Ergebnisse der Sitzung des Stadtrates am 21. März 2024
1. Bäder-Parkkarte neu eingeführt – Parkgebührenverordnung ergänzt und neu gefasst
Einstimmig folgte der Stadtrat dem Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses beschloss die Einführung einer Jahresparkarte für die Parkplätze P4 und P5 in Höhe von 15 € (brutto) für Jahres- u. Saisonkartenbesitzer für das Frei- und Hallenbad.
Alle weiteren Badegäste / Bürger können die Bäderparkkarte (P4 und P5) für 25 € (brutto) erwerben.
Die Parkgebührenverordnung der Stadt Immenstadt i. Allgäu wird entsprechend ergänzt und neugefasst.
2. Auftrag Bauabschnitt II zur Erneuerung der Kemptener Straße/B 308 mit Neubau Geh-/Radweg vergeben
Die Kemptener Straße / B308 zwischen der Spitalstraße und der Unteren Zollbrücke wird als gemeinsame Maßnahme von Bund (Straßenbauverwaltung / Staatlichem Bauamt Kempten), den Stadtwerken und der Stadt Immenstadt erneuert. Die Entwurfsplanung für den Straßenbau wurde vom Staatlichen Bauamt Kempten erstellt, die weiteren Planungsphasen (Ausschreibung, Ausführungsplanung, Bauüberwachung) werden im Auftrag der Stadt Immenstadt vergeben. Zur Trennung der Verkehrsarten wird einseitig ein gemeinsamer Geh- und Radweg (westlich/rechts neben der stadteinwärts führenden Fahrspur, Breite 3 m) angelegt. Im Zuge der Bauarbeiten werden auch zahlreiche Sparten (Fernwärme, Wasser, Kanal, Strom, Telekommunikationsleitungen) neu verlegt. Der 1. Bauabschnitt (Kreisverkehr Grünes Zentrum bis Brücke über die Konstanzer Ach) wurde im vergangenen Jahr begonnen und größtenteils fertiggestellt; die Restarbeiten (Einbau Asphaltfeinbelag, Hausanschlüsse Fernwärme etc.) finden derzeit statt.
Der Bestbieter des Ausschreibungsergebnis für den Straßen- und Leitungsbau in der Kemptener Str./B308 ist die Firma Geiger, Sonthofen, mit einem Angebotspreis von 6.535.712 €:
Einstimmig nahm der Stadtrat das vorgestellte Ausschreibungsergebnis zur Kenntnis und ermächtigte den 1.Bürgermeister den Bauauftrag an die Firma Geiger zur Angebotssumme von 6.535.712 € zu vergeben. Die Auftragssumme teilt sich wie folgt auf:
Stadt Immenstadt 4.182.771 € und Stadtwerke 2.353.941
Außerdem ermächtigte der Stadtrat den 1. Bürgermeister die erforderlichen Planungsleistungen i.H. von ca. 250.000 € zur Ausführung der Baumaßnahme zu vergeben.
Da im Jahr 2024 voraussichtlich nicht alle Bau- und Baunebenkosten abgerechnet werden, sind für das Jahr 2025 in den Haushaltsplan rund 1,5 Mio. Euro aufzunehmen.
Der Ansatz für Fernwärme im Wirtschaftsplan 2024 i. H. von 375.000 € wird überschritten. Die zusätzlichen Kosten werden durch die in diesem Jahr nicht benötigten Mittel für den Netzausbau in der Weiß-/Allgäuerstraße gedeckt.
3. Landschaftsgestaltung Hofgarten – Erstentwürfe werden vorgestellt
Das Beurteilungsgremium für die Landschaftsgestaltung des Hofgartens hat fünf Lösungsvorschläge / Entwürfe geprüft und gewertet. Die Punktebewertungen ergaben, dass die Bieter von zwei Erstentwürfen am weiteren Verfahren beteiligt werden (Leistungsphase 2).
Diese beiden Lösungsvorschläge werden für die Bürgerbeteiligung im „Griaß di Immenstadt“ und auf der Homepage der Stadt Immenstadt (ab 22.3.24) anonymisiert veröffentlicht. Die Bürger können für einen Entwurf stimmen sowie Verbesserungsvorschläge/Anmerkungen bis zum 26. April 2024 bei der Vergabestelle einreichen.
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien bzw. die jeweils zu erreichenden Gesamtpunktzahlen wird wie folgt geändert:
Vorher Jetzt
Abstimmungsergebnis aus Bürgerbeteiligung: 10 20
Aufnahme der Anregungen aus dem Bietergespräch: 20 25
Honorarangebot: 25 25
Kostenschätzung: 50 35
Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung wird das Beurteilungsgremium über die Ergebnisse beraten. Gewünschte Änderungen der Erstentwürfe werden in den Bietergesprächen durch Vertreter der Verwaltung vermittelt.
Einstimmig nahm der Stadtrat die zwei Lösungsvorschläge / Entwürfe der Bieter, die weiterhin am Verfahren beteiligt werden, zur Kenntnis und stimmte der Änderung der Zuschlagsmatrix LP 2, wie vom Beurteilungsgremium vorgeschlagen, zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Bürgerbeteiligung einzuleiten. Der Link zur Bürgerbeteiligung auf der städtischen Homepage: https://www.stadt-immenstadt.de/aktuelles/buergerbeteiligung-hofgarten-landschaftsgestaltung/
4. Verkaufsoffener Sonn und Feiertag genehmigt
Der Immenstädter Einzelhandelsverband Impuls e.V. hat am 22.12.2023 die Offenhaltung der Geschäfte (verkaufsoffener Sonntag) anlässlich der Veranstaltung „Regionalmarkt Immenstadt mit Automobilausstellung“ am 05.05.2024 und am 03.10.2024 (verkaufsoffener Feiertag) mit der Veranstaltung „Residenz Immenstadt-Historisch erleben“ in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr, beantragt.
Einstimmig beschloss der Stadtrat die entsprechende Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen am 5. Mai und am 03. Oktober 2024.
5. Privatisierungsklausel im Rahmen des kommunalen Unternehmensrechts überprüft
Nach Art. 61. Abs. 2 Satz 2 GO hat die Gemeinde zu überprüfen, ob und in welchem Umfang Aufgaben durch nichtkommunale Stellen („private Dritte“) mindestens ebenso gut erledigt werden können (Privatisierungsklausel). Die Gemeinden sollen diese Überprüfung mindestens alle fünf Jahre durchführen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen.
Die Verwaltung sieht derzeit keine Möglichkeiten für Privatisierungen.
Der Stadtrat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Eine Änderung der derzeitigen Aufgabenerledigung wurde nicht gesehen.
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