Ergebnisse der Sitzung des Stadtrates am 25. Mai 2023
1. „Buddhismus Zentrum Gut Hochreute“ erarbeitet mit Stadt und Fachfirma ein Verkehrs-Konzept
Pendelverkehr bei Kursveranstaltungen
Im März 2008 wurde zwischen der Stadt Immenstadt und der Buddhismus-Stiftung Diamantweg ein Durchführungsvertrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Buddhismus Zentrum Gut Hochreute“ in Bühl am Alpsee zur Realisierung eines Buddhistischen Seminar- und Veranstaltungszentrums beim Gut Hochreute geschlossen. In diesem Vertrag wurde unter anderem der Einsatz von sog. Kleinbussen zur Bewältigung des Pendelverkehrs, insbesondere bei Kursveranstaltungen, geregelt (§ 6 Erschließung an das öffentliche Straßennetz/ Nutzungsbeschränkung private Zufahrt).
Im Mai 2019 beschloss der Stadtrat auf Antrag des Buddhismus-Zentrums mit 20:1 Stimmen, im Durchführungsvertrag den bisherigen Begriff „Kleinbus“ durch „Kleinbus und/ oder Reisebus“ zu ersetzen. Nach drei Jahren sollten die gesammelten Erfahrungen mit den Vertretern des Buddhismus- Zentrums überprüft und gemeinsam erörtern werden, wie die Mobilität in Zukunft sichergestellt werden soll.
Die Vertreter des Buddhismus-Zentrums stellten nun eine entsprechende Präsentation vor und beantragten aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem gezielten Einsatz von Linienbussen, die dreijährige Befristung des Passus „Kleinbus und/ oder Linienbus“ im Durchführungsvertrag nun unbefristet zu ersetzen.
Außerdem wollen die Verantwortlichen des Buddhistischen Zentrums sofortige Verbesserungen umsetzen, die auf einem Anwohnerdialog, zu dem auch Vertreter der Stadt und der Stadtratsfraktionen eingeladen waren, besprochen worden waren:
Weitgehender Verzicht auf Nachtfahrten.
Prüfung, ob Elektrobusse verfügbar sind.
Prüfung, ob kleinere Busse verfügbar sind und sinnvoll eingesetzt werden können.
Ausschließlich Tagesbesucher befördern.
Fahrradverleih im Buddhistischen Zentrum und am Viehmarktplatz, wenn ein Anbieter gefunden wird.
Lenkung des Fußgängerverkehrs am See
Disziplin der Busfahrer (Tempo, Hupen, ausschließlich an Haltestellen anhalten usw.)
Gegebenenfalls Einsatz zusätzlicher Verkehrsordner während der Stoßzeiten.
Mittelfristig Errichtung einer technischen Zufahrtsbegrenzung bei der Abzweigung Alpseewies (Schranke / versenkbarer Polder o.ä.)
Aus dem Stadtrat gab es zahlreiche Wortmeldungen und Nachfragen. Alle waren sich einig, dass die Belastungen in der Hoch-Saison für Anwohner des Trieblingser Wegs sehr hoch sind und eindeutiger geregelt werden sollte, wieviel Besucher des Buddhismus Zentrums maximal verträglich sind. Auch wurde deutlich, dass allen Beteiligten an einem guten Miteinander gelegen ist.
Mit 21 : 2 Stimmen stimmte der Stadtrat dem Antrag zu, den bisherigen Begriff „Kleinbus“ im § 6, Durchführungsvertrag „Buddhismus Zentrum Gut Hochreute“ vom 14.03.2008, durch „Kleinbus und / oder Linienbus“, befristet bis zum 31.12.2023, zu ersetzen.
Außerdem ist vorgesehen, noch in diesem Jahr mit Vertretern des Buddhismus Zentrums, der Stadt und einer Firma für Verkehrsplanung ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Verkehrskonzept zu erarbeiten, welches dem Stadtrat vorgestellt und ab 2024 gelten soll.
Die Gesamtkosten der nötigen Verkehrserhebung werden anteilsmäßig auf die Beteiligten aufgeteilt.
2. Barbara Holzmann wird Kulturreferentin und Mitglied bei der Kulturgemeinschaft Oberallgäu e. V.
Durch den Tod des bisherigen Stadtrates Ralf Kellner musste eine Nachfolge im Amt des Kulturreferenten getroffen werden. Zudem war Ralf Kellner Mitglied im Vorstand der Kulturgemeinschaft Oberallgäu. Auch hier war eine Nachfolgeregelung notwendig.
