Grünen-Fraktion besetzt Bauausschuss neu
Auf Antrag der Partei Bündnis 90/ Die Grünen (Grüne) wird der Bau- und Umweltausschuss neu besetzt. Für Barbara Holzmann wird Tina Thaqi ordentliches Mitglied im Ausschuss, Barbara Holzmann übernimmt ihre Stellvertretung. Der Stadtrat änderte entsprechend seine Geschäftsordnung.
2. Ganztagesbetreuung Königsegg-Grundschule – Förderantrag an die Regierung von Schwaben gestellt
Für Grundschüler (beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe) besteht ab dem Jahr 2026 ein gesetzlicher Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Am 28. September 2023 wurde vom Stadtrat ein Hort in Kombination mit dem schulischen Angebot dem gebundenen Ganztag als Betreuungsform festgelegt . Mit Beschluss vom 25. April 2024 hat sich der Stadtrat für den Kooperativen Ganztag (KoGa) ausgesprochen und den Beschluss vom 28. Sept. 2023 aufgehoben (siehe https://www.dieaktiven.de/blog/2024/04/26/kuenftiges-konzept-der-ganztagesbetreuung-an-den-immenstaedter-grundschulen-wird-vorangetrieben/). In dieser vergleichsweise neuen Betreuungsform ist eine Doppelnutzung der Räume, sowohl für die Schule als auch für die Ganztagsbetreuung, möglich. Daneben war auch gewährleistet, dass eine Betreuungsquote von mindestens 80 % erfüllt werden kann. Beim Hort dagegen war bislang eine Deckelung bei 200 Plätzen gesetzt. In den abschließenden Gesprächen mit der Regierung von Schwaben haben deren Mitarbeiter signalisiert, dass es fördertechnisch sinnvoller sei, einen Hort zu bauen, sowie den gebundenen Ganztag als solches bestehen zu lassen. Die Obergrenze für den Hort würde man seitens der Regierung bis 250 Kindern mitgehen.
Die baulichen Maßnahmen für die Einfach-Turnhalle und zur Deckung des Raumbedarfs für die Ganztagsbetreuung sind bei der Variante Hort und KoGa im Wesentlichen identisch, es werden lediglich vorübergehend andere Raumbezeichnungen (für den eigentlichen Förderantrag bzw. zum Start der Einrichtung) erforderlich.
Für die Stadt ergibt sich im Ergebnis eine deutlich höhere Förderung. Gleichzeitig liegt die schriftliche Zusage der Regierung von Schwaben vor, dass – sollte es von der Anzahl der zu betreuenden Kindern nicht ausreichen – die Stadt Immenstadt auf den „KOGA“ also den kooperativen Ganztag umstellen könne. Außerdem fanden noch zwischen Verwaltung, Schul- und Hortleitung, sowie dem Büro FG-Architektur noch ergänzende Gespräche mit der Kita-Fachaufsicht des Landratsamtes Oberallgäu statt.
Zwischenzeitlich hat das Büro FG-Architektur unter Beteiligung der entsprechenden Fachplaner die Leistungsphase 3 – die sog. Entwurfsplanung inkl. einer detaillierten Kostenberechnung fertiggestellt. Die für den Förderantrag zusammengestellten Unterlagen werden nach positivem Beschluss durch den Stadtrat an die Regierung von Schwaben verschickt. Bei der vom Stadtrat favorisierten Variante 1 (einfache Ausführung Lehrerparkplatz) kommen nach Abzug der voraussichtlichen Förderungen im besten Falle rund 9,125 Mio Euro und im schlechtesten Fall 10,266 Mio. Euro Eigenanteil auf die Stadt zu.
Der Zeitplan für den eigentlichen Bauantrag, die Ausführungsplanung, Ausschreibung und die vorgesehene bauliche Umsetzung wurde vom Architekturbüro in einer Präsentation vorgestellt. Wir bedanken uns beim FG-Architekturbüro und Bürgermeister Nico Sentner, dass wir diese Präsentation veröffentlichen dürfen.
Der Stadtrat nahm den durch das Büro FG-Architektur, Sonthofen vorgestellten Entwurf zum Neubau einer Einfeldhalle und der Ganztagesbetreuung an der Königsegg-Grundschule Immenstadt zur Kenntnis und beschloss gegen eine Stimme, Bürgermeister Nico Sentner zu ermächtigen, den entsprechenden Förderantrag (Parkplatz Variante 1, einfacher Ausbau) bei der Regierung von Schwaben zu stellen und gleichzeitig alle weiteren Schritte und Handlungen zur Umsetzung dieser baulichen Maßnahme – vorbehaltlich eines entsprechenden positiven Förderbescheids – vorzunehmen
Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2025 und den Folgejahren aufgenommen.
