Wesentliche Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 27. Februar 2025
1. Haushalt 2025 mit Finanzplan 2025-2028 mit großer Mehrheit verabschiedet
Insgesamt beläuft sich der Vermögenshaushalt (Investitionen), auf 25,2 Millionen Euro. Der Verwaltungshaushalt für laufenden Ausgaben beträgt 45,7 Millionen Euro.
Die Gesamtschulden steigen bis zum Jahresende von rund 62 Mio. auf 79,2 Mio. Euro (Stadt 28,96 € auf 33,61 Mio. € plus Stadtwerke 33,07 Mio. € auf 45,61 Mio. €)
Der Haushalt der Stadt Immenstadt sieht im Jahr 2025 eine Kreditaufnahme von 7 Mio. Euro und Tilgungen von 2.352.000 Euro vor. Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A 380 v. H., für die Grundsteuer B 535 v. H. und für die Gewerbesteuer 380 v.H. bleiben unverändert.
Wir bedanken uns bei Kämmerer Stefan Holzinger, dass wir seine Präsentation zum Haushalt veröffentlichen dürfen.
Mit großer Mehrheit (20 : 3 Stimmen) verabschiedete der Stadtrat den vorgestellten Haushalt 2025 und den Finanzplan der Stadt Immenstadt für die Jahre 2026-2028.
Besorgniserregende Entwicklung der Freien Finanzspanne
Rede zur Verabschiedung des Haushaltes 2025 von Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender der Wählergemeinschaft die Aktiven
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sentner, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herrn der Verwaltung, liebe Mitbürger.
Pflichtaufgaben stehen im Vordergrund
Der Haushalt 2025 bildet ab, dass sich Stadtrat und Verwaltung auf die Kernthemen der städtischen Daseinsvorsorge konzentrieren. Alle geplanten Investitionen im Vermögenshaushalt werden im Rahmen der Daseinsvorsorge und Pflichtaufgaben getätigt. Als Fraktion haben wir alle geplanten Projekte aus Überzeugung unterstützt. Vor allem die Investitionen in die Ganztagesbetreuung an unseren Grundschulen, die mit rund 2,1 Mio. Euro zu Buche schlagen.
Es war nicht möglich, die hoch defizitäre Hofgarten-Veranstaltungshalle zu halten. Die Finanzierung des Abbruchs und der Umgestaltung der Hofgartenanlage ist folgerichtig. Für unsere Bevölkerung und die Maria-Stern-Realschule ist es eine ‚win-win-Situation‘ dass die Sporthalle durch eine zeitgemäße Bühnentechnik und ein Brandschutzkonzept so ertüchtigt wird, dass unsere Vereine und die Stadt von Freitag bis Sonntag diese Halle mit bis zu 450 Sitzplätzen und die Schule die Halle unter noch besseren Bedingungen als bisher unter der Woche für Schulveranstaltungen nutzen können. Die 190.000 Euro, von denen das Schulwerk 40.000 Euro beisteuert, sind somit gut investiert.
Im wahrsten Sinne des Wortes notwendig sind die 160.000 Euro für die geplante Obdachlosenunterkunft und die Unterkunft für in Not geratene Familien in der Bachreute und die 250.000 Euro für den Schutzwall Unterm Horn.
Die eingestellten Mittel für die geplanten Straßensanierungen (Knottenried – Diepolz; Göhlenbühl – Freibrechts und Rauhenzell -Häuser) und den regulären Straßenunterhalt sind dringend erforderlich. Aufgrund knapper Finanzen wurden diese immer wieder geschoben und es ist richtig, dass wir unsere Straßeninfrastruktur einigermaßen in Schuss halten.
Rentierliche Ausgaben sind die geplanten Erweiterungen von Parkplätzen. Die Erstellung und Erweiterung des Parkplatzes am Werdensteiner Moos hat gezeigt, dass die Investitionen sich in kurzen Zeiträumen (2 – 3 Jahren) amortisieren und sowohl Einheimische als auch Gäste unser Wanderwegenetz oder eine senioren- und behindertengerechte Alpseepromenade nützen können. Außerdem dient die Verlegung des Parkplatzes am Naturparkzentrum langfristig der Verkehrsberuhigung am Alpsee.
