Sehr geehrte Damen und Herren, liebe an der Kommunalpolitik Interessierte,

anbei die wichtigsten Ergebnisse der Sitzung des Stadtrates vom 25. Juli 2024

1. Planungsleistungen der Landschaftsgestaltung Hofgarten vergeben

Die vom Stadtrat beschlossene Landschaftsgestaltung des Hofgartens wurde in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wurde in verschiedene Phasen unterteilt. Immenstadts Bürger hatten die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgerbeteiligung für einen der zwei Entwürfe zu stimmen sowie Anmerkungen zu den Entwürfen abzugeben.

Bewerber, die sich für ein zweites Angebot qualifiziert hatten, wurden vom Beurteilungsgremium (Vertreter des Bau- und Umweltausschusses, des Tourismus, des Handels und der Verwaltung) anhand verschiedener Bewertungskriterien ausgewählt.

Zuletzt wählte das Beurteilungsgremium anhand verschiedener Kriterien (Abstimmung Bürgerbeteiligung, Umsetzung der Anmerkungen aus dem Bietergespräch, Honorarangebot sowie Kostenschätzung) die Firma adlerolesch Freiraum München GmbH (Niederlassung Kempten) als erfolgreichen Bieter in der letzten Phase des Vergabeverfahrens aus. Dieser Entwurf war auch in der Bürgerbeteiligung der Erstplatzierte.

Der Siegerentwurf der Firmaadlerolesch Freiraum München GmbH

Das Honorarangebot der adlerolesch Freiraum München GmbH beläuft sich auf 200.930,42 €. Die vorläufige Kostenschätzung beträgt 1.189.982,15 € brutto inkl. aller Spielplätze und Spielplatzflächen.

Das Beurteilungsgremium empfahl dem Stadtrat die Vergabe der Planungsleistungen für die Landschaftsgestaltung des Hofgartens an die adlerolesch Freiraum München GmbH.

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, die Planungsleistungen an die adlerolesch Freiraum München GmbH zu vergeben.

2. Schutzwall Unterm Horn wird erstellt

Der Schutz der Wohnbebauung in Bühl im Bereich der Straße Unterm Horn vor Naturgefahren wie Starkregenereignisse und Murenabgängen wurde seit mehreren Jahren in der Bauverwaltung und im Stadtrat in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten behandelt. Nachdem in diesem langen Prozess eine durch die entsprechenden Fachstellen freigegebene Planung vorlag, gab es noch Schwierigkeiten beim Grunderwerb der erforderlichen Flächen. Diese konnten zwischenzeitlich im Einvernehmen mit den Anliegern gelöst werden. Offener Punkt der Verhandlungen war bis zuletzt die Fragestellung einer Beteiligung oder Förderung durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten. Strittig ist die Grundsatzfrage ob es sich um ein festgestelltes Gewässer handelt (falls ja wäre das WWA zuständig) – oder nicht. Das WWA hat klar und unmissverständlich festgestellt, dass – falls das WWA zuständig wäre –  auf absehbare Zeit dem Projekt keine Priorität und somit keine Umsetzung in Aussicht stellen würde.

Für die Stadt Immenstadt ist jedoch der Schutz der unterhalb liegenden Bebauung Unterm Horn absolut vordringlich (unabhängig ob diese dort hätte zugelassen werden dürfen oder nicht) und aus Sicht der Verwaltung und aller Stadträte nicht länger aufschiebbar.

Gemeinsam mit dem WWA Kempten wurde eine leicht angepasste Planung besprochen, welche nun durch die Stadt Immenstadt umgesetzt werden soll. Die Kosten hierfür wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ermittelt. Nach aktuellem Stand der Wertung kann der Auftrag zu einem Betrag von rund 215.000 € (mit Planung) vergeben werden.

Eine Kostenberechnung des beteiligten Ingenieurbüros Dr. Koch, Kempten, beträgt 342.720 € / 234.720 € für die geänderte Lösung. Der Kostenansatz im laufenden Haushalt für das Jahr 2024 sieht unter dem Posten Schutzwall Unterm Horn einen Ansatz in Höhe von 350.000 € vor.

Vor endgültigem Baubeginn wird die Planung mit der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Oberallgäu und mit den betroffenen Anliegern der genaue Ablauf der Baumaßnahme abgestimmt.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, der baulichen Umsetzung des Schutzwall Unterm Horn durch die Stadt Immenstadt zuzustimmen. Er beauftragte die Bauverwaltung, alle erforderlichen Schritte vorzunehmen, damit die Schutzmaßnahme durchgeführt werden kann und ermächtigte den 1. Bürgermeister zur Erteilung des Auftrags an die zur Ausführung vorgesehene Baufirma.

3. Stromeinkauf ab 2025

Zum Ende des Jahres 2024 laufen die bestehenden Stromlieferverträge der Stadt und der Stadtwerke mit der Allgäuer Überlandwerk GmbH aus.

Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH wurde mit der Ausschreibung der Stromlieferverträge beauftragt. Es wird ein formales Vergabeverfahren unter Beachtung der landes-, bundes- und europarechtlichen Wettbewerbs- und Vergabevorschriften mit anschließender elektronischer Auktion im Festpreismodell durchgeführt. Die Verträge werden für einen Lieferzeitraum von 3 Jahren ausgeschrieben. Nach Angebotsöffnung und elektronischer Auktion muss der Zuschlag innerhalb von zwei Stunden erfolgen, damit die Preise gehalten werden. Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt ebenfalls durch KUBUS.

Ausgeschrieben wird Ökostrom mit einer jährlichen Gesamtabnahme (Stadt/Stadtwerke) von 2,1 Mio kWh.

Geschätztes Auftragsvolumen

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Stadtwerke zu ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.