Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 21. November 2019

 

  1. Bauleitplanung / Stadtentwicklung vom Stadtrat vorangetrieben

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan “Rosskopfkreisel” in Immenstadt

Die Stadt Immenstadt beabsichtigt, den Verkehrsbereich rund um den Rosskopfkreisel zu verbessern. Um in dieser Ausgangssituation die planungsrechtliche Grundlage für die Änderung des bestehenden Kreisverkehrs mit einem Bypass zu schaffen, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Neben der überwiegenden Festsetzung des Plangebietes als Verkehrsfläche wird auch noch eine ins Verfahren einbezogene kleinere Teilfläche des Gewerbegebietes „Äußere Sonthofener Straße“, die bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 „Äußere Sonthofener Straße“ liegt, überplant.

Der Stadtrat beschließt mit großer Mehrheit (23 : 1 Stimmen) einen Bebauungsplan für den Bereich „Rosskopfkreisel“ aufzustellen.

Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Bebauungsplan „Rosskopfkreisel“

Zur Sicherung der Planung wird für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre angeordnet.

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rosskopfkreisel“ sowie die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Satzung.

Änderung Flächennutzungsplan „Werdenstein“

Für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Werdenstein“ wurde die Beteiligung der Behörden in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Vom Büro OPLA wurden die Stellungnahmen in der Abwägungs- und Beschlussvorlage zusammengeführt.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, sich diese Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur 7. Änderung vom Flächennutzungsplan „Werdenstein“ in der Fassung vom 28.10.2019 zu eigen zu machen und stellt die 7. Änderung vom Flächennutzungsplan „Werdenstein“ fest.

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Werdenstein“

Einstimmig macht sich der Stadtrat die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zum Bebauungsplan „Werdenstein“ zu eigen. Die im Stadtrat darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Abwägungs- und Beschlussvorlage.

Der Bebauungsplan „Werdenstein“ in der Fassung vom 22.10.2019 wird – vorbehaltlich der Genehmigung Hochwasserschutz – einstimmig beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan „Werdenstein“ gemäß erst dann ortsüblich bekannt zu machen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Genehmigung Wasserrecht „Werdenstein“, 2. Städtebaulicher Vertrag, fertig unterzeichnet.

 

  1. Erneuerung Stuibenstraße mit großer Mehrheit auf den Weg gebracht

Die Verwaltung stellte die Planung der Erneuerung Stuibenstraße vor und teilte mit, dass die Deutsche Bahn AG einen Kreisverkehr ablehnt. Die Brutto-Baukosten werden wie folgt geschätzt:

Erneuerung Stuibenstraße (in Asphalt): 450.000,- €

Knoten List-/Sudeten-/Stuibenstr.: ca. 300.000,- €

Erneuerung Wasserleitung: 150.000,- €

Erneuerung Mischwasserkanal: ca.250.000,- €

Dazu kommen noch die Kosten für eine geplante Ampelanlage, um den Bereich Bahnübergang zu entschärfen.

Der Stadtrat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschloss mit großer Mehrheit (22 : 2 Stimmen) die Ausführung der Maßnahme im Jahr 2020. Ausgeführt wird Variante „Knotenlösung“

Ebenfalls beschloss der Stadtrat, dass die erforderlichen Haushaltsmittel für die Vergabe der Planung (Entwurfs-, Ausführungsplanung, Ausschreibung) und die Vergabe der Bauleistungen im Haushalt 2020 eingestellt werden und im Vorgriff für das Jahr 2020 (vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes) freigegeben werden.

 

  1. Kommunales Unternehmensrecht – Ergebnis der Überprüfung der Privatisierungsklausel vom Stadtrat zustimmend zur Kenntnis genommen

Nach Art. 61. Abs. 2 Gemeindeordnung hat jede Gemeinde alle 5 Jahre zu überprüfen, ob und in welchem Umfang Aufgaben durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können (Privatisierungsklausel).

Die Verwaltung sieht derzeit keine Möglichkeiten für weitere Privatisierungen.

Der Stadtrat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschloss einstimmig, dass eine Änderung der derzeitigen Aufgabenerledigung nicht notwendig ist.

 

  1. Gewerbegebiet Seifen-West II – Antrag zurückgezogen und Abstimmung vertagt

Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen zurückgezogen

„Aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Seifen-West II“ soll die Fläche mit der Flurnummer 454 komplett herausgenommen werden. Um mit dem Gewerbegebiet keinen Querriegel zu bilden, sollen die west- und nordwestlichen Bereiche der Fläche mit der Flurnummer 771/1, sowie die Flächen der Flurnummern 771/3, 769/4, 769/2 und 769/3 als mögliche Tauschflächen für nördlich angrenzende Flächen vorgehalten aber noch nicht entwickelt werden.“

Die Fraktion B’90/Die Grünen zog nach kurzer Diskussion ihren Antrag zurück.

Dringlichkeitsentscheidung für Planungsauftrag Erschließung: Ermächtigung – Abstimmung vertagt

Um den vorgesehenen Ablauf zur Realisierung des Gewerbegebietes Seifen West sicher zu stellen, ist es erforderlich, Anfang Dezember den Planungsauftrag für die Ausführungsplanung und Vergabe zu vergeben. Bei Einhaltung dieses Zeitplanes ist es möglich am 12.03 den Bauauftrag für die Erschließung zu vergeben.

Auf Antrag der CSU-Fraktion beschloss der Stadtrat mit 13 : 11 Stimmen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um nochmals Gespräche mit Vertretern der Bürgerinitiative Seifener Illertal zu führen.

Die städtische Verwaltung hatte im Vorfeld den Stadtrat informiert, dass bei einer Änderung des Planungsverfahrens nach Berechnungen der beteiligten Planungsbüros und der städtischen Verwaltung zusätzliche Kosten von rund 100.000 Euro anfallen würden. Außerdem müsste bei der Auflage eines neuen Planungsprozesses mit einer zeitlichen Verzögerung des Projekts von mindestens einem Jahr gerechnet werden und der die erste Firma könnte frühestens im Jahr 2021 beginnen, ihren Betrieb neu zu errichten.

Bürgermeister Armin Schaupp teilte inzwischen mit, dass er beabsichtigt, vor der Weihnachtspause eine öffentliche Stadtratssitzung einzuberufen, in der auch Vertreter der Bürgerinitiative eingeladen werden. Thema: Gewerbegebiet Seifen-West II; Aussprache mit der Bürgerinitiative Seifener Illertal e. V.

Herbert Waibel