Insgesamt summiert sich unser Vermögensetat auf 25,2 Millionen Euro. Ein großer Wermutstropfen ist es für unsere Fraktion, dass Immenstadt nicht über die finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, wie geplant die Sanierung der Mittelschule voranzubringen. Unser aller Anspruch sollte sein: sobald sich ein Finanzierungsfenster öffnet, dieses Projekt durchzuführen.
Auch in Zukunft bleibt es für unsere Stadt eine Daueraufgabe, die Einnahmenseite weiter zu stärken und kritisch auf die Ausgaben zu blicken.
Wirtschaft stärken und Einsparungen vornehmen
Auch künftig müssen Handwerk, produzierender Mittelstand und Tourismus gestärkt werden, um die Wirtschaftskraft unserer Stadt zu steigern, damit wir für die Bürger weiterhin ein gut funktionierendes, soziales Gemeinwesen bleiben werden. Gerade der Tourismus hat in Immenstadt Potential. Deswegen ist es für uns ein weiterer Wermutstropfen, dass im Bereich des Tourismus, den wir als Wachstumsbranche sehen, Stellen gestrichen werden, aber auch der Verzicht auf eine Springer-Stelle im Bereich der Kindergärten. Wegen der deutlich ansteigenden Neuverschuldung tragen wir aber diese Kürzungen im Verwaltungshaushalt, der mit einem Ansatz von 45.7 Mio. Euro um 8,3% zum Vorjahr ansteigt, mit.
Schuldenanstieg bremsen
Immenstadts Schulden steigen bis zum Jahresende von aktuell rund 29 auf 33,6 Millionen Euro. Dazu summieren sich 45,6 Millionen Euro Schulden der Stadtwerke zu einem prognostizierten Gesamtschuldenstand von 79,2 Mio. Euro
Es bleibt eine Daueraufgabe, die städtische Finanzkraft zu stärken und die deutlich ansteigende Verschuldung der letzten Jahre zu bremsen.
Der geplanten Neuverschuldung können wir aus folgenden Gründen zustimmen:
– In der Vergangenheit wurden immer weniger Schulden aufgenommen, als bei der Verabschiedung der Haushalte eingeplant war (2024: prognostizierter Schuldenstand 70,87 Mio. Euro – tatsächlicher Schuldenstand am Jahresende 62,03 Mio. Euro, -8,84 Mio Euro).
Der hoch defizitäre Unterhalt des Hofgartens entfällt mit dem Abbruch. Die schon angesprochene Maria-Stern-Lösung spart künftig erhebliche Finanzmittel ein.
– Die von Verwaltung und Stadtrat durchgeführten Maßnahmen in den Bereichen Parkgebühren, Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag und Zweitwohnungssteuer haben die letzten Jahre zu deutlich gestiegenen Einnahmen geführt (2024 rund 3,4 Mio. Euro auf nun 3,5 Mio. Euro 2025).
– Die Stadtwerke, die grundsätzlich kostenneutral wirtschaften müssen, haben in ihrem Wirtschaftsplan alle geplanten Investitionen im Bereich der Fernwärme mit Krediten finanziert darstellt. Wenn dieses Netz in Betrieb genommen werden kann, fließen die Beiträge der Nutzer und die Kredite können entsprechend getilgt werden.
Die defizitären Einrichtungen Tiefgaragen und Bäder belasten die Bilanz der Stadtwerke. Vor allem bei den Bädern sind Entscheidungen zu treffen, die dieses Defizit deutlich senken.
Besorgniserregende Entwicklung der Freien Finanzspanne
Die Freie Finanzspanne zeigt auf, wieviel Finanzmittel die Stadt nach der Bedienung der Verbindlichkeiten noch für Investitionen bleiben.
