1. Bauleitplanungen “Akams” und “Hub” mit großer Mehrheit beschlossen

 

1.1 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan “Akams Süd”

Für eine Fläche von ca. 2,4 ha im Bereich „Akams Süd“ sollen Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser entstehen. Angedacht ist eine ringförmige Erschließung, angebunden an die westlich verlaufende Ortsstraße. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden.

Einstimmig beschloss der Stadtrat für die vorgesehene Wohnbaufläche gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Akams Süd“ im Sinne des § 13 b BauGB. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht.

1.2 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan “Erweiterung Hub Ost und Hub Südteil 1. Teilaufhebung” in Bühl

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans „Erweiterung Bühl Hub Ost und Hub Südteil 1. Teilaufhebung“. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen auf einem Grundstück in Randlage. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird ortsüblich bekannt gemacht. Sämtliche anfallenden Kosten für die Bauleitplanung sowie sämtliche Erschließungsaufwendungen, die für das Bauleitplanverfahren erforderlich sind, tragen die Antragsteller.

 

  1. Jahresberichte 2018

Die Beteiligungsberichte Hofgarten-Stadthalle, Tourismus, Kindertagesstätten, Jugendhaus, Straßensozialarbeit, Kommunale Verkehrsüberwachung, Sicherheitsbeauftragte, Polizeiinspektion Immenstadt, Museen, Literaturhaus und  Statistik Kommunal wurden vorab an alle Stadtratsmitglieder versandt und offene Fragen beantwortet.

Der Stadtrat nahm die vorliegenden Jahresberichte 2018 zur Kenntnis.

 

 

  1. Bürgerantrag, die Themen Hofgarten, Gewerbegebiet Seifen West II, Bebauungsplan Hub-Nord, Dorfgemeinschaftshaus Bühl, Hotelanlage am Alpsee-Ostufer in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu behandeln, einstimmig abgelehnt

3.1 Zulässigkeit des Bürgerantrages – bis auf „Hofgarten“ – festgestellt

Der am 09.09.2019 eingereichte Bürgerantrag mit 250 gültigen Unterschirften nach Art. 18b Abs. 2 und 3 Gemeindeordnung (GO) umfasst die Themen Hofgarten, Industriegelände Seifen West II, Hotel am Großen Alpsee, Bebauungsplan Hub Nord und das Dorfgemeinschaftshaus Bühl.

Die Angelegenheit „Hofgarten“ war nicht Bestandteil der eingereichten Unterschriftslisten und ist damit unzulässig.

Aus den Reihen des Stadtrates wurden Zweifel geäußert, ob der Antrag insgesamt zulässig sei, da er den Stadtrat zur „Untätigkeit“ verpflichte. Nach kurzer Diskussion stellte der Stadtrat mit 17 : 6 Stimmen die Zulässigkeit des Bürgerantrages in den Angelegenheiten Industriegelände Seifen West II, Hotel am Großen Alpsee, Bebauungsplan Hub Nord und das Dorfgemeinschaftshaus Bühl fest. In Bezug auf die Angelegenheit Hofgarten ist der Bürgerantrag unzulässig.

 

3.2 Entscheidung in der Sache: BBP Hub Nord, Gewerbegebiet Seifen West, Dorfgemeinschaftshaus Bühl, Hotel Großer Alpsee vom Stadtrat einstimmig abgelehnt

Nach Auffassung der Verwaltung könnte der Stadtrat noch folgende Entscheidungen in dieser Wahlperiode treffen:

Bebauungsplan Hub Nord (Auslegungs- und Satzungsbeschluss)

Gewerbegebiet Seifen – West (erneute Auslegung und / oder Satzungsbeschluss, evtl. noch Bauaufträge)

Dorfgemeinschaftshaus Bühl (nach Abbruch des Gebäudes könnte noch eine Entwicklungsvereinbarung mit der Kirche getroffen werden)

Hotelanlage am Großen Alpsee (Die weiteren Schritte hängen hier von der Planungsgeschwindigkeit des Investors ab. Der Stadtrat kann weitere Entscheidungen erst nach Vorlage der Planung treffen.)

