1. Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Knottenried-Diepolz auf bestehender Trasse
Die Gemeindeverbindungsstraße von Knottenried nach Diepolz befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Um die Förderkriterien bei einem Neubau (u.a. Mindestradien, Fahrbahnbreiten, Gefälle) einhalten zu können, müsste die Straße über große Abschnitte neu trassiert werden, was Einschnitte im Gelände und die Neuordnung von Grundstücken zur Folge hätte. Betroffene Grundstückseigentümer stimmten den Planungen nicht zu. Somit stehen die benötigten Grundstücksflächen nicht zur Verfügung. Hauptbedenken sind, dass der neue Straßenverlauf die vorhandenen Grünland-/Waldflächen zerschneidet und auf der neuen Straße noch schneller gefahren wird.
Die Verwaltung empfahl daher die bestandsnahe Sanierung der Straße mit Verbesserungen (Fahrbahnverbreiterungen) in den Kurvenbereichen und die Schaffung von Ausweichstellen in Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Für die bestandsnahe Sanierung der Straße gibt es keine Förderung.
Die Kosten für die ca. 2 km lange Straßensanierung werden inkl. erforderlichen Hang- / Böschungssicherungsmaßnahmen und Nebenkosten auf maximal 1 – 1,5 Mio. € geschätzt.
Einstimmig stimmte der Stadtrat einer Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Knottenried nach Diepolz auf der bestehenden Trasse zu. Die Maßnahme wird im Haushalt 2025 eingestellt und soll 2025 umgesetzt werden.
2. Straßensanierung Oberes Feld wird fortgesetzt
Von den Stadtwerken wurde 2021 in der Straße „Oberes Feld“ eine neue Wasserleitung verlegt. In diesem Zuge wurden der nördliche angrenzende Gehweg sowie die halbe Fahrbahnbreite neu hergestellt. Der südliche Teil des Gehweges sowie die zweite Fahrbahnhälfte wurden witterungsbedingt (Spätherbst / Winteranfang) und wegen ausstehender Leitungsbauarbeiten im nördlichen Gehweg von Allgäu Netz nicht erneuert.
Die Baumaßnahme soll in Zusammenarbeit mit Allgäu Netz fertig gestellt werden. Die Fahrbahn sowie der Gehweg inklusive der Randeinfassungen weisen zahlreiche Mängel auf. Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Das Ausschreibungsergebnis (Firma Geiger) beträgt 332.000 Euro.
Der Stadtrat beschloss einstimmig die Ausführung der Maßnahme im Rahmen der vorgestellten Kosten. Der 1. Bürgermeister wurde ermächtigt die entsprechenden Verträge für die Bauausführung abzuschließen.
3. Jahresabschluss 2021 und 2022 der Kurbetriebe festgestellt – Betriebsergebnis verbessert
Die Jahresabschlüsse der Kurbetriebe für die Jahre 2021 und 2022 wurden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater erstellt. Das Betriebsergebnis für die Jahre 2021 und 2022 hat sich im Vergleich zu den Vorjahren verbessert.
Betriebsfehlbeträge der Betriebszweige
2020 2021 2022
Hofgarten 221.483 € 187.305 € 145.317 €
Tourismus 574.134 € 399.451 € 113.543 €
Bergbauernmuseum 181.813 € 233.775 € 132.051 €
Summe (inkl. Zins) 980.233 € 822.598 € 392.113 €
Nicht abz. VSt
(Jahre 2018-2020)
157.420 €
Gesamtergebnis 1.137.653 € 822.598 € 392.113 €
Einstimmig beschloss der Stadtrat die Ergebnisse 2021 und 2022 festzustellen und jeweils die Entlastung auszusprechen.
4. Jahresrechnung Stadt Immenstadt 2023 fertiggestellt – Zuführung an den Vermögenshaushalt bleibt weit hinter den Erwartungen zurück
Die Jahresrechnung des städtischen Haushaltsjahres 2023 wurde fertiggestellt. Die Verwaltung stellte eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben (über EUR 25.000) im Jahr 2023 vor. Diese waren alle nachvollziehbar. Wir bedanken uns bei Stadtkämmerer Stefan Holzinger, dass wir seine Präsentation der Jahresrechnung 2023 veröffentlichen dürfen.
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 2.696.128,36 Euro (Ansatz 3.776.900 Euro = rund – 1,08 Mio. Euro).
