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Stadt überträgt Schulträgerschaft der weiterführenden Schulen an den Landkreis
Seit Sommer 2020 ist die Stadt Immenstadt und die Nachbarkommunen Sonthofen und Oberstdorf mit dem Landkreis Oberallgäu im Austausch über die Zuständigkeit der Sachaufwandsträgerschaft für die weiterführenden Schulen – in Immenstadt das Staatliche Gymnasium und die Staatliche Knabenrealschule. Bereits seit Ende der 1970er Jahre befinden sich in Immenstadt die beiden Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde. Zwar hat der Landkreis die Stadt mit Gastschulbeiträgen bezuschusst, diese deckten jedoch die Investitionen ins Schulzentrum in den letzten Jahren bei weitem nicht mehr.
Rückblick: Im April 2010 hatte es der Stadtrat abgelehnt, mit dem Landkreis über eine Übertragung von Gymnasium und Staatlicher Realschule in Verhandlungen zu treten. (Siehe https://www.dieaktiven.de/blog/2010/04/29/wichtige-entscheidungen-der-stadtratssitzung-vom-29-04-2010/?preview=true )
Das Ergebnis der Gespräche ist eine Vereinbarung, dass der Landkreis grundsätzlich (wie es gesetzlich vorgesehen ist) bereit ist, die genannten Schulen zum 1. Januar 2024 wieder in seine Trägerschaft zu nehmen.
Die Fraktionsführer sowie die Mitarbeiter wurden über diese Pläne informiert, ebenso die Schulleiter und die Vorsitzenden der Elternbeiräte.
An den Landkreis übergeben werden sollen die Grundstücke mit den darauf befindlichen Schulgebäuden und dazugehörigen Außenflächen. Die Sportstätten sollen bei der Stadt Immenstadt verbleiben. Die Zeiten, in denen Realschüler und Gymnasiasten diese nutzen, werden vom Landkreis entschädigt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Schulen an den Landkreis zu übergeben, da auch künftig besondere finanzielle Herausforderungen die auf die Stadt zukommen (u. a. Ganztagesschule, Energiekrise, Gebäudeerhalt).
Einstimmig fasste der Stadtrat den Beschluss,
- das Gymnasium und die Staatliche Realschule für Knaben Immenstadt gemäß Art. 52 bzw. Art. 52 analog Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) mit Wirkung zum 01.01.2024 auf den Landkreis Oberallgäu zu übertragen.
- die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Landkreis einen entsprechenden Übergabevertrag auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.
Gymnasium und Realschule zu fairen Bedingungen an den Landkreis übertragen
Stellungnahme des Aktiven-Fraktionsvorsitzenden Herbert Waibel
Alle Schulen sind uns wichtig, aber angesichts der finanziellen Herausforderungen müssen wir Prioritäten setzen. Pflichtaufgabe der Stadt ist der Unterhalt von Grund- und Mittelschule. Neben Oberstdorf und Sonthofen gibt es bayernweit wenige Kommunen unserer Größe, die Sachaufwandsträger für Gymnasien/Realschulen sind.
Unserer Meinung nach ist die Stadt langfristig finanziell nicht in der Lage, angemessen die Bedürfnisse beider Schulen finanziell zu schultern (u. a. Ganztagesschule, Energiekrise, Gebäudeunterhalt/-Sanierung). Die Gastschulbeiträge tragen nicht dazu bei, dass wir alle anfallenden Kosten stemmen können. Wir sind auf die Solidarität des Landkreises (über die Kreisumlage aller Oberallgäuer Gemeinden) angewiesen, diese Last für die weiterführenden Schulen gemeinsam zu tragen, damit alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer (landkreisweit!) auch weiterhin gute Lern- und Arbeitsbedingungen vorfinden. Es darf nicht sein, dass die Qualität der Schulbildung vom Standort und der Finanzkraft einzelner Kommunen abhängt.
Aus den Erfahrungen meines Berufslebens kann ich sagen: Der Landkreis führt die Kreisberufsschule in Immenstadt vorbildlich. Immer wieder hat er im Laufe der Jahre ins Gebäude und in die Ausstattung mit modernen Lehr- und Lernmitteln investiert.
Vor 12 ½ Jahren, im April 2010, stand der Immenstädter Stadtrat vor der gleichen Entscheidung wie heute. Damals haben wir Stadträte der Aktiven mit den Kollegen der SPD und der Grünen sowie mit Bürgermeister Armin Schaupp die Mehrheit des Stadtrates leider nicht mit diesen – immer noch stichhaltigen – Argumenten überzeugen können. Wir waren wohl der Zeit voraus.
Damals wie heute teilen wir nicht die Befürchtung, dass der Landkreis das Schulzentrum auflösen und auf der ‚Grünen Wiese‘ ein riesiges Schulzentrum für alle Schüler des südlichen Landkreisen errichten könnte.