Nach kurzer Diskussion, wurde durch die verschiedenen Wortbeiträge von Stadträten deutlich: Stadträtin Renate Wichmann und alle weiteren Stadträte fühlen sich verpflichtet, den von der Bevölkerung erhaltenen Auftrag, die Geschicke der Stadt zu leiten, die volle Legislaturperiode auszuüben. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass in allen angesprochenen Themen keine Entscheidungen „übers Knie gebrochen wurden und werden“, sondern ihren üblichen, rechtlich vorgesehenen Ablauf gehen. Somit sei der im Antragsschreiben erhobene Vorwurf, der Stadtrat würde „Themen einfach schnell entscheiden“, falsch. 2. Bürgermeister Herbert Waibel wies darauf hin, dass insbesondere beim Thema „Gewerbegebiet Seifen-West“ in zahlreichen Sitzungen Für und Wider abgewogen worden und bisher alle notwendigen Beschlüsse einstimmig erfolgt seien.

In einer Einzelabstimmung über jeden von der Bürgerinitiative angesprochenen Themenbereich lehnte der Stadtrat die im Bürgerantrag erhobenen Forderung einstimmig ab, sich nicht mehr mit diesen Themen zu beschäftigen und keine Entscheidungen im laufenden Verfahren zu treffen.

 

  1. Stadtentwicklung Hofgarten: Stadtrat gibt Gutachten über Auswirkungen auf Einzelhandel in Auftrag

Um eine fundierte Grundlage zu erhalten, welche Auswirkungen die Ansiedlung eines großen Verbrauchermarktes (u.U. in Kombination mit der Neuerrichtung des Hofgartens) auf den Einzelhandel haben würde, beauftragte der Stadtrat mit 17 : 6 Stimmen die Verwaltung, ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben. In einer zweiten Abstimmung wurde mit 14 : 9 Stimmen entschieden, die Firma CIMA damit zu beauftragen.

Mit 11 : 12 Stimmen lehnte es der Stadtrat ab, zum derzeitigen Zeitpunkt ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben. Die Planer gehen davon aus, dass im Bereich eines Verbrauchermarktes in der Stadt mit einer Verkehrssteigerung von etwa 30 Prozent zu rechnen sei.

 

  1. Mittelfreigabe Sanierung Königsegg-Grundschule – Sanierung deutlich teurer als vorhergesagt

Auf der Grundlage des Stadtratbeschlusses wird die Königsegg-Schule generalsaniert. 2019 wurden auf Basis bereits freigegebener Mittel die Westfassade (Fenster, Außenfassade), die Klassenzimmer-Innenraumsanierung und eine Klassenzimmermöblierung (sämtliche Räume im Bereich Westfassade) angegangen.

Für das folgende Jahr 2020 soll nun die weitere Sanierung angegangen bzw. weiterverfolgt werden (Süd- und Ostfassade):

Fenster, Außenfassade, Innenraumsanierung Klassenzimmer + Verwaltung, Möblierung Klassenzimmer, Umkleiden Turnhalle (Dach), Möblierung Flure

Im Bereich Nordfassade (2021):

Fenster, Außenfassade, WCs (KG, EG, 1.OG, 2. OG)

Für einen reibungslosen Ablauf und unter Berücksichtigung von einzuplanenden Zeiträumen für Konzeption, Planung, Ausschreibung, Abstimmung mit Schulleitung, Realisierung und Lieferzeiten ist es erforderlich, dass die entsprechenden Gelder bereits frühzeitig (im Oktober 2019) freigegeben werden.

Für die oben beschriebenen Maßnahmen sind für 2020 Gelder in Höhe von 2.275.000 EUR und für das Jahr 2021 nochmals 1.440.000,-EUR nötig.

