1. Vermögen der Dr.-Rudolf-Vogel-Stiftung soll in Stiftungsfond eingebracht werden

Die Dr.-Rudolf-Vogel-Stiftung ist eine nichtrechtsfähige (sog. fiduzarische) Stiftung. Träger der Stiftung ist die Stadt Immenstadt i. Allgäu. Die Stiftung geht zurück auf den Anfang September 2005 verstorbenen früheren Konrektor des Staatlichen Gymnasiums und langjährige ehrenamtlichen wissenschaftlichen Leiter des Stadtarchivs, Studiendirektor a.D. Dr. Rudolf Vogel. Dieser war mit Immenstadt sehr verbunden und hat sich mit der Stadtgeschichte intensiv auseinander gesetzt. Das in Fachkreisen anerkannte Stadtbuch Immenstadt, das 1996 unter seiner Federführung herausgegeben wurde, und die wissenschaftliche Leitung des Stadtarchivs von 1987 bis zu seinem Tod legen dafür lebhaftes Zeugnis ab Mehr dazu unter https://www.stadt-immenstadt.de/leben-soziales/stiftungen/

Die Schenkungen in der Gesamthöhe von 131.000 € hat der Stadtrat am 11. Mai 2006 mit der Auflage angenommen, den Betrag in eine nicht rechtsfähige Stiftung einzubringen. Die Stiftung soll das Stadtarchiv Immenstadt fördern. Der Betrag wurde damals einer Sonderrücklage zugeführt, über das Verwahrbuch für die Kassenbestandsverstärkung eingesetzt und nicht gesondert als Sondervermögen, getrennt vom übrigen Gemeindevermögen, verwahrt. Über den Verwaltungshaushalt wurden jährlich Zinsbeträge auf das Verwahrbuch gebucht und zum Teil auch wieder dem Stiftungszweck zugeführt. Der Restbetrag wurde undifferenziert auf der Sonderrücklage belassen. Dies hat der Bayer. Kommunale Prüfungsverband beanstandet. Nach Beschaffung einer Software für das Stadtarchiv beträgt das Stiftungsvermögens mittlerweile 136.063,42 €.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen, die Vermögenswerte der Dr.-Rudolf-Vogel-Stiftung in einen Stiftungsfonds einzubringen. Die Vermögenswerte sollen bestmöglich erhalten und vermehrt werden, sodass der Stiftungszweck fortdauernd erfüllt werden kann.

 

 

2. Baugebiet Akams

2.1 Stadtrat beschließt einstimmig die Satzung zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Baugebiet Akams“

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden, anderweitiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden die Stellungnahmen inzwischen abgegeben.

Gegen eine Stimme hat der Stadtrat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen und abgewogen. Den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen wurde ohne Änderung zugestimmt. Der Bebauungsplan mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ in der Fassung vom 19.05.2022 mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, dem zeichnerischen Teil (Planzeichnung) und der Begründung in der Fassung vom 19. Mai 2022 wurde als Satzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Für die Aktiven-Stadtratsfraktion erinnerte Fraktionsführer Herbert Waibel daran, dass die Anregung für das neue Baugebiet aus der Akamser Bürgerschaft an die Stadt herangetragen wurde. Gemeinsam mit der kath. Kirche / Pfründestiftung war es das Anliegen der Stadträte der letzten Periode, vor allem jungen Mitbürgern aus Akams eine Perspektive in ihrem Heimat-Ortsteil zu bieten und dafür zu sorgen, dass Akams eine vitale Bevölkerungsstruktur behält und das reichhaltige soziale Leben in den Vereinen langfristig gesichert bleibt.

2.2 Bauauftrag zur Erschließung des „Baugebiets Akams“ 7 Prozent unter Kostenberechnung

Der Stadtrat nahm zustimmend zur Kenntnis, dass der Bauauftrag für die Erschließung des Baugebiet Akams an die Fa. Lässer vergeben wurde.

Das Ausschreibungsergebnis lag mit 2.016.901,98 € brutto gemäß Leistungsverzeichnis und somit etwa 7 % unter der Kostenberechnung.

