1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Kirchplatz Quartier” gebilligt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 auf Antrag des Vorhabenträgers Kirchplatz Quartier Bau- und Grundstücks GmbH & Co. KG die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kirchplatz Quartier“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Nachnutzung der Flächen der ehemaligen Druckerei Eberl planungsrechtlich zu sichern. Geplant ist der Neubau von 7 Mehrfamilienhäusern mit etwa 90 Wohnungen, gewerblichen Nutzungen sowie einer Kindertagesstätte mit zwei Krippengruppen. Außerdem erfolgt der Bau einer Tiefgarage mit Ein- und Ausfahrt Richtung Grüntenstraße für die erforderlichen Stellplätze. Wir haben ausführlich darüber berichtet (https://www.dieaktiven.de/blog/2022/09/29/befreiung-sargpflicht-entwicklung-eberl-areal-und-flaechennutzungsplan-stadtalpe-stadtratssitzung-vom-28-september-2022/).

Das Architekturbüro FG Architekten Sonthofen stellte das Projekt nochmals vor und beantwortete alle Fragen aus dem Stadtrat. Wir bedanken uns bei der Bauherrenschaft und Architekt Michael Gibbesch, dass wir die aktualisierte Präsentation auf unserer Homepage veröffentlichen dürfen.

https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/07/2023-07-26-StR-ö-Anlage1-Eberl-Kirchplatz-Quartier-Präsentation-1.pdf

Einstimmig billigte der Stadtrat den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kirchplatz Quartier“ unter Ausschluss von Ferienwohnungen / Gästezimmern und beauftragte die Verwaltung, die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen .

2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beschlossen

Nach dem Stadtratsbeschluss im Juni 2022 wurde die Verwaltung beauftragt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2012 anzugehen. Nach dem Bewilligungsbescheid der Regierung von Schwaben wurden im Winterhalbjahr 22/23 durch die Beratungsfirma für Stadtentwicklung CIMA alle relevanten Daten durch Befragungen erhoben und Gespräche mit Einzelhändlern geführt. Die Ergebnisse wurden dem Stadtrat präsentiert.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, dass das von der CIMA erstellte Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept fortgeschrieben wird. Das Einzelhandelskonzept soll bei geplanten Einzelhandelsansiedelungen als Grundlage für die Bauleitplanung herangezogen werden.

Dabei ist insbesondere auf folgende Inhalte zu achten:

  • Übergeordnete Ziele der Einzelhandelsentwicklung
  • Standortkonzept
  • Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt
  • Sortimentskonzept (Sortimentsliste Stadt Immenstadt 2022)
  • Entwicklungsmatrix

–     Weiterführende Regelungen: Bestandsschutz / Erweiterungen, Randsortimente

–     Einzelhandelskonzept als Grundlage und Steuerung für die Bauleitplanung

Darüber hinaus ist das vorgestellte Maßnahmenprogramm von der Verwaltung auf Umsetzbarkeit zu prüfen und durchzuführen. Ebenso einstimmig wurden der Umgriff des „zentralen Versorgungsbereiches Immenstadt“ (das Areal reicht vom Bahnhof bis zur Salzstraße/Bahnlinie, Gartenweg, Kreisel Tiefgarage, Schützenstraße, Rothenfelsstraße) und die Sortimentsliste definiert und beschlossen.

3. Eingliederung der Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH in die Kurbetriebe

Von der Verwaltung wurde geprüft, inwiefern eine Eingliederung der Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH (AIT) in die Kurbetriebe der Stadt Immenstadt (Regiebetrieb) sinnvoll und möglich ist.

Dazu wurden Gespräche mit dem Steuerberater, dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, dem Geschäftsführer der AIT – Herrn Michael Felder – und auch innerhalb der Verwaltung geführt.

Nach Prüfung der Vor- und Nachteile, sowie Klärung der rechtlichen und steuerlichen Sachverhalte empfiehlt die Verwaltung, die Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH auf die Stadt zu übertragen.

PRO GmbH

• größerer Handlungsspielraum für den Geschäftsführer; • politisch unabhängiger; • Vorsteuerabzug in jedem Bereich; • geringere Lohnkosten

CONTRA GmbH

• weniger Zugriff/Einsicht seitens des Stadtrats/der Verwaltung; • keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Geschäftsführer durch den Bürgermeister; • hohe laufende Kosten durch Fremdleistungen (Buchhaltung, EDV,…); • Parallelstrukturen zu den Kurbetrieben; • Buchhalterisch: manche Einnahmen/Ausgaben laufen auf GmbH, andere auf die Stadt (es werden zwei Abschlüsse erstellt, zwei Lohnbüros gezahlt, zwei Abschlussprüfer bezahlt etc.); • Inhaltlich: im Bereich der Zuständigkeiten

PRO Kurbetriebe

• keine Doppelstrukturen mehr (Personalabteilung, Buchhaltung, Zahlungsverkehr); • bessere, effizientere Nutzung von Synergien; • stärkeres „Wir-Gefühl“; • Stadt als attraktiver Arbeitgeber; • einheitliches Erscheinungsbild nach außen; • Fokussierung auf Tourismus- und Gremienarbeit und weniger auf Verkauf (Lebensmittel und Souvenirs)