3. Gemeindeverbindungsstraße zwischen Rauhenzell und Häuser wird saniert
Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Rauhenzell und Häuser (Gemeinde Burgberg) mit einer Länge von ca. 800m ist in einem desolaten Zustand und muss saniert werden. Die Planung fand in Abstimmung mit der Gemeinde Burgberg statt.
Geplant ist das Durchfräsen der anstehenden Straße einschließlich des ungebundenen Oberbaus, die Stabilisierung/Verbesserung des Straßenoberbaus und die Errichtung von drei Ausweichbuchten, damit künftig bei Begegnungsverkehr nicht mehr auf die angrenzenden privaten Flächen ausgewichen werden muss – sowie der abschließende Einbau einer neuen Asphalttragdeckschicht. Das gesamte gefräste Material der bestehenden Straße bleibt vor Ort und wird im kompletten Streckenabschnitt zur Weiterverwendung wieder eingebaut. Fehlendes Material, v.a. im Bereich der neuen Ausweichbuchten, wird ergänzt. Für die Bodenverfestigung und die vorbereitenden Tiefbau-/Asphaltierungsarbeiten wurden separat Angebote eingeholt. Da die vorhandene Straße z.T. auf Privatgrund verläuft, wird nach Abschluss der Bauarbeiten die Straße neu vermessen und die erforderlichen Teilflächen entweder getauscht oder von der Stadt Immenstadt bzw. der Gemeinde Burgberg erworben. Die Gemeinde Burgberg beteiligt sich an der Erneuerung der Straße mit einem Betrag in Höhe von max. 250.000,00 €; ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss liegt vor.
Die Tiefbau- und Asphaltierungsarbeiten wurden beschränkt nach VOB/A ausgeschrieben.
Die wirtschaftlichsten Angebote summieren sich auf Gesamtbaukosten in Höhe von 355.981,54 € brutto zzgl. Bauneben- und Grunderwerbskosten. Die Planungskosten inkl. Vermessung betragen ca. 40.000 €, die Grunderwerbskosten (Kaufpreise, Vermessung, Notarkosten) werden auf 35.000 € geschätzt.
Die voraussichtliche Gesamtkosten für die Sanierung des Streckenabschnittes (St2006) Rauhenzell – Häuser (Basis für die Abrechnung mit der Gemeinde Burgberg) belaufen sich auf ca. 430.000 €.
Einstimmig beschloss der Stadtrat die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme zu beauftragten und ermächtigte den Ersten Bürgermeister, die erforderlichen Aufträge zu vergeben.
4. Fußgängerbrücke Adolph-Probst-Straße muss saniert werden – Planungen zur Verlängerung der Bahnhofsunterführung werden ausgesetzt.
In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde vorgestellt, dass die Fußgängerbrücke in der Adolph-Probst-Straße über die Stadtspange und die Bahngleise ist aufgrund zahlreicher ausgeprägter Korrosionsmängel in einem schlechten Zustand ist. Ein vom Ingenieurbüro Dr. Schütz aus Kempten erstelltes Instandsetzungskonzept wurde ebenfalls in der Sitzung vorgestellt. Die kostengünstigste Variante der Sanierung mit rund 900.000 Euro ist eine Demontage der Brücke und die Sanierung in einem Werk. Die Verwaltung wurde beauftragt das Ingenieurbüro Dr. Schütz mit den weiteren Planungsschritten (Entwurf-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung bis zur Ausschreibung und baulichen Umsetzung der Maßnahme) zu beauftragen.

Der barrierefreie Umbau des Bahnhofs inkl. Erneuerung der Personenunterführung bis zum Mittelbahnsteig ist von der Bahn nach aktuellem Stand im Jahr 2026 vorgesehen. Die Personenunterführung wird am südlichen Ende mit einem Betonfertigteil verschlossen, sodass eine Verlängerung des Tunnels Richtung Südstadt durch die Stadt Immenstadt künftig zu jeder Zeit möglich sein wird. Im Bauausschuss wurde berichtet, dass für die Vorplanung der Verlängerung der Personenunterführung von der Stadt das Büro AFRY, Planungsbüro beauftragt wurde. Die Baukosten für den städt. Teil werden auf ca. 4 Mio. € geschätzt. Für die weiteren Planungsphasen (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) werden vom Planungsbüro Honorarkosten in Höhe von ca. 125.000 € angegeben. Hinzu kommen Honorarkosten für baubetriebliche Randbedingungen und Genehmigungen durch die DB sowie die Fachplanung für den zusätzlichen Aufzug. Diese Kosten sind bislang nicht bekannt bzw. nur schwer abschätzbar.
