1. Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts von 2012 beschlossen

Das in der Stadtratssitzung in einer Präsentation vorgelegte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept ist eine Fortschreibung des ISEK von 2012, das bisher als Leitfaden für die Weiterentwicklung der Innenstadt diente. Um eine weitere Stärkung der Innenstadt voranzubringen und auch künftig ihre wirtschaftliche Funktionsfähigkeit sicher zu stellen, hatte sich der Stadtrat dazu entschlossen, den Leitfaden des ISEK zu überarbeiten und neu nach den heutigen Bedürfnissen auszurichten. Dabei wurden die Bevölkerung und private Akteure mit eingebunden.

Mit folgenden Problemstellungen hat sich der sich das ISEK-Prozess auseinandergesetzt:

– In Teilen der Innenstadt liegen Leerstände in den Erdgeschosslagen vor, teilweise Gebäudeleerstände bzw. Unter- oder Fehlnutzungen.

– Wohnen in der Innenstadt kann aufgrund der teils schwierigen Immobiliensituation nur in einigen Bereichen adäquat stattfinden.

– Mobilität und Durchgangsverkehr werden als besondere Herausforderungen gesehen.

Ziel des ISEK-Prozesses ist, die vorliegenden Problemstellungen anzugehen. Dabei werden auch die Ortsteile (z.B. Bühl als wichtiger touristischer Standort) mit ihren Funktionen und weiteren Entwicklungsoptionen im gesamtstädtischen Zusammenhang gesehen. Außerdem werden integrierte, gesamtörtliche und nachhaltige Entwicklungskonzepte erarbeitet, die insbesondere quantitative und qualitative Aussagen zu den Themen Siedlungs- und Gebäudestruktur, Verkehr und Mobilität, Energie, Wirtschaft, Tourismus und Kultur, Bildung und Soziales sowie Umwelt, Landschaft und Nachhaltigkeit enthalten und die der angestrebten Stärkung von Immenstadt dienen.

Insgesamt wurden 47 Maßnahmen aus den verschiedensten Handlungsfeldern erarbeitet und deren Priorisierung festgelegt.

Der Prozess der ISEK-Erstellung lebte vom Austausch mit den lokalen Experten, mit der Verwaltung sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Abstimmung mit der Stadt Immenstadt in Lenkungsgruppengesprächen bildete die Basis dieses Prozesses. In einem interaktiven Planungsprozess wurden die Planungsziele und Maßnahmen immer wieder diskutiert, abgewogen und abgestimmt. Dies schloss auch die Fachpartner zur Mobilität (PGT Umwelt und Verkehr GmbH Hannover) mit ein.

Parallel zu den Abstimmungen der Gremien, Fachämter und Experten fanden mehrere Veranstaltungen statt (Auftakt-, Zukunfts- und Ergebnisforum, Senioren,- Mobilitäts- und Jugendworkshops), in denen Bürger und lokale Akteure zu Fragen der Entwicklung Stellung beziehen konnten und die Öffentlichkeit intensiv beteiligt wurde.

Das vorliegende ISEK für Immenstadt ist nun die konzeptionelle Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln aus dem Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ von Bund und Land.

Ich bedanke mich bei der Verwaltung, dass ich die dem Stadtrat vorliegende Präsentation zu ISEK und der Vorbereitenden Untersuchung „Bühl am Alpsee“ auf unserer Homepage veröffentlichen kann!

Die komplette ISEK-Dokumentation können Sie über den Link https://www.stadt-immenstadt.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Wirtschaft_Bauen_Umwelt/Bauen_Planen/ISEK/Bericht_Fortschreibung_ISEK_Immenstadt.pdf direkt auf der städtischen Homepage ansehen oder herunterladen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat das erarbeitete Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK).

2. Nach dem Verfahren der Vorbereitenden Untersuchungen beschließt der Stadtrat die Satzung des Sanierungsgebiets „Bühl am Alpsee

Im Rahmen des ISEK wurden für den Ortsteil Bühl Vorbereitende Untersuchungen (VU) zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets durchgeführt. Im Verfahren wurde geprüft, ob und in welchen Bereichen der schon bestehenden Sanierungsgebietskulisse weiterhin Sanierungsbedarf besteht. Im Ergebnis wurde die Sanierungsgebietskulisse um rund 1,5ha erweitert.

Bei der VU wurde festgestellt, dass das Ziel der Aufwertung der Quartiere und die Beseitigung städtebaulicher Missstände immer noch Gültigkeit besitzt. Diese Ziele bilden die Grundlage für das Maßnahmenkonzept für die kommenden 10-15 Jahre.