Die Freie Finanzspanne stagniert auf niedrigem Niveau (Ansätze 2024: 1,26 Mio., 2025: 0,72 Mio., 2026: 0,24 Mio und 2027: 0,14 Mio. Euro). Ohne weitere deutliche höhere Schuldenaufnahme mit höheren, aber immer noch moderaten, Zinssätzen, können wir die wichtigen Projekte nicht finanzieren.Herbert Waibel
Konnexitätsprinzip wird grob missachtet
„Das Konnexitätsprinzip stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene übertragen werden, ohne dass die Kommunen für diese Mehrbelastung vom Land einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Es gilt: Wer bestellt, der bezahlt.“ (Google)
Den Kommunen werden von Bund und Land immer wieder Aufgaben aufgebürdet, die nicht ausreichend finanziert werden. Das Konnexitätsprinzip wird immer mehr ausgehebelt. Ein Beispiel sind die enormen Kosten bei den Investitionen und dem künftigen Unterhalt der sinnvollen! Ganztagesbetreuung an den Schulen, die wir als Stadt zu schultern und letztendlich mit Krediten zu finanzieren haben. Aber auch eine umgesetzte Schnapsidee des bayer. Ministerpräsidenten Söder, dass ab 1. April d.J. Kommunen E-Fahrzeuge kostenlos parken lassen müssen, ohne dass der Ausfall an Parkgebühren kompensiert wird, zeigt exemplarisch auf, wie Bayern auf Kosten der Kommunen handelt. Auch wirken auf diesem Hintergrund die Beschwörungen vom “Bürokratieabbau” wie hohle Phrasen, müssen sich jetzt hunderte Kommunen mit dieser Anweisung rechtlich auseinandersetzen.
Ein deutliches Plus für Kommunen bei den staatlichen Steueranteilen wäre das Gebot der Stunde, damit diese ihre ihnen zugewiesenen Pflichtaufgaben zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung leisten können, ohne dass sie sich übermäßig verschulden müssen.
Trotz aller Widrigkeiten wollen wir mit Stadtrat, Bürgermeister und Verwaltung weiter konstruktiv daran mitwirken, dass wir für unsere Bürgerinnen und Bürger ein soziales und attraktives Wohnen in Immenstadt ermöglichen.
Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktiven Beratungen.
Wir bedanken uns ebenso bei der Verwaltung mit Kämmerer Stefan Holzinger und Bürgermeister Nico Sentner an der Spitze, für die gut vorbereitete, transparente Präsentation des Haushalts.
Wir stimmen dem Haushalt 2025 zu.
2. Generalsanierung Mittelschule Immenstadt wird wegen Finanzproblemen verschoben

Das Architekturbüro heilergeiger, Kempten und Heid-Architekten, Fürth (bzw. die entsprechenden Fachplaner) erstellen aktuell die Planungsleistungen der Generalsanierung. Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 50 Mio. € (Bauabschnitt I +II Neubau und Erweiterung ca. 24,9 Mio. €; BA III Generalsanierung 57er-Bau ca. 14,9 Mio. €, BA IV Generalsanierung 86er-Bau ca. 10Mio. €).
In der Stadtratssitzung vom 21. Nov. 2024 wurde beschlossen, von 2025 – 2031 diese Kosten anteilig in die Haushalte aufzunehmen und der Terminplan vorgestellt.
Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage kann nach Aussage der Verwaltung die Maßnahme nicht wie geplant finanziert werden und schätzt, dass die Durchführung frühestens 2030 beginnen kann, weshalb der Beschluss vom 21. November 2024 aufgehoben werden muss.
Im Haushalt 2025 werden 2,0 Mio. € für die Generalsanierung der Mittelschule aufgenommen, um die bereits beauftragten Planungsleistungen abzuschließen und zu finanzieren. Die angenommenen Kosten der Folgejahre werden – aufgrund der späteren Durchführung – nicht im Haushalt 2025 aufgenommen.
Da die Baumaßnahme verschoben werden muss, soll der Förderantrag bei der Regierung von Schwaben zurückgezogen werden, um bei der tatsächlichen Baudurchführung die dann aktuellen Kostenrichtwerte einfließen lassen zu können.
Bei der Debatte wurde deutlich, dass viele Stadträtinnen und Stadträte die Verschiebung der Baumaßnahme sehr kritisch sehen und kritisierten vor allem die Formulierung im Beschlussvorschlag “… die Durchführung der Baumaßnahme „Generalsanierung Mittelschule“ voraussichtlich auf das Jahr 2030 zu verschieben. Sollte es die Haushaltslage vorher zulassen, soll eine frühere Realisierung der Maßnahme geprüft werden.” die Festlegung auf das Jahr 2030. Auf Vorschlag von Stadtrat Herbert Waibel (die Aktiven) wurde diese zeitliche Festlegung aus dem Beschlussvorschlag gestrichen. Bürgermeister Nico Sentnter machte deutlich, dass dieses Projekt für ihn und die gesamte Verwaltung hohe Priorität genießt und er den Stadtrat selbstverständlich signalisieren würde, wenn die Finanzlage einen Beginn vor 2030 zulassen würde.