Aufgrund der enormen Bau- und Folgekosten (jährlicher Unterhalt) für die Verlängerung der Unterführung zu erwartende Hindernisse und Hürden im Bauprozess mit der Bahn und letztendlich der Tatsache, dass deshalb die Fußgängerbrücke in der Adolph-Probst-Straße ja nicht abgebaut bzw. trotzdem saniert werden muss – hat sich im Rahmen der Vorberatung durch den Bauausschuss eine große Mehrheit des Gremiums für einen Stopp der aktuellen Planungen ausgesprochen. Dagegen votierten u.a. der Referent für Barrierefreiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Eberhard Fetzer und Seniorenreferent Herbert Waibel, da sie der Ansicht sind, dass komplette barrierefreie Zugang für Senioren bzw. Menschen mit Einschränkungen die Fußgängerunterführung zum Bahnhof deutlich besser geeignet ist als eine Brücke.
Einstimmig nahm der Stadtrat die Empfehlung des Bauausschusses auf und wird deshalb aktuell nur die Instandsetzung der vorhandenen Fußgängerbrücke weiterverfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt das Ingenieurbüro Dr. Schütz, Kempten mit den weiteren Planungsschritten zu beauftragen.
Gleichzeitig werden die Planungen zur Verlängerung der Fußgängerunterführung (im Bahnhofsbereich) fürs Erste gestoppt. Sofern es die finanziellen Verhältnisse der Stadt Immenstadt zulassen bzw. entsprechend attraktive Förderprogramme gegeben sind, erfolgt eine erneute Behandlung im Gremium.
Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe – Sanierungsprozess des Immenstädter Bahnhofs schreitet sehr zäh voran
In der Abstimmung des Bau- und Umweltausschusses votierten u.a. der Referent für Barrierefreiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Eberhard Fetzer und ich in meiner Eigenschaft als Seniorenreferent dafür, die Planungen für die Tunnellösung Richtung Engelfeld weiter voran zu treiben, deswegen stimmten wir gegen den Beschlussvorschlag.
Einerseits freuen wir uns darüber, dass – wenn auch sehr zäh – bei der Sanierung des Bahnhofes mit mehr Barrierefreiheit etwas voran geht. Wir sind aber auch der Ansicht, dass der komplette zweiseitige barrierefreie Zugang zum Bahnhof für Senioren bzw. Menschen mit Einschränkungen die geplante Fußgängerunterführung zum Bahnhof deutlich besser geeignet ist als eine Brücke. Außerdem halten wir dies für die langfristigere, in die Zukunft weisende Lösung, wenn Inklusion und Teilhabe aller Menschen, die mit der Bahn fahren wollen, ernst genommen wird. Dies wäre nach unserem Verständnis hoheitliche, alleinige Aufgabe der Deutschen Bahn!
Letztendlich haben mich die exorbitanten (Planungs)Kosten, an denen sich die Bahn meiner Überzeugung nach nur ungenügend beteiligt sowie die Unzuverlässigkeit der Bahn bei der Umsetzung zugesagter Projekte (z.B. wurden die zugesagten Termine zur Umgestaltung des Bahnhofs zu einem barrierefreien Bahnhof mit Überdachung nicht eingehalten, aber auch die Umsetzung der Elektrifizierung des Allgäus [die bei der Sanierung der Brückenhöhe eine wichtige Rolle spielt]), die seit Jahrzehnten angekündigt aber bisher nie umgesetzt wurde …) dazu bewogen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Kollege Eberhard Fetzer war an der Stadtratssitzung verhindert.
Herbert Waibel, Stadtrat, Seniorenreferent
5. Stadtrat billigt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Bühl und Stein – Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden beschlossen
In der Novembersitzung 2022 hat der Stadtrat die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bühl“, „Stein“ und „Zaumberg“ beschlossen. Vom 14.12.2022 bis 13.1.2023 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt; parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange beteiligt.
Mit Bescheid vom 6. März 2025 wurde der Antrag der Stadt Immenstadt auf wasserrechtliche Planfeststellung für die Hochwasserfreilegung im Bereich Bühl-Mitte an der Konstanzer Ach vom Wasserwirtschaftsamt genehmigt. Der Bereich „Zaumberg“ ist zwischenzeitlich (mangels Grundstücksverfügbarkeit) entfallen. Alle anderen verbleibenden Änderungsbereiche konnten konkretisiert werden.