Aus den Reihen des Stadtrates gab es zwei Vorschläge:
Barbara Holzmann (die Grünen)
Markus Kubatschka (SPD)
Der Stadtrat entschied in offener Abstimmung, dass Barbara Holzmann (13 Stimmen) als Kulturreferentin bestellt wird. Auf Markus Kubatschka entfielen 9 Stimmen)
3. Gründung einer Energiegesellschaft auf Landkreisebene – Immenstadt dabei
Einstimmig beschloss der Stadtrat, dass die Stadt Immenstadt beabsichtigt, gemeinsam mit dem Landkreis Oberallgäu und weiteren kreisangehörigen Kommunen eine Energiegesellschaft zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Landkreisgebiet zu gründen. Die Gesellschaftsform soll eine Gesellschaft privatrechtlicher Art sein. Der Landkreis soll eine koordinierende Funktion übernehmen und die Gründung der Gesellschaft vorbereiten.
Gegenstand des Unternehmens soll die Errichtung und Betrieb und die Beteiligung an Anlagen, die die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen zum Gegenstand haben, sowie das Halten und der Betrieb von öffentlichen Versorgungseinrichtungen im Energiesektor sein. Weiterhin soll es der kommunalen Gesellschaft erlaubt sein, gleichartige Unternehmen zu gründen, sich an ihnen zu beteiligen, sowie alle Geschäfte zu betreiben, die den Unternehmungen der Gesellschaft förderlich sind. Die Beteiligung der Bevölkerung sowie weiterer regionaler Akteure ist dabei erwünscht.
4. Zuschuss für die Sanierung der Alten Schule Bühl – Entscheidung vertagt
Die „Alte Schule Bühl e.G.“ hat im Jahr 2020 das historische Schulgebäude „Alte Schule Bühl“ erworben, um einen Abriss zu verhindern. Die Stadt hatte vor, die „Alte Schule Bühl“ zu kaufen und ein Dorfgemeinschaftshaus (FFW, Musik, u.U. Kindergarten) zu errichten. Im Februar 2020 hatte der Freundeskreis „Alte Schule Bühl“ den Zuschlag für den Kauf des denkmalgeschützten Gebäudes „Alte Schule“ in Bühl erhalten. Der 20 : 2 Beschluss des Stadtrates, sein Vorkaufsrecht auszuüben, scheiterte. Damals wurde von Stadträten argumentiert,
– dass der „Freundeskreis Alte Schule Bühl“ mit einer Sanierung und dem Betrieb der „Alten Schule“ wahrscheinlich überfordert sei und sich schon jetzt abzeichne, dass langfristig von der Stadt erwartet werde, sich an einer kostspieligen Sanierung und einem langfristigen Betrieb finanziell zu beteiligen.
– dass die wichtigsten Bühler Vereine (Musikkapelle, Freiwillige Feuerwehr und Schützen) eine sanierte „Alten Schule“ nicht nutzen könnten. Dies bedinge erhebliche Kosten für ein neues Feuerwehrgebäude, die Sanierung / neue Unterkunft der MK wegen des feuchten „Musikbunkers“. Auch seien die Schützen ohne Bleibe, falls sich im Gasthof Alpsee die Besitzerverhältnisse ändern würden.
Der Vorstand des „Freundeskreis Alte Schule Bühl“ hatte seinerzeit ausdrücklich bekräftigt, die Sanierung und einen Betrieb der Alten Schule Bühl aus eigener Kraft und mit Spenden stemmen zu können. Siehe Bericht unter dem Link
Nun möchte die Genossenschaft das denkmalgeschützte Gebäude sanieren und somit ein Angebot für die Bevölkerung schaffen. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich hierbei auf voraussichtlich 2,2 Mio. € brutto.
Aufgrund dieser hohen Summe wandte sich Anfang Februar der Vorstand der Genossenschaft an die Stadt Immenstadt und bat um finanzielle Unterstützung. Nach Rücksprache mit der Regierung von Schwaben könnte die „Hülle“ des Gebäudes gefördert werden. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die Stadt einen Förderbetrag von ca. 127.000 € übernehmen würde.
Nach der Vorstellung der Finanzierung durch Vertreter der Genossenschaft, die im Vergleich zur Sitzungsvorlage noch kurzfristig geändert worden war (ursprünglich wurden von der Stadt 242.000 € Förderung erwartet) entwickelte sich eine äußerst lebhafte Diskussion, ob es zu vertreten ist, den Zuschuss zu gewähren – oder nicht.
Dabei argumentierten die Gegner einer Förderung:
– Der „Freundeskreis Alte Schule Bühl“ / „Alte Schule Bühl e.G.“ hat die „Alte Schule Bühl“ 2020 in dem Wissen erworben, diese ohne Zusagen einer städtischen Förderung sanieren und betreiben zu müssen. Vertreter des Vorstandes bekräftigten damals gegenüber dem Stadtrat ausdrücklich, dass die Genossenschaft keine Förderung von der Stadt benötigt, um ihr Projekt umzusetzen, das Gebäude zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen. Es handelt sich um ein Gebäude, dass der Stadt nicht gehört.
– Es besteht die Gefahr, dass sich auch künftig bei finanziellen Engpässen die Stadt dauerhaft an weiteren Defiziten bei der Innensanierung und im laufenden Betrieb (Café) beteiligen muss.
– Die „Genossenschaft Alte Schule Bühl“ hat es nicht geschafft, die wichtigsten Bühler Vereine in ihr Projekt einzubinden. In diesem Sinne kann man nicht mehr von einem „Dorfgemeinschaftshaus“ reden.
Befürworter einer Förderung argumentierten:
– Das Projekt ist im Rahmen der Städtebauförderung zu unterstützen, damit weitere Fördermittel Dritter abgeschöpft werden können. Auch alte Gebäude im Zentrum von Immenstadt hätten Förderungen zur Fassadengestaltung erhalten.
– Der Kirchbichl wird aufgewertet und ein traditionsreiches Bühler Gebäude erhalten.
– Es entsteht ein Café mit öffentlicher Toilette als weiteres touristisches Angebot sowie im ehemaligen Klassenzimmer im ersten Stock ein Raum für Seminare, Feste, Sitzungen usw., der allen Vereinen und Bürgern zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt wird.
Aktiven-Stadtrat Florian Hierl stellte vorab den Antrag, die Entscheidung zu vertagen und erst die Meinung der Bevölkerung über die Fraktionen / Öffentlichkeit in den Entscheidungsprozess mit einzubinden und erst dann eine Entscheidung zu treffen. Dann erläuterte er, warum die Aktiven-Stadtratsfraktion eine Förderung dieses Projekts unter den jetzigen Bedingungen ablehnt. (Eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht die Aktiven-Fraktion, nach der Entscheidung in der nächsten Stadtratssitzung.)
Nach etlichen Wortbeiträgen und weit nach 22 Uhr griff Bürgermeister Nico Sentner den Antrag von Stadtrat Florian Hierl auf und vertagte die Entscheidung. Im Sozialausschuss sollen die aktualisierten Zahlen und Fördermöglichkeiten vorgestellt werden, die es den Stadträten ermöglichen, mit der Bevölkerung in den öffentlichen Fraktionssitzungen in einen Dialog zu treten und dann im Stadtrat die Entscheidung zu treffen, ob die Stadt der Genossenschaft für ihr Projekt einen Zuschuss gewährt.
5. Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
Nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat vom Juni 2022 ist das bestehende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) fortzuschreiben.
Nach Vorstellung der Angebote durch die Verwaltung beauftragte der Stadtrat einstimmig die Verwaltung, die Förderung zur Weiterführung des ISEK bei der Regierung von Schwaben zu beantragen. Als Planungsbüro zur Erstellung des ISEK soll das Büro „umbaustadt
partgmbb“ beauftragt (Auftragssumme EUR 151.933,25 € brutto) werden.
6. Bauarbeiten Geh- und Radwegbrücke Bleichgut / Ratholz vergeben
Für die Baumaßnahme ‚Ersatzneubau Geh-/Radwegbrücke in Ratholz-Bleichgut‘ sowie Neubau ‚Geh-/Radweg entlang Bahnlinie vom Bleichgut Richtung Reuter‘ wurde im August 2022 bei der Regierung von Schwaben (RvS) ein Förderantrag gestellt. Von der RvS liegt das Schreiben zum ‚vorzeitigen Vorhabensbeginn‘ mittlerweile vor. Im Haushalt sind die Maßnahmen mit 600.000 € eingestellt. Es wird noch ein Zuschuss von 255.000 € eingehen. Die Ausschreibungsergebnisse liegen nun vor.
Einstimmig nahm der Stadtrat das vorgestellte Submissionsergebnis zur Kenntnis und beschloss, den Auftrag zum Bau der neuen Geh-/Radwegbrücke sowie zur Erneuerung des Geh-/Radwegs an die Fa. Oberall Bau, Durach, zum Angebotspreis von 723.716 € zu vergeben.
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