Mobilfunkstandorte in Stein und Knottenried vorgeschlagen
– Knottenried:
Einstimmig beschloss der Stadtrat, dass die Stadt im Rahmen des kommunalen Mitwirkungsverfahrens die Standortalternativen „4k-II“ / „Standort 6“ (vorzugsweise) und „4h“ / Standort 2“ bei Knottenried den Netzbetreibern Vodafone, Telefonica und Telekom vorschlägt.
Sollte es zu über zwei Wochen Verzögerungen kommen, die eine Realisierung des Standortes „4k-II“ / „Standort 6“ gefährden würde, wird auf die Standortalternative „4h“ / Standort 2“ umgeschwenkt, da bei weiteren zeitlichen Verzögerungen der Verlust der Förderung droht.
– Stein
Einstimmig beschloss der Stadtrat, dass die Stadt im Rahmen des kommunalen Mitwirkungsverfahrens die Standortalternative „2c-I“ im Bereich der rot eingezeichneten Umrandung den Netzbetreibern Vodafone und Telekom vorschlägt.
Die Netzbetreiber sollen diesen Standortvorschlag hinsichtlich funktechnischer und wirtschaftlicher Realisierbarkeit prüfen.
ISEK-Entwurf gebilligt und Sanierungssatzung Südstadt beschlossen
Der ISEK-Entwurf wurde in der Stadtratssitzung und der vergangenen Sozialausschusssitzung bereits vorgestellt. Dieser verschafft der Stadt einen größeren Spielraum bei der Planung und der Umsetzung der Maßnahmen. Wegen deutlicher Änderungen in zuvor verabschiedeten Beschlüssen des Stadtrates müssen diese aufgehoben und der neue Entwurf gebilligt werden.
In der Debatte stimmte Aktiven-Fraktionsvorsitzender Herbert Waibel Bürgermeister Sentner ausdrücklich zu, dass bei künftigen Baumaßnahmen/Beschlüssen, die das Quartiermanagement im ISEK-Planungsbereich betreffen, der Stadtrat jederzeit Herr des Verfahrens ist und bei jedem Projekt entscheidet, ob eine ISEK-Förderung in Anspruch genommen wird – oder nicht.
Einstimmig beschloss der Stadtrat, den Beschluss des Stadtrats vom 14.03.2019 aufzuheben, da der ISEK-Maßnahmenkatalog wesentlich geändert wurde.
Der Stadtrat billigt das Ergebnis des von AKFU-Architekten und Stadtplaner, Germering, ausgearbeiteten Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Südstadt, Stand 26.09.2019.
Die Verwaltung wird beauftragt eine Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger durchzuführen.
Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH (AIT) – Jahresabschluss 2019 und Wirtschaftsplan 2021 verabschiedet
Die Geschäftsführerin der AIT, Theresa Schöberl, skizzierte den Verlauf des Tourismusjahres 2019 und trug die wesentlichen Eckdaten vor. Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beträgt 756.406,96 €. Es wurde ein Jahresüberschuss von 18.756,98 € festgestellt.
Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Bilanz der AIT zum 31. Dezember 2019 (Bilanzsumme in Höhe von 756.406,96 €) und die Gewinn- und Verlustrechnung 2019 (Jahresüberschuss von 18.756,98 €) festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 18.756,98 € mit dem vorhandenen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 49.921,11 € auf die neue Rechnung vorzutragen.
Der Geschäftsführerin Theresa Schöberl wird für das Kalenderjahr 2019 die Entlastung erteilt.
Dem Beirat wird für das Kalenderjahr 2019 die Entlastung erteilt.
Die Allgäuer Treuhand Gesellschaft GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Kempten, wird zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt.
Ebenso einstimmig billigte der Stadtrat den Wirtschaftsplan 2021.
Aufnahme von Flüchtlingen – Antrag B 90/die Grünen/SPD
„Die Grünen“ und die „SPD“ beantragten mit Hinweis auf den Brand in Moira und der menschenunwürdigen Zustände in den griechischen Flüchtlingscamps, Geflüchtete aufzunehmen und in diesem Sinne bereits im letzten Stadtrat gefassten Beschlüsse zu bestätigen und zu erneuern. Darüber hinaus solle das Landratsamt informiert werden, dass die Stadt Immenstadt zur Aufnahme von Geflüchteten, insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen, ab sofort bereit sind.
Die Verwaltung wies zum Thema „unbegleitete Minderjährige“ darauf hin, dass unbegleitete Minderjährige unter das Jugendhilferecht (SGB VIII) und damit grundsätzlich in die Zuständigkeit des Jugendamtes fallen. Den unbegleiteten Minderjährigen muss ein Vormund oder eine Pflegerin bzw. ein Pfleger zur Seite gestellt werden, der wie bei deutschen Minderjährigen auch die Entscheidungsbefugnis in rechtlichen Dingen hat. Wer die Vormundschaft letztendlich übernimmt, wird vom Familiengericht entschieden.
Die Unterbringung darf grundsätzlich nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Erwachsenen erfolgen. Um dem Platzbedarf insgesamt gerecht zu werden, wurden im Landkreis verschiedene Möglichkeiten geschaffen. D.h., sollte die Stadt Immenstadt die Jugendlichen selbst aufnehmen, muss auch für die entsprechende Unterkunft und die Betreuung (Erzieherinnen und evtl. Therapeuten) gesorgt werden.
Mit 5 : 16 Stimmen lehnte es der Stadtrat ab, dem Antrag zuzustimmen, da eine Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten keine Angelegenheit von Kommunen ist und nicht in deren Verantwortung liegt.
Kommentar – Handeln statt Symbolbeschlüsse
Unsere Aktive Stadtratsfraktion hat in der Vergangenheit stets dafür gestimmt, sich Flüchtlingen anzunehmen und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Geflüchtete aufzunehmen. So ist in Immenstadt die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen mit viel Engagement des Helferkreises Asyl und den beiden Mitarbeiterinnen (derzeit eine Mitarbeiterin) in der Stadtverwaltung über einen schwierigen Zeitraum von 2014 bis heute ohne größere Konflikte bewältigt worden. In dieser Zeit wurde die Turnhalle der Berufsschule zur Erstaufnahme mit bis zu 150 Personen belegt und auch in der Gemeinschaftsunterkunft in der Zieglerstraße waren alle Wohnungen voll belegt. Später wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt die Flüchtlingsunterkunft an der Klinik Immenstadt errichtet und die Bewohner werden bis heute betreut.
So wollen wir es auch in Zukunft halten: Bei konkreten Notlagen beherzt helfen.
Aus formalen Gründen – die Kommunen sind nicht für die Verteilung von Geflüchteten zuständig – haben wir deswegen den Antrag von den Grünen und der SPD abgelehnt.
Herbert Waibel
Abbruch und Neubepflanzung einer Hecke am Geh-/Radweg Missen verzögert sich
Auf eine Anfrage von Aktiven-Fraktionsvorsitzenden Herbert Waibel teilte Bürgermeister Nico Sentner mit, dass der Zeitplan für den Abbruch (die Hecke ragt weit in den öffentlichen Raum und behindert als Engstelle Radler und Fußgänger) und eine nach innen gerückte Neubepflanzung der Hecke beim Anwesen „Baron Gise“ sich wegen schwieriger Verhandlungen verzögert. Er sei aber guter Dinge, dass der Vertragsabschluss demnächst erfolgen und die Maßnahme durchgeführt werden könne.
Herbert Waibel
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