Mit 17 : 6 Stimmen beschloss der Stadtrat
– den Stadtratsbeschluss vom 21. November 2024 aufzuheben
– die Durchführung der Baumaßnahme „Generalsanierung Mittelschule“ zu verschieben und sobald es die Haushaltslage zulässt, eine Realisierung der Maßnahme zu prüfen.
– die Verwaltung zu ermächtigen, mit der Regierung von Schwaben bzgl. der Förderkonditionen in Verhandlung zu treten und bei Bedarf den Förderantrag zurückzuziehen.
3. Parkgebührenordnung – Neufassung wegen Parkbefreiung Elektrofahrzeuge und Parkster-App erforderlich
Ab dem 1. April 2025 sind nach Beschluss der Staatsregierung in Bayern Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen für die ersten drei Stunden von Parkgebühren befreit, sofern eine Parkscheibe oder eine andere Parkzeitüberwachung genutzt wird. Parkgebührenordnungen und Parkautomaten sind entsprechend anzupassen, eine spezielle Beschilderung ist nicht zwingend erforderlich. Laut der Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung vom 3. Dezember 2024 muss die Parkgebührenordnung der Stadt aufgrund der neuen Regelung um § 2a ergänzt werden Die Parkscheinautomaten können mit einem entsprechenden Hinweisaufkleber versehen werden.

Gleichzeitig soll Änderung der Gebührener über die Parkster-App bei den Außenparkplätzen erfolgen. Ab dem 1. April 2025 soll von der Echtzeitabrechnung über Parkster auf eine pauschalierte Abrechnung bei der vier Stunden Taktung umgestellt werden. Danach soll wieder eine Echtzeitabrechnung erfolgen. Hierdurch wurden von der Verwaltung voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 20.000 Euro pro Jahr berechnet.
Der Stadtrat nahm die Novellierung der Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung zur Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge zur Kenntnis.
Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat, die daraus folgend notwendigen Änderungen in die Parkgebührenordnung der Stadt aufzunehmen und die Verwaltung mit der entsprechenden Kennzeichnung der Parkscheinautomaten zu beauftragen.
Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Gebührenerhebung der Außenparkplätze über Parkster künftig für vier Stunden pauschaliert und anschließend mit einer Echtzeitabrechnung durchzuführen.
4. Eigenbetrieb Stadtwerke – Ausgliederung Verbindlichkeiten auf ein selbständiges Kommunalunternehmen
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat die Stadt Immenstadt ihren bisherigen Eigenbetrieb Stadtwerke Immenstadt in das Kommunalunternehmen Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu AöR übergeleitet.
In diesem Zusammenhang sollen auch sämtliche bestehenden Verbindlichkeiten, welche dem bisherigen Eigenbetrieb Stadtwerke Immenstadt zuzuordnen sind, auf das Kommunalunternehmen Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) übergehen und künftig sämtliche neuen Verbindlichkeiten gleich direkt durch das Kommunalunternehmen aufgenommen werden.
Einstimmig beschloss der Stadtrat:
– Sämtliche bestehenden Verbindlichkeiten, welche dem bisherigen Eigenbetrieb Stadtwerke Immenstadt zuzuordnen sind, können auf das Kommunalunternehmen Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu AöR ausgegliedert werden und auf dieses übergehen.
Künftig können sämtliche neuen Verbindlichkeiten gleich direkt durch das Kommunalunternehmen aufgenommen werden.
– Die Stadt Immenstadt übernimmt für sämtliche bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Kommunalunternehmens Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu AöR eine Ausfallbürgschaft.
– Die Verwaltung der Stadt Immenstadt sowie das Kommunalunternehmen werden ermächtigt sämtliche in diesem Zusammenhang jeweils notwendigen formellen sowie vertraglichen Erfordernisse in die Wege zu leiten und umzusetzen.