Die Gesamtsanierungskosten werden sich damit auf ca. 11 Mill. Euro summieren. Nicht beinhaltet sind Kosten für eine künftige Ganztagesbetreuung. Die enorme Kostensteigerung wird durch eine deutlich schlechtere Gebäudesubstanz als ursprünglich erwartet verursacht (u.a. erforderliche Dachsanierung). Staatliche Zuschüsse gibt es – im Gegensatz zu einem Neubau (30 – 35 %) – keine.

Der Stadtrat beschloss mit 19 : 4 Stimmen, die von der Verwaltung errechneten Mittel für das Jahr 2020 (2.275.000,- EUR) und das Jahr 2021 (1.440.000,- EUR), in Summe entspricht dies einem Gesamtbedarf von 3.715.000,- EUR, freizugeben und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen.

Unsere Fraktion sprach sich einstimmig für diesen Vorschlag aus und nicht dafür, ausschließlich die Mittel für das Jahr 2020 freizugeben. Wir sind der Meinung, dass Schüler und Lehrer gute Arbeitsbedingungen geboten werden sollte.

Wie Bürgermeister Armin Schaupp haben wir Aktive-Stadträte/-in darauf hingewiesen, dass uns beim Grundsatzbeschluss 2017 für einen Neubau der Königsegg-Grundschule ausgesprochen hatten.

 

  1. Generalsanierung des Hofgartens im Bestand  kostet rund 20 Millionen Euro

Auf Antrag aus den Reihen des Stadtrates, wurde diese Vorinformation an die Stadträte vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil verlegt. Die Bauverwaltung erläuterte anhand von Fotos die größten Mängel des 50-jährigen Gebäudes und die Baukosten, differenziert in unterschiedliche Kostengruppen/Gewerke. In der Diskussion wurde deutlich, dass ein hoher Sanierungsaufwand vorliegt (Kostenschätzung rund 20 Mio. €), wenn der Hofgarten in der jetzigen Form und der jetzigen Nutzung komplett generalsaniert werden würde.

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Am Mittwoch, 9. Oktober, 19.30 Uhr, findet in der Hofgarten-Stadthalle eine Podiumsdiskussion statt. Thema: Hofgarten – Kunert – Bauhofinsel.

Vorbereitend und ergänzend zur Diskussion bietet das Stadtbauamt eine Führung durch die Stadthalle an, um Bürgern, Beteiligten und Interessierten einen tieferen Einblick in die Ausstattung sowie den baulichen Zustand des Gebäudes zu ermöglichen.

Treffpunkt zur Führung: 18.15 Uhr im Foyer des Hofgartens, Dauer: 1 Stunde

Vor und während der Führung können Fragen gestellt werden, Mitarbeiter des Bauamts beantworten diese -nach Möglichkeit- direkt vor Ort.

Im Anschluss der Führung und als Start in die Podiumsdiskussion werden auch die Kosten (Kostenannahme) für eine Generalsanierung erläutert.

  1. Bebauungsplan Hub-Nord – Abwägung und Beschlussfassung der Auslegung / Beteiligung der Öffentlichkeit

Einstimmig beschloss der Stadtrat, dass er sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 04.06.2019 zu eigen macht.

Der Stadtrat billigt den Entwurf zum Bebauungsplan “Hub-Nord – Nördlicher Ortsrand Hub zwischen Trieblingser Weg und Missener Straße” in der Fassung vom 19.09.2019 mit folgenden Änderungen:

  • Betriebe des Beherbergungsgewerbes (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) sind ausnahmsweise zulässig.
  • Ferienwohnungen im Sinne von nicht störenden Gewerbebetrieben (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) sind ausnahmsweise zulässig

Die Änderungen wurden nach der inhaltlichen Diskussion mit 14 : 9 Stimmen vom Stadtrat beschlossen.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Herbert Waibel