Die im Rahmen der Fortschreibung der Sanierungssatzung beteiligten Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden von dem Vorhaben unterrichtet und um Stellungnahmen gebeten. Alle Anregungen und Bedenken der TÖB wurden in der vorliegenden Begründung zur Kenntnis genommen und im Stadtratsbeschluss zur Umsetzung des Sanierungsverfahrens mit in die abzuwägenden Belange einbezogen. Dazu hat das Gutachterbüro eine Abwägungstabelle mit allen eingegangenen Stellungnahmen zusammengestellt, die im VU-Bericht eingearbeitet ist.

Die im Rahmen der Erstellung der VU beteiligten Betroffenen (Eigentümer im Untersuchungsbereich) wurden beteiligt.

Einstimmig beschloss der Stadtrat:

1. Die Ausführungen zum Sachverhalt werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat beschließt und billigt die Sanierungsgründe, Sanierungsziele und das Maßnahmenkonzept auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen.

2. Der Stadtrat beschließt die in der Abwägungstabelle zur VU zusammengefassten Ergebnisse der Beteiligung und Mitwirkung der Träger öffentlicher Belange sowie der Betroffenen.

3. Der Stadtrat beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Bühl am Alpsee“ gemäß dem Vorschlag der Vorbereitenden Untersuchungen (Vergrößerung um 1,5ha zur Sanierungssatzung vom 12. Juli 2000).

4. Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Immenstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Bühl am Alpsee“. Die Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, beträgt 15 Jahre. Sollte die Sanierung nicht innerhalb des vorgenannten Zeitraums durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.

3. Ganztagesbetreuung GS Stein – Vergabe Architektenleistung

In der Sitzung des Stadtrates im April 2024 wurde die Machbarkeitsstudie zur Ganztagesbetreuung in der Grundschule Stein vorgestellt und die Durchführung nach der Vergabe-Verordung (VgV) beschlossen. Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Landherr & Wehrhahn, München und unter Beteiligung der Firma AnBau aus Lindau (für Nachhaltigkeitsthemen) das Vergabeverfahren für die Architektenleistungen angeschoben. Für die Leistungen haben sich in der ersten Runde des VgV-Verfahrens elf Büros für die Objektplanung beworben.

Auf Basis einer Bewertungsmatrix hat das Büro Landherr & Wehrhahn, München die Bewerbungen ausgewertet und es wurden vier Büros in die nächste Vergabe-Runde eingeladen. Es gingen drei Angebote für die zu vergebenden Architektenleistungen ein. Nach Auswertung der Angebote wurde aufgrund der eindeutigen Rangfolge (Bewertungsmatrix) auf Gespräche mit den Bietern verzichtet.

Auf Rang eins befindet sich der Bieter FG Architekten und Sachverständige GmbH aus Sonthofen (Auftragssumme: rund 551.000 Euro) und soll nach Ablauf der Einspruchsfrist mit dem Projekt beauftragt werden.

Die FG Architekten und Sachverständige GmbH aus Sonthofen stellten dem Stadtrat ihre Planung in einer Präsentation vor.

Der Stadtrat nahm das vorgestellte Ergebnis des VgV-Verfahrens zur Kenntnis und beschloss einstimmig die Vergabe der Objektplanung an FG Architekten und Sachverständige GmbH, Sonthofen. Die Stadtverwaltung wurde zur Durchführung aller hierfür weiteren Schritte ermächtigt

4. Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 1. Dezember 2021 muss aufgrund einer Novellierung des Gesetzes über das Bayerische Straßen- u. Wegegesetz (§ 5 „Reinigungsarbeiten“) angepasst werden.

Geändert wird, dass ein Anlieger nunmehr nach der angeführten Rechtsprechung zur Reinigung nur dann verpflichtet ist, wenn diese „dringend erforderlich“ ist. Damit ist es von vornherein unzulässig, pauschal vorbeugende, zeitlich wiederkehrende Reinigungspflichten aufzuerlegen. Die Abwälzung von Reinigungs- u. Sicherungspflichten auf die Anlieger steht nach aktuellen Urteilen unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. So ist zum Beispiel die Abwälzung der Reinigung von Teilen einer verkehrsmäßig hochbelasteten Fahrbahn oder auch die Beseitigung von Hundekot auf die Anlieger i. d. R. unzulässig bzw. unzumutbar.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.