Die Freie Finanzspanne (diese zeigt auf, wie viel Geld der Stadt nach der Bedienung der Verpflichtungen noch für Investitionen übrig bleibt, ohne sich neu verschulden zu müssen.) beträgt 681.547 Euro (Ansatz: 1,916.900 Euro = rund – 1,235 Mio. Euro)
Gesamtschuldenstand 2023: 57.211.240 Euro (Stadt 26.052.040 €, Stadtwerke 21.159.200 €)
Gesamtschuldenstand 2022: 51.615.537 Euro (Stadt 21.654.161 €, Stadtwerke 29.961.376 €)
Steigerung der Schuldenlast um rund 5,595 Mio. Euro
Der Stadtrat nahm das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis und leitete diese zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Einstimmig genehmigte der Stadtrat die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Pflichtaufgaben müssen finanziert und wünschenswerte Projekte konsequent gestrichen werden
Die Steigerung der Schuldenlast um 5,59 Mio. Euro bei gleichzeitiger Minderung der Freien Finanzspanne um 1,08 Mio. Euro sollten unsere Alarmglocken läuten lassen. Die nächsten Jahre steht die Umsetzung und Finanzierung mehrerer Großprojekte im Rahmen der Pflichtaufgaben mit einem riesigen Investitionsbedarf an, die selbst nach Abzug der staatlichen Förderungen einen finanziellen Kraftakt für die Stadt darstellen (u.a. Baukosten Ganztagesbetreuung Grundschulen 12,7 Mio. € (+ ca. 850.000 € Betreuungskosten/Jahr), Sanierung/Teilneubau Mittelschule 25 Mio. €, Sanierung Stadtspange/Sonthofener Straße – Rückgabe an den Bund, Sanierung von Straßen und Brücken, und, und, und …) Und dies in künftig noch herausfordernden wirtschaftlichen und politischen Zeiten mit Krisen und Umbrüchen, in denen vermutlich stabile Steuereinnahmen und Zuschüsse keine Selbstverständlichkeit mehr sein werden.
Ich denke, der Gesamtstadtrat ist gefordert, bei anstehenden Projekten, die nicht in den Rahmen der Pflichtaufgaben fallen („nice to have“), genau hinzuschauen, ob diese angegangen werden können, selbst wenn es dafür Fördermittel geben sollte.
Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender
5. Grundsteuerreform – Hebesätze bleiben unverändert
Aufgrund der Grundsteuerreform besteht das Erfordernis die Hebesätze neu festzusetzen.
Entwicklung Grundsteuer-Hebesätze der Stadt Immenstadt
Aktuell wurden unserer Verwaltung vom Finanzamt 72% der Grundsteuer A-Fälle und 90% der Grundsteuer B-Fälle gemeldet (Stand: 24.10.2024). Der Rest befindet sich noch in der Bearbeitung beim Finanzamt oder wurde u.U. von einigen Eigentümern noch nicht abgearbeitet.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Finanzspielraum einzuplanen, da noch gewisse Prognoseunsicherheiten bestehen. So können sich bei den noch nicht abgegebenen / nicht eingegangenen Grundsteuermessbescheiden im Vergleich zu den bisherigen Grundsteuermessbeträgen noch Abweichungen ergeben.
Zudem ändert das Finanzamt offensichtlich falsch abgegebene Grundsteuererklärungen rückwirkend zum 1. Januar 2025 ab, wodurch ggf. „einkalkulierte“ Einnahmen geringer ausfallen oder auch ganz wegfallen können. Außerdem ist nicht bekannt, ob gegen Bescheide des Finanzamts Einspruch eingelegt wurden.
Mögliche Entwicklung der Grundsteuer – rund 416.000 Euro Mehreinnahmen möglich
Grundsteuereinnahmen 2021 – 31.10.2024
Da die aktuellen Grundsteuerhebesätze automatisch zum 1. Januar 2025 außer Kraft treten, muss dieses Jahr eine (neue) Hebesatzsatzung erlassen werden. Ein Nachjustieren wird in den kommenden Jahren hinsichtlich der Höhe der Hebesätze unumgänglich sein.
Einstimmig beschloss der Stadtrat, der Überarbeitung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform zuzustimmen. Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der beschlossenen Form soll mit Wirkung zum 1. Januar 2025 inkrafttreten.
6. Kostenberechnung von rund 50 Mio. Euro für Sanierung / Teilneubau der Mittelschule für 430 Schüler vom Stadtrat einstimmig beschlossen
Nach der Erstellung der Machbarkeitsuntersuchung des Büro Unzeitig, Sonthofen (wir berichteten https://www.dieaktiven.de/blog/2023/11/23/tourismus-mittelschule-und-betrieb-der-staedtische-friedhoefe-ergebnisse-der-stadtratssitzung-am-23-nov-2023/ ), sind das beauftragte Architekturbüro heilergeiger, Kempten und Heid-Architekten, Fürth (bzw. die entsprechenden Fachplaner) aktuell mit den Leistungen bis zum Entwurf beauftragt. Eine erste Voruntersuchung wurde Ende Juni 2024 durch die Stadtverwaltung, die Schulleitung und den Architekten mit der Regierung von Schwaben besprochen und grundsätzlich für positiv beurteilt.
Nach aktueller Abstimmung mit der Regierung von Schwaben (RvS) kann der eigentliche Zuschussantrag mit dem fertig ausgearbeiteten Entwurf inkl. Kostenberechnung bis zum 15. Dezember 2024 durch die Stadt Immenstadt (für die Aufnahme ins Förderprogramm 2025) gestellt werden.
Zwischenzeitlich liegt die Planung mit Stand Vor-Entwurfsplanung inkl. entsprechenden Kostenschätzungen und Kostenberechnungen der jeweiligen Gewerke vor. Dieser Stand wurde nochmals mit der RvS hinsichtlich Raumprogramm, Technik ELT (Elektrotechnik) und HLS (umfasst Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik), Freiraumplanung und den Kosten besprochen.
