1.Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH – Jahresabschluss 2022 festgestellt
Michael Felder, der Geschäftsführer der AIT, stellte die wichtigsten Tourismuskennzahlen vor. Im Vergleich von 2019 (vor Corona) und 2022 war eine Steigerung der Übernachtungszahlen von 418.510 auf 431.739 zu vermerken. Die Anzahl der Betten wurde von 2.475 auf 2.642 gesteigert. Das Defizit führte er u.a. auf die neue Personalaufstellung zurück.
Einstimmig beschloss der Stadtrat:
Die Bilanz zum 31. Dezember 2022 – abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 743.141,48 Euro– und die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 – abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von 30.396,28 Euro – wird festgestellt.
Die Gesellschaftsversammlung beschließt, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 30.396,28 Euro mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 79.564,84 Euro verrechnet wird.
Dem Geschäftsführer und dem Beirat wird für das Kalenderjahr 2022 die Entlastung erteilt.
2. Mittelschule Immenstadt – Ingenieur- und Architektenleistungen vergeben
Der Stadtrat hat den Grundsatzbeschluss gefasst, die Mittelschule grundlegend zu sanieren und im August d.J. beschlossen, die Planungsleistungen auszuschreiben.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
Beauftragung Fachplaner und Architekten 12/2023
Einreichung Förderantrag 09/2024
Bewilligung
durch die Regierung von Schwaben vor. 06/2025
Beginn Ausführungsplanung 01/2025
Ausschreibung in mehreren Paketen ab 04/2025
Baubeginn
Abbruch / Sanierung und Erweiterung
02/2026
Ende der Bauausführung 12/2027
Bauamtsleiter Christoph Wipper gab folgenden Ausblick:
Die abschließende schriftliche Auftragserteilung erfolgt nach Vorliegen der vollständigen Dokumentation des europaweiten Vergabeverfahrens voraussichtlich Anfang Dezember 2023. Damit ist ein gemeinschaftlicher Planungsbeginn der drei Fachplaner und des Architekten für die Sanierung und den Teilersatzneubau der Mittelschule Immenstadt für Anfang Januar 2024 realistisch. Der entsprechende Förderantrag der Stadt Immenstadt an die Regierung von Schwaben – als maßgebende Zuschussstelle / Fachaufsicht – muss im Entwurfsstadium im September 2024 vorliegen.
Der Auftragswert der zu vergebenden Honorar-Leistungen beträgt voraussichtlich 2.772.752,04 €; dieser wird aber erst nach Vorliegen der Kostenberechnung und damit des zur baulichen Umsetzung feststehenden Umgriff, endgültig für die Abrechnung festgelegt. Ein vergleichsweiser Ansatz aus der Machbarkeitsstudie des Büro Unzeitig, Sonthofen (pauschal 18% der zugehörigen Kostengruppen) aus dem Jahr 2022 ergibt einen Wert in Höhe von 2.530.798,64 €
Einstimmig nahm der Stadtrat das vorgestellte Ergebnis des Vergabeverfahrens zur Kenntnis und beschloss die Vergabe an die Fachplaner für Tragwerkspannung, Elektrotechnik und Heizung-Lüftung-Sanitär sowie die Objektplanung an den hierfür vorgesehenen Architekten zum Angebotspreis.
3. Betrieb und Instandhaltung der städtischen Friedhöfe wird neu ausgeschrieben
Die Bereitstellung von Bestattungseinrichtungen sowie der Unterhalt von Friedhöfen und Leichenräumen ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Stadt Immenstadt kann dieser Pflicht durch eigenes Personal nicht nachkommen, weshalb diese Leistungen – wie auch schon in der Vergangenheit – an einen externen Fachbetrieb vergeben werden sollen. Der bestehende Vertrag endet mit dem 31. Dezember 2023.
Bei einer aufgrund der Vergabesumme zwingend europaweit durchzuführenden Ausschreibung (Angebotsfrist 35 Kalendertage, Laufzeit von 5 Jahren) nur ein Angebot ein. Dieses Verfahren wurde von der Verwaltung aufgehoben, da die Ausschreibungsunterlagen aufgrund von Anmerkungen des Bayerischen Kommunale Prüfungsverband (BKP) bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Leistungen grundlegend überarbeitet werden sollen.
Bei der letzten Ausschreibung 2018 hatte auch der städtische Betriebshof ein Angebot erstellt, das rund 20 % teurer ausfiel als das damals billigst abgegebene Angebot. „Wirtschaftlich ausgeglichen“ konnten die städtischen Friedhöfe (wie auch Friedhöfe der Nachbarkommunen) die letzten Jahre nie geführt werden, da die verschiedenen Bürgermeister und Stadtratsgremien eine deutliche Erhöhung der Friedhofsgebühren abgelehnt hatten. Sie wollten einerseits die Hinterbliebenen nicht übermäßig belasten und auch einen „Friedhofstourismus“ in vermeintlich „billigere Gemeinden“ vermeiden. Begründet wurde der politische Wille, die Defizite bei den Friedhöfen so in Kauf zu nehmen damit, da diese auch Orte der Begegnung und der Besinnung für die Öffentlichkeit darstellen.
Nun sollen Teilleistungen wie der Gebäudeunterhalt der Aussegnungshalle usw. durch die Stadtverwaltung selbst erfüllt werden, kürzere Laufzeiten der Verträge geprüft werden und das Leistungsverzeichnis überarbeitet werden.
Bei einer erneuten Ausschreibung kann mit der regulären Angebotsfrist von mind. 35 Tagen bei einem offenen Verfahren (§ 15 Abs. 2 VgV) nicht rechtzeitig ein neuer Dienstleister gefunden werden. Aufgrund der Dringlichkeit wurde beim aktuell laufenden Vergabeverfahren eine Angebotsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 15 Abs. 3 VgV festgelegt.
Die Angebotsöffnung erfolgt am 30. November 2023; der Zuschlag für die Dienstleistungen soll möglichst kurzfristig erfolgen, damit ab dem 1. Januar 2024 wieder eine Firma für diese Arbeiten zur Verfügung steht.
Bei der Überarbeitung der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses wurde festgestellt, dass noch weitere grundlegende Überlegungen zum Betrieb der städtischen Friedhöfe z.B. bei der Befestigung von Wegen, den Bestattungsformen oder der Gestaltung der Freiflächen erfolgen sollten, sodass die Laufzeit des Vertrages bis zum 30. Juni 2025 befristet ist.
Einstimmig nahm der Stadtrat das aktuelle Vergabeverfahren für den Betrieb und die Instandhaltung der städt. Friedhöfe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte Angebotsöffnung, Wertung der Angebote und Vergabe durchzuführen.
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