräußert

Die Stadt Immenstadt ist an der Sozialbau beteiligt. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde erwogen, die städtischen Anteile an der Sozialbau zu veräußern. Der Wert der Sozialbauanteile liegt bei ca. 4 Mio. €. Der machbare Erlös bei Verkauf der Anteile liegt bei 1,35 Mio. €, da die Mehrheitsgesellschafter beschlossen haben, die Stadt nicht aus der Gesellschaft zu entlassen. Die Gewinnbeteiligung der Stadt lag die letzten Jahre im Schnitt bei etwa 20.000 €.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, unter diesen Bedingungen die städtischen Anteile an der Sozialbau nicht zu veräußern.

4. Projektbericht Grundschule Königsegg – Kostenentwicklung im prognostizierten Rahmen

Derzeit wird der Brandschutz an der Königsegg-Grundschule ertüchtigt. Die erste Kostenberechnung ergab eine Summe von 2.182.854,18 € (Grundlage 100 %).

Das Ergebnis der Submissionen aller Gewerke ergab nun die Summe von 1.922.308,24 € (88 %) und bewegen sich so im kalkulierten Rahmen. Die Prognose, in der auch Unwägbarkeiten enthalten sind, z. B. nicht vorher erkennbarer Mehraufwand bei Einzelgewerken, liegt bei 2.114.539,06 € (97%).