CONTRA Kurbetriebe

• Vorsteuerabzug nur, wenn umsatzsteuerpflichtige Einnahmen entgegenstehen; • höhere Gehälter; • anderes Kündigungsrecht; • ggfs. längere Entscheidungswege

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Übertragung des Vermögens der ALPSEE IMMENSTADT TOURISMUS GmbH auf die Stadt zum 1. Juli 2023. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt zum 1. Januar 2024. Die Verwaltung wird ermächtigt, die dafür notwendigen Verfahrensschritte zu setzen sowie den Vermögensübertragungsvertrag zu schließen, in der Gesellschafterversammlung der ALPSEE IMMENSTADT TOURISMUS GmbH die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, notwendige Verzichtserklärungen abzugeben sowie auch im Übrigen alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die zur Durchführung der Vermögensübertragung erforderlich oder zweckdienlich sind.

4. Abrissbeschluss für Hofgarten-Stadthalle – die Hofgartenanlage wird zum Teil aufgewertet und zum Teil als Veranstaltungsfläche ausgewiesen

Auf einer Bürgerversammlung wurde die Machbarkeitsuntersuchung zur Hofgartenstadthalle vorgestellt. Diese wurde von Architekt Michael Gibbesch nochmals dem Stadtrat ausführlich erläutert. Wir bedanken uns beim Architekturbüro FG Architekten Sonthofen, insbesondere Herrn Michael Gibbesch, dass wir die Machbarkeitsstudie auf unserer Homepage veröffentlichen dürfen.

https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/07/2023-07-26-StR-ö-Anlage5-Hofgarten-Präsentation-Machbarkeitsstudie-Bürgerversammlung-1.pdf

Außerdem berichteten wir ausführlich über die Bürgerversammlung, auf der die Machbarkeitsuntersuchung vorgestellt wurde.

Aufgrund der vorliegenden eindeutigen Fakten beschloss der Stadtrat einstimmig:

– Der Stadtrat der Stadt Immenstadt beschließt auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung, der Resonanz aus den Bürgerversammlungen, der Klausur und der eingehenden Beratungen des Stadtrates den Abriss der städtischen Veranstaltungshalle Hofgarten.

– Als Nachnutzung der freiwerdenden Fläche wird festgelegt, dass ein Teilbereich als Veranstaltungsfläche mit offener Pachtmöglichkeit ausgewiesen wird und die restliche Fläche zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität städtebaulich aufgewertet wird.

– Die Verwaltung wird beauftragt die Bewerbung zur Förderung des Abrisses im Zuge des EFRE-Programms fortzuführen. Die benötigen Haushaltsmittel sind für die Jahre 2023-2024 im Haushalt abzubilden

Kommentar von Herbert Waibel

Ermittelte Fakten sorgen für einstimmigen Abstimmungs-Beschluss – Gerüchten den Nährboden entziehen

Aus dem Stadtratsplenum gab es vereinzelt Stimmen, die meinten, die Kosten für eine Machbarkeitsuntersuchung zur Zukunft des Hofgartens hätte sich die Stadt sparen können. Das Ergebnis hätte doch von vornherein festgestanden. Diese Haltung teilen wir Aktiven-Stadträte ausdrücklich nicht.

Als 2010 und 2019 über die Zukunft des Hofgartens und Alternativmodelle diskutiert wurde, gab es etliche Stadträte und auch Bürger, die die damals von der Verwaltung ermittelten Kosten für eine Sanierung / Neubau des Hofgartens lautstark bezweifelten und behaupteten, mit 2 – 3 Mio. € sei der Hofgarten gut zu sanieren. Durch die nun ermittelten Zahlen und Fakten wissen wir: Die Verwaltung hat seinerzeit die Kosten richtig prognostiziert. Dies bestätigt die nun die gründlich erstellte Machbarkeitsuntersuchung des neutralen Architekturbüros FG-Architekten Sonthofen.

Auch jetzt gibt es wieder in den sozialen Medien und in der Stadt vereinzelt Stimmen, die behaupten, mit wenig Geld könnte der Hofgarten „gerettet“ werden. Umso wichtiger, dass diesen Stimmen nun der Nährboden entzogen wurde und die ermittelten Fakten zu einem einstimmigen Ergebnis im Stadtrat geführt haben: Die Hofgartenhalle dank guter Förderbedingungen (EFRE- Fördermittel mit bis zu 90 Prozent Zuschuss, bei Kosten von rund 2,2 Mio. Euro) zu einem für die Stadt günstigen Preis abzureißen und die Hofgartenanlage so zu gestalten, dass im nördlichen Bereich einfache und flexible Nutzungen ermöglicht werden, wie z. B. temporäre Zeltlösungen in Verbindung mit einer Aufwertung des Musikpavillons. Mit etwas Glück könnten so Investoren angelockt werden, damit diese Fläche dauerhaft sinnvoll genutzt werden wird.