Unser Dank gilt Bürgermeister Nico Sentner, Landrätin Indra Baier-Müller und allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen für die geführten Gespräche, die in der Bereitschaft des Landkreises gemündet sind, Gymnasium und Realschule in seine Trägerschaft zu übernehmen. Die erzielten Vereinbarungen berücksichtigen unserer Ansicht nach ausgewogen die berechtigten Belange von Landkreis, Stadt sowie aller betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Wir stimmen zu, mit dem Landkreis einen entsprechenden Übergabevertrag auszuarbeiten, damit Gymnasium und Realschule zum Jahresbeginn 2024 zu fairen Bedingungen an den Landkreis übertragen werden können. Mich persönlich würde es sehr freuen, wenn wir heute zu einem einstimmigen Abstimmungsergebnis kommen würden.
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Familie Hierl stellt ihr Konzept zur Erweiterung des Gästehauses „Hierlhof“ vor
Die Familie Hierl beabsichtigt, ihren bestehenden Beherbergungsbetrieb „Hierlhof“ in Bühl/See zu erweitern. Aktuell verfügt der „Hierlhof“ über 34 Betten. Durch den Neubau sollen weitere 96 Betten (gesamt 130 Betten) geschaffen werden. Außerdem soll auch ein Gebäude mit 22 Mitarbeiterwohnungen östlich des „Pumpenhäusles“ errichtet werden.
Um das Vorhaben realisieren zu können, ist eine Verlegung der Seestraße erforderlich. Die Kosten hierfür trägt die Familie Hierl.
Eine zusätzliche Verkehrsberuhigung soll der Ortsteil Bühl/See durch die Auflösung des bestehenden Parkplatzes am Alpseehaus erfahren. Die entfallenden Parkplätze sollen am bestehenden „Parkplatz B308“ ergänzt werden.
2.1 Antrag der Familie Hierl auf Aufstellung eines Bebauungsplans in Bühl genehmigt
Familie Hierl hat zur Umsetzung ihres Konzeptes einen Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Sie ist bereit, sich zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur vollständigen Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.
(Hinweis der Verwaltung: Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Ermessensentscheidung der Stadt Immenstadt, auf die kein Anspruch besteht. Auf die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens besteht kein Anspruch, auf die ein Erlass des Bebauungsplanes ableitbar ist. Die Stadt hat das Recht, den Bebauungsplan aufzuheben, wenn der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der vereinbarten Frist durchgeführt wird. Aus der Aufhebung des Bebauungsplanes können keine Ansprüche gegen die Stadt Immenstadt geltend gemacht werden.)
Mit 18 : 2 Stimmen beschloss der Stadtrat, mit dem Vorhabenträger einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Es ist ein detaillierter Vorhaben- und Erschließungsplan auszuarbeiten und erneut zur Beratung vorzulegen.
2.2 Stadtrat stimmt grundsätzlich der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bühl-Süd“ zu
Zusammen mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dies betrifft u.a. folgende Änderungen:
– Darstellung eines Sondergebiets „Beherbergungsbetrieb/Hotel“ im Bereich des Hierl-Areals
– Darstellung des neuen Verlaufs Seestraße (Verkehrsfläche)
– Neue Darstellung des Parkplatzes unter Entfall der Altflächen
– Darstellung „Sondergebiet Umweltbildungseinrichtung“ im Bereich des Alpseehauses
Das Landratsamt Oberallgäu fordert, dass mit dem Neubau des Feuerwehrhauses in Bühl ebenfalls noch eine Anpassung des Flächennutzungsplans mit der Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ erfolgt.
Vor der Abstimmung debattierte der Stadtrat über den Vorschlag von Stadtrat Markus Fetzer (FW), die Verlegung und neue Zufahrt der Seestraße in West – Ost – Richtung über den (künftig erweiterten) Parkplatz am Tennisplatz zu führen. Dies lehnte der Stadtrat mit 2 : 18 Stimmen ab.
Mit 18 : 2 Stimmen stimmte der Stadtrat den vorgeschlagenen Änderungen des Flächennutzungsplans zu. Für die Änderung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen. Die Stadt ist grundsätzlich bereit, sich an den Verfahrenskosten für die Änderung des Flächennutzungsplans zu beteiligen.
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Nach Neukalkulation werden Straßenreinigungsgebühren erhöht
Gemäß Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) wurden die Straßenreinigungsgebühren neu kalkuliert. Neben den Kosten der Straßenreinigung wurden u.a. auch Sachkosten und Verwaltungskosten berechnet. Ebenfalls wurde die Unterdeckung der Vorjahre berücksichtigt. Die Berechnung wurde nach der Äquivalenzmethode kalkuliert, also mit einem Gewichtungssatz, der arbeitsintensivere Straßen und Plätze höher bewertet. Die Gebührenberechnung ergab folgende Ergebnisse (Gebühr je Meter Straßenfrontlänge):
Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr zum 01. Januar 2023 neu zu erlassen.
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Haushalt – Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020
Die Jahresrechnung 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 50.516.914,69 €. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt 5.921.112,68 €. Den Rücklagen zugeführt wurden 3.334.183,99 € und den Rücklagen wurden 1.943.495,94 € entnommen. Einstimmig empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.
Einstimmig stellte der Stadtrat das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 fest und sprach seine Entlastung aus.
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