5. Ganztagesbetreuung Grundschule Stein – Fachplanungen vergeben
In der Sitzung des Stadtrates vom 25. April 2024 wurde die Machbarkeitsstudie zur Ganztagesbetreuung in der Grundschule Stein vorgestellt und die Durchführung eines VgV (Vergabeverordnung)-Verfahrens beschlossen. Die Stadtverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Landherr & Wehrhahn, München und unter Beteiligung der AnBau aus Lindau (für Nachhaltigkeitsthemen) das Vergabeverfahren für die Ingenieurleistungen durchgeführt.
Für die Leistungen haben sich in der ersten Runde des VgV-Verfahrens (einfache Bewerbung) etliche Büros beworben:
Technische Ausrüstung ELT (Elektrotechnik) 6 Büros; Technische Ausrüstung HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) 5 Büros; Tragwerksplanung 17 Büros.
Auf Basis von Bewertungsmatrizen hat das Büro Landherr & Wehrhahn, München im Zuge des VgV-Verfahrens die Bewerbungen ausgewertet und Vorschläge zur Einladung in die nächste Bewerbungsrunde erstellt. Es wurden jeweils 4 Ingenieurbüros aufgefordert ein detailliertes Angebot abzugeben.
Bis Ende der Angebotsfrist am 20. Dezember 2024 gingen für die Ingenieurleistungen jeweils 4 Angebote ein. Nach Auswertung der Angebote wurde aufgrund der eindeutigen Rangfolge und angemessenen Preise auf Gespräche mit den Bietern verzichtet.
Es ergeben sich folgende Ingenieurbüros / Fachplaner (Honorarangaben brutto):
Technische Ausrüstung ELT Ingenieurbüro TGA-Elektrotechnik IB.S GmbH, Kempten (Honorar: ca. 120.500 €)
Technische Ausrüstung HLS: Ingenieurbüro Thomas Dudek, Gmund am Tegernsee (Honorar: ca. 112.200 €)
Tragwerksplanung: Müller+Klein Ing.büro für Bauwesen GmbH, Freiburg (Honorar: ca. 98.300 €)
Diese Büros sollen nach Ablauf der Einspruchsfrist spätestens am 10. März 2025 mit der Durchführung der Leistungen beauftragt werden.
Die Gesamtmaßnahme wurde lt. der Machbarkeitsstudie auf rund 5,1 Mio. € geschätzt. Auf dieser Grundlage wurden die Planungskosten mit ca. 999.000 € bewertet.
Die zu vergebenden Fachplanerleistungen inkl. der bereits beauftragten Architekturleistung (rund 551.000 €) liegen innerhalb des geschätzten Kostenrahmens.
Der Stadtrat nahm das vorgestellte Ergebnis des VgV-Verfahrens zur Kenntnis und beschloss einstimmig die Vergabe an die oben genannten Ingenieurbüros für die Leistungen im Bereich Tragwerksplanung, Elektrotechnik und Heizung-Lüftung-Sanitär. Die Stadtverwaltung wurde zur Durchführung aller hierfür weiteren Schritte ermächtigt.
6. Betriebshof erhält neue Fahrzeuge und Geräte
Im Betriebshof der Stadt Immenstadt stehen für das Jahr 2025 folgende Ersatzbeschaffungen bei den Fahrzeugen an: ein Geräteträger, ein Kommunalfahrzeug, ein Motormäher, sowie verschiedene Winterdienstausstattungs-Bestandteile.
Durch den Vergleich von Neufahrzeugen, gut gebrauchten Fahrzeugen oder Vorführgeräten sowie u.U. Sammelbestellungen wird eine nachhaltige und wirtschaftliche Beschaffung angestrebt (Kostenansatz: 385.000 Euro [435.000 € minus 50.000 € Erlös Verkauf Altgeräte]).
Der Stadtrat nahm das vorgestellte Konzept für die Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge im Betriebshof für das Jahr 2025 zur Kenntnis. Einstimmig beauftragte der Stadtrat die Verwaltung mit den weiteren Schritten (Angebotseinholung und Beauftragung / Bestellung) und die entsprechenden finanziellen Mittel sind für das Jahr 2025 in den Haushalt einzustellen.
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