Die ARGE heilergeiger – Heid-Architekten und geiger&waltner Landschaftsarchitekten, Kempten stellten eine Präsentation zum aktuellen Stand der Planungen, einer Kostenberechnung und dem vorgesehenen Zeitplan vor.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 49,9 Mio. €
BA I +II Neubau ca. 24,89 Mio. €
BA III GS 1957 ca. 14,86 Mio. €
BA IV GS 1986 ca. 10,15 Mio. €
Für die Haushaltsjahre ergeben sich somit jeweils folgende Ansätze
2025 ca. 3,0 Mio € + 1,0 Mio € Interimsschule
2026 ca. 8,0 Mio €
2027 ca. 11,0 Mio €
2028 ca. 8,0 Mio €
2029 ca. 9,0 Mio €
2030 ca. 8,0 Mio €
2031 ca. 1,0 Mio €
Die Verwaltung geht aktuell von einer Förderung von ca. 50% aus.
Vorgesehener Terminplan und Bauzeiten bei optimalen Rahmenbedingungen
Förderantrag Dezember 2024
Baueingabe März 2025
Baugenehmigung September 2025
Zustimmung Maßnahmenbeginn RvS bis Mitte 2025
Übergangslösung / Interim Schule Herbst 2025
Baubeginn Mai 2026
Nutzungsaufnahme BA I + BA II Dezember 2027
Nutzungsaufnahme BA III Juli 2029
Nutzungsaufnahme BA IV Dezember 2030
Verwendungsnachweis September 2031
Nachdem der Stadtrat die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zur Sanierung und Erweiterung der Mittelschule Immenstadt zur Kenntnis genommen und diskutiert hatte, fasste der Stadtdtrat einstimmig den Beschluss
- der Entwurfsplanung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
- den zugehörigen Förderantrags bei der „Regierung von Schwaben“ einzureichen.
- im Vorgriff auf den Haushalt 2025 eine Mio. Euro zur Fortführung des Projekts freizugeben.
- in die Haushalte für die kommenden Jahre die Kosten gemäß Kostenberechnung aufzunehmen.
Um beste Bildungsvoraussetzungen zu schaffen geht die Stadt an finanzielle Grenzen
Einen großen Respekt an die beteiligten Lehrkräfte, Mitarbeiter der Verwaltung und Fachplaner, die ein beeindruckendes Schulneubau-/Sanierungskonzept erstellt haben, das beste pädagogische Lernbedingungen für künftige Mittelschulgenerationen bieten wird. Dies hat seinen hohen monetären Preis, den – so hatte ich heute den Eindruck – alle Stadträte und Bürgermeister Nico Sentner bewusst als Bildungsinvestition in die Zukunft zahlen wollen.
Ein moderner Schulbau fördert die Lernatmosphäre und ermöglicht Lehrern, vielfältige Lernmethoden einzusetzen. Schüler und Lehrer werden motiviert und engagieren sich, wenn sie sich an ihrer Schule wohlfühlen. Und eine moderne Schule bietet Schülern aus unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen die Möglichkeit, unter vergleichbaren Bedingungen zu lernen.
Bis die neue Mittelschule komplett fertig gestellt sein wird, müssen Schüler, Lehrer und Eltern eine lange Durststrecke mit etlichen Kompromissen und Zumutungen zurücklegen, auch wenn die Planer noch so gut die Einschränkungen im laufenden Betrieb vermeiden wollen. Container-Klassenräume und Baulärm werden anstrengend werden. Ich hoffe, das Ergebnis einer überzeugenden neuen Mittelschule wird es in 5 – 8 Jahren zeigen, dass sich für unsere Immenstädter Kinder und Jugendlichen die Mühen gelohnt haben.
Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender
7. Stadtwerke – Wasser und Abwassergebühren steigen ab 2025, Niederschlagswassergebühren sinken
Die Stadtwerke stellten das Ergebnis der Kalkulation (vorgenommen mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH) zum Wasser, Niederschlagswasser und Abwasser vor.
Grundsätzlich darf in diesem Bereich kein „Gewinn“ erzielt werden. Ausgaben und Einnahmen müssen ausgeglichen sein.
Wasserverbrauchsgebühr m³ brutto aktuell 1,81 Euro; neu: 2,03 Euro
Grundgebühr Wasser steigt individuell – je nach Wohnungsgröße von bis zu 60 m -mehr als 180 m² (34,24 Euro – 102,72 Euro)
Schmutzwassergebühren m³ brutto: aktuell: 1,93 Euro; neu: 2,42 Euro
Grundgebühr Schmutzwasser: Es gilt das gleiche wie bei Grundgebühr Wasser
(51,00 Euro – 75 Euro)
Niederschlagswassergebühr pro m² bebaute Fläche: aktuell 0,78; neu 0,58 Euro
Auch im Einzelhandel und der Industrie wurden die Gebühren überprüft und entsprechend angepasst.
Der Stadtrat beschloss einstimmig die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung und der Entwässerungssatzung zum 1. Januar 2025.
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