Für den Bereich Bühl ergeben sich folgende Darstellungen / Änderungen:
I Sondergebiet Beherbergung (Hierl-Projekt)
II Ruhender Verkehr (Parkplatz) einschließlich Darstellung EE (erneuerbare Energien)
III Entfall der Fläche für den ruhenden Verkehr
IV Flächen für den Gemeinbedarf – Feuerwehr
V Sondergebiet Umweltbildungseinrichtung (Alpseehaus)
VI Wohnbauflächen (südlich Fischerweg) und Gemischte Bauflächen (Alpsee-Biergarten)

Für den Bereich Stein ergeben sich folgende Darstellungen / Änderungen:
VII Flächen für den Gemeinbedarf-Kindergarten
VIII Wohnbauflächen

Gegen zwei Stimmen billigte der Stadtrat den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit einigen kleineren Anpassungen bzgl. Umweltbericht / Hochwasserfreilegung sowie Immissionsschutz in 8 Bereichen. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
6. Leistungen für die Friedhofsbetreuung 2025 – 2029 vergeben
Die städtische Friedhofsbetreuung wurde in einem europaweitem Offenen Verfahren neu ausgeschrieben. Der ausgeschriebene Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren (1. Juli 2025 – 30. Juni 2029). Anders als bisher wurden die Leistungen Friedhofsbetreuung in vier Losen (Winterdienst, Bestattungsdienstleistungen, Grünflächenpflege und Reinigungsarbeiten) unterteilt.
Bis Ende der Angebotsfrist am 24. Februar 2025 lagen für das Los 1 zwei Angebote, für die Lose 2 – 4 ein Angebot vor. Nach anschließender Prüfung und Wertung der Angebote fand ein Bietergespräch mit dem erstplatzierten Bieter statt.
Bei allen Losen ist die Cubus Gartenbau GmbH & Co. KG, Immenstadt der wirtschaftlichste Bieter. Diese hat die städtischen Friedhöfe auch in den vergangenen Jahren zuverlässig betreut. Die Cubus Gartenbau GmbH & Co. KG soll nach Ablauf der Einspruchsfrist, spätestens am 7. April 2025 mit der Durchführung der Leistungen zu folgenden Preisen (Angaben brutto) beauftragt werden:
– Los 1 – Winterdienst (pauschal): 46.410,00 € / Saison
– Los 2 – Bestattungsdienstleistungen (pauschal und nach Fallzahlen) 241.343,90 € / Jahr
– Los 3 – Grünflächenpflege (pauschal und nach Aufwand): 97.693,15 € / Jahr
– Los 4 – Reinigungsarbeiten (pauschal): 30.940,00 € / Jahr
Damit ergibt sich für die Vertragslaufzeit von vier Jahren eine Gesamtauftragssumme von rund. 1,68 Mio. €. Gegenüber der letzten Vergabe hat sich die Auftragssumme um jährlich 47.000 € erhöht. Nach einer internen Prüfung ist die externe Vergabe kostengünstiger wie eine hausinterne Lösung über den städtischen Betriebshof.
Einstimmig stimmte der Stadtrat der Auftragsvergabe der Friedhofsbetreuung 2025 – 2029 an die Cubus Gartenbau GmbH & Co. KG zu. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. In den Folgejahren sind ausreichend Haushaltsmittel bereitzustellen.
7. Wahl von zwei Kommandanten-Stellvertretern der FFW Immenstadt bestätigt
Am 7. März 2025 fand in einer Dienstversammlung die Wahl des Feuerwehrkommandanten-Stellvertreter sowie eines weiteren Kommandantenstellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Immenstadt statt. Die Besetzung von zwei Kommandanten-Stellvertretern für die Stadtfeuerwehr in Immenstadt ist auf eine nachdrückliche Empfehlung des neuen Kreisbrandrates Markus Adler zurückzuführen. Ziel soll es sein, die zunehmend wachsenden Aufgaben einer Feuerwehrführung auf mehrere Schultern zu verteilen, um den Kommandanten zu entlasten. Dieses Konzept hat sich bereits in anderen Städten bewährt.
Gewählt wurden Thomas Keck als 1. Kommandanten-Stellvertreter und Adrian Schreiner als 2. Kommandanten-Stellvertreter.
Diese Wahl wurde nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG einstimmig vom Stadtrat bestätigt.
Die Amtszeit für die Ausübung der beiden Ämter beginnt am 1. April 2025 und endet am 31. März 2031.
Unsere Wählergemeinschaft wünscht den gewählten Kommandanten-Stellvertretern alles Gute in ihren verantwortungsvollen Ämtern. Wir bedanken uns herzlich bei allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern, die tagtäglich für uns da sind, wenn’s brennt, klemmt oder wir sonst Hilfe benötigen. Mögen sie immer gut von ihren Einsätzen zurückkehren!
Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender
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