 

3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Stadtalpe“ einstimmig auf den Weg gebracht

Im Bereich „Stadtalpe” soll eine Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes erfolgen, um die Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ zu ermöglichen.

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 27 Januar 2022 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst ( https://www.dieaktiven.de/blog/2022/01/28/ergebnisse-der-sitzung-des-stadtrates-am-27-januar-2022/ ). Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Stadtalpe“ wurde die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist nun abgeschlossen und der Flächennutzungsplan kann gebilligt und förmlich ausgelegt werden. Von den Trägern öffentlicher Belange und etlichen Privatpersonen wurde die geplante Änderung begrüßt.

Derzeit ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt ist die etwa 15,08 ha große Fläche als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Um die Darstellungen des Flächennutzungsplanes an die tatsächlichen Entwicklungsabsichten der Stadt anzupassen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Einstimmig billigte der Stadtrat den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Stadtalpe“ in der Fassung vom 25 April 2022 und beschloss, diesen öffentlich auszulegen sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

4. Ehemaliges Eberl-Areal im Herzen der Stadt soll entwickelt werden – Pläne vorgestellt

Nach der Fusion der Firmen Eberl Druck GmbH und Kösel ist das ehemalige Druckereigelände größtenteils leerstehend und soll nun weiterentwickelt werden. In seiner Sitzung vom 13. Februar 2020 hatte der Stadtrat beschlossen, zur Umsetzung einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit den Eigentümern wurden entsprechende Gespräche geführt. Diese haben nun mit dem Büro FG Architekten einen Entwurf ausgearbeitet, auf dessen Grundlage ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Finanzielle Aufwendungen, die durch die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans entstehen, sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Auf dem Areal bietet sich Platz für die Entwicklung weiterer Gewerbeeinheiten im EG-Bereich (u.a. auch die Möglichkeit einer weiteren innerstädtischen Kindertageseinrichtung) sowie für weiteren Wohnraum. Insgesamt könnten hier nach dem vorliegenden Entwurf ca. 80 – 90 Wohneinheiten entstehen.

Aus Sicht der Verwaltung und des Stadtrates sollte hier eine Mischung aus verschiedenen Wohnungstypen (z.B. Seniorenwohnen / Wohngemeinschaften; – sozial geförderter Wohnraum /; altersgerechte Wohnungen; Mix aus Eigentumswohnungen; Familienwohnungen) entstehen, welche neben den Eigentumswohnungen auch den Bedarf an zeitgemäßen und bezahlbaren Mietraum decken. Dies soll über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert werden (festgelegter Anteil an gefördertem Wohnraum). Weiter sollten aus Sicht der Verwaltung auch Wohnraumnutzungs- und Veräußerungsbeschränkungen dinglich gesichert werden.

In der Sitzung wurde die Planung von Vertretern des Büros FG Architekten vorgestellt.

Wir bedanken uns bei Ulrich Eberl und FG Architekten, dass wir diese beiden perspektivischen Planskizzen, wie das “Eberl-Areal” bebaut werden könnte, veröffentlichen dürfen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, den vorgestellten Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und signalisierte seine grundsätzliche Bereitschaft, für die Umsetzung des Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Überzeugende Planung

Wir Aktiven Stadträte finden die von Ulrich Eberl, den Investoren und dem Planungsbüro FG Architekten im Zusammenspiel mit Stadtverwaltung / Stadtrat Zug um Zug entwickelten Pläne, das „Eberl-Areal“ für Gewerbe und einer Mischung aus verschiedenen Wohnungstypen zu entwickeln, sehr gelungen. Es war für uns beeindruckend, wie in diesem Prozess Anregungen Seitens der Stadt von den Planern konkret und kreativ aufgenommen wurden. Die vorgestellten Planungen und Eckpunkte stellen unserer Ansicht nach eine solide Planungsgrundlage für die weitere Entwicklung dar, die hoffentlich in einigen Jahren in einem neuen Immenstädter Quartier ihren krönenden Abschluss finden wird